Montag, 23. November 2009

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31.12.2007
 

Vorratsspeicherung

30.000 klagen in Karlsruhe - größte Verfassungs-Beschwerde aller Zeiten

Megaprotest in Karlsruhe: 30.000 Gegner der Massenspeicherung von Internet- und Telefondaten haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das ab morgen rechtskräftige Gesetz eingereicht. Wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" wollen sie per einstweiliger Anordnung einen sofortigen Stopp der Regelungen erreichen.

Berlin/Hamburg - Für die Beschwerde lägen Vollmachten von rund 30.000 Bürgern vor, teilte der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" in Karlsruhe mit. Die Klage wäre damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Voraussetzung war die kürzlich erfolgte Verkündung der umstrittenen Regelung im Bundesgesetzblatt. Die 150-seitige Klageschrift beinhaltet auch den Antrag, die durch das Gesetz ermöglichte Datensammlung durch eine Einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.

Demonstranten gegen Datenspeicherung: Massenklage in Karlsruhe
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AP

Demonstranten gegen Datenspeicherung: Massenklage in Karlsruhe

Das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation und der Speicherung von Daten auf Vorrat war am vergangenen Mittwoch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden und soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Um gegen Terrorverdächtige besser ermitteln zu können, werden Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Maßnahme für "einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates", jeder Bürger werde ohne Grund wie ein potentieller Straftäter behandelt.

VORRATSDATENSPEICHERUNG

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat und ab 2009 dann, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Wer soll diese Informationen nutzen dürfen?

Insgesamt haben den Angaben zufolge rund 30.000 Gegner der Datenspeicherung einen Berliner Rechtsanwalt zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde beauftragt. Da die Vollmachten aber noch nicht alle bearbeitet werden konnten, sei die 150-seitige Schrift zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden.

hil/dpa

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