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26.12.2007
 

Vorratsdatenspeicherung

Köhler nickt Speicher-Gesetz ab

Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Ab Neujahr müssen Telekommunikationsfirmen sechs Monate lang protokollieren, wer wie lange mit wem telefoniert hat - 2009 kommt die Speicherpflicht für Internet-Verbindungen dazu.

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Ein Sprecher des Bundespräsidenten bestätigte, das Horst Köhler unterzeichnet hat: "Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten."

Lauscherskulptur: Der Staat lässt Handy-Verbindungen speichern
DPA

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kündigte die mit mehr als 25.000 Teilnehmern bisher größte Massen-Verfassungsklage in Karlsruhe an. Die Beschwerde werde eingereicht, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde.

Nach dem im November verabschiedeten Gesetz müssen im neuen Jahr Provider alle Kommunikationsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang für Ermittlungszwecke aufheben.

Aus den Verkehrsdaten geht hervor, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telefoniert wurde. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden.

Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Wer soll diese Informationen nutzen dürfen?

Weiterführende Links

Vom 1. Januar 2009 an müssen auch Internet-Provider auf Vorrat verdachtsunabhängig Verbindungsdaten speichern. Erfassen müssen sie die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung).

Anbieter von E-Mail-Diensten (GMX, Google usw.) müssen im Wesentlichen die Kennungen der elektronischen Postfächer (E-Mail-Adressen) und die IP-Adressen von Absender beziehungsweise Empfänger nebst Zeitangaben speichern, Internettelefonieanbieter die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und die IP-Adressen.

lis/AP/dpa/ddp

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