Von Richard Meusers
Kein Traum: Boeing 787
Der amerikanischen Luftaufsichtsbehörde FAA zufolge gibt es beim Großraummodell Boeing 787 Dreamliner keine physikalische Trennung zwischen der Bordelektronik und dem Netzwerk, das Passagieren Zugriff aufs Internet gewährt.
Damit besteht laut "Wired" die Gefahr möglicher Hackerangriffe auf die Systeme des Flugzeuges, zum Beispiel zur Navigation und Flugkontrolle. Boeing-Sprecherin Lori Gunter
bezeichnete die Berichte als "irreführend", die verschiedenen Netzwerke an Bord des Großraumflugzeuges seien "nicht vollständig" miteinander verbunden. Man sei bereits dabei, an Lösungen für das Problem zu arbeiten. Gut zu hören.
Schmalspur-Rechner EEE mit Verspätung
So putzig und klein und so schwer zu bekommen: Das Mini-Notebook "EEE PC" von Asus, das eigentlich am 10. Januar den deutschen Markt bereichern sollte, wird nun erst zwei Wochen später, ab dem 24. Januar zu haben sein. Der Grund der Verschiebung sei nicht etwa technischer Natur, vielmehr wolle man das Gerät nicht nur an einzelnen Verkaufspunkten, sondern flächendeckend anbieten, so der Hersteller. Am Preis und Lieferumfang soll sich nichts ändern. Immerhin eine kleine Beruhigung für die Fans des Schmalspurrechners, die sich seit mehreren Wochen ständig auf neue Liefertermine vertrösten lassen und bereits auf die entsprechenden Weihnachtsfreuden verzichten mussten.
Genervter Schauspieler tritt aus Oscar-Jury aus
Nun hat einer der Juroren die Nase voll und tritt aus dem Preisgremium aus. Der Schauspieler Britt Leach beschwerte sich über die seiner Ansicht nach völlig überzogenen Maßnahmen der Filmindustrie, die ihn als Juror unter Generalverdacht stellen würden. Selbst im Falle eines Diebstahls könne er wegen des Vertriebs von urheberrechtlich geschütztem Material belangt werden, und dieses Risiko sei ihm die 17-jährige Jury-Mitgliedschaft nicht wert.
CCC strebt Verbot von Wahlmaschinen in Hessen an
Der Chaos Computer Club (CCC) will es wissen und hat beim Wiesbadener Staatsgerichtshof Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot von Wahlcomputern bei der hessischen Landtagswahl in drei Wochen eingereicht. Die Automaten verstießen gegen drei fundamentale Grundsätze des Wahlrechts, nämlich die Öffentlichkeit, Amtlichkeit und Gleichheit der Wahl.
Die für die Hessenwahl zum Einsatz vorgesehenen Computer des holländischen Herstellers Nedap seien nach wie vor anfällig für Manipulationen, außerdem verstoße das elektronische Speicher- und Ausleseverfahren gegen das Gebot einer öffentlichen Wahl. Auch die Amtlichkeit der Geräte wurde bezweifelt, da diese von einem privaten Anbieter zur Verfügung gestellt würden und die Behörden keine Möglichkeit hätten, die Maschinen auf ihre technische Übereinstimmung mit den zugelassenen Modellen zu überprüfen. Weil die Geräte nicht in allen hessischen Gemeinden verwendet werden sollen, sei darüber hinaus auch der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt.
Bundestrojaner schon im Einsatz
Medienberichten zufolge haben Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bereits im Frühjahr 2006 E-Mails mit einem Überwachungstrojaner im Anhang verschickt. Im Visier der Schlapphüte: der Berliner Islamist Reda Seyam, der den versteckten Trojaner durch Anklicken aktivierte. Auf seiner Festplatte wurden daraufhin unter anderem Bombenbauanleitungen und Bilder von verstümmelten US-Soldaten gefunden.
Der Schnüffelangriff, der zu den vom Bundesgerichtshof vor einem Jahr verbotenen Maßnahmen gehörte, erstreckte sich bis ins Jahr 2007. Zuvor hatte sich der Verfassungsschutz einem Medienbericht zufolge technische Hilfe bei den Kollegen vom Bundesnachrichtendienst geholt, die in den vergangenen beiden Jahren im Ausland die Computer von etwa 60 Personen durchsuchten.
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