Von Richard Meusers
Wie "Wired" meldet, klagen etliche iPod-Besitzer über Probleme im Zusammenhang mit dem neuen Tunes-Videoverleih. Geräte die eigentlich Videos abspielen können, verweigern sich dem neuen Verleih-Angebot. Betroffen sind selbst iPod die erst vor weniger als einem halben Jahr gekauft wurden.
Apple Stellungnahme beschränkt sich bislang auf die Feststellung, der Verleihservice funktioniere mit dem iPhone, dem iPod Touch, dem iPod Classic und dem iPod Nano der dritten Generation. Wer ein älteres Gerät sein eigen nennt, hat Pech gehabt, muss auf Kauffilme ausweichen.
Das gilt selbst für Besitzer von iPods der fünften Generation, die bis September 2007 verkauft wurden. Eine von den Betroffenen nicht nachvollziehbare Einschränkung, zumal beispielsweise der iPod touch per Software-Update auf den Filmverleih vorbereitet werden kann. Bleibt abzuwarten, ob Apple diesen Malus behebt, bevor die Verleihfunktion international eingeführt wird.
Ebay wird billiger und teurer zugleich
In letzter Zeit liefen die Geschäfte für das Online-Auktionshaus eBay nicht mehr so rund wie ehedem. Also entschlossen sich die Verantwortlichen, eine neue Gebührenstruktur einzuführen. Damit soll die Palette der angebotenen Artikel erweitert, die Attraktivität des Internetmarktes erhöht werden.
Wie der neue eBay-Chef John Donahoe ankündigte, sollen die Einstellgebühren für angebotene Artikel und 25 bis 50 Prozent sinken. Gleichzeitig wird die Verkaufsgebühr deutlich steigen. Zudem sollen Verkäufer mit schlechten Bewertungen in Auflistungen nach unten sortiert werden und in den Suchergebnissen seltener erscheinen als Anbieter mit guten Noten.
Ein Novum für das Auktionshaus: Sogenannte Powerseller, die für besonders viel Umsatz sorgen, sollen für ihr ergiebiges Tun mit Preisnachlässen belohnt werden. Dabei werden auch die Qualität der Warenbeschreibungen sowie schneller und günstiger Versand berücksichtigt. Nun muss sich zeigen, ob Käufer und Verkäufer tatsächlich wie erhofft reagieren und eBay wieder steigende Umsätze bescheren.
Etappensieg der GEMA gegen RapidShare
Das Landgericht Düsseldorf ist der Meinung, Filehoster seien für den Inhalt des Datenmaterials verantwortlich, das auf ihre Server hochgeladen und über diese zur Verfügung gestellt oder getauscht wird. Im Streit der Verwertungsgesellschaft GEMA mit RapidShare urteilte das Gericht (Az. 12 O 246/07), der Serverbetreiber habe "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".
Denn das meiste über RapidShare zu bekommende Material bestünde aus urheberrechtsgeschützten Inhalten, der Dienst werde "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt". Tauschbörsen, die mit Systemen wie BitTorrent oder Emule arbeiten, sollten davon allerdings nicht betroffen sein. Schließlich stellen dort keine zentralen Server Datenmaterial wie Filme oder Musiktitel zur Verfügung, sondern fungieren lediglich wie Telefonbücher, die den einzelnen Clients mitteilen, wo welche Datei zu finden ist.
MySpace Developer Platform startet nächste Woche
Was Facebook schon letztes Jahr konnte, wird jetzt auch beim Onlinenetzwerk MySpace möglich: Entwicklertools für Spiele, verbesserten Datenaustausch und andere Programme, die sich möglichst einfach in die Webseite einpassen lassen. Starttermin ist der 5. Februar. Bereits jetzt kann man sich auf der entsprechenden Plattform registrieren.
"Mashable" hört wie üblich das Gras wachsen und will drum auch wissen, man wolle bei MySpace Probleme vermeiden, wie sie bei anderen sozialen Netzwerken aufgetaucht seien. Aus den Protesten vieler User gegen Facebooks aufdringliches Reklametool Beacon hat man wohl gelernt, ähnliches ist bei MySpace nicht geplant. Allerdings sollen die Entwickler von Applikationen für ihre Arbeit belohnt werden, möglicherweise durch eine Beteiligung an den Werbeerlösen. Gleichzeitig soll die Entwickler-Plattform vom ersten Tag an Googles OpenSocial unterstützen - und so mit der Konkurrenz verbunden sein.
Sicherheit oder Privatsphäre? Kontrolle gegen Freiheit!
Die Debatte um den Schutz der Privatsphäre und Onlineüberwachung wird nicht nur in Deutschland geführt. Dabei darf das Wort "Terrorgefahr" natürlich nicht fehlen, wenn argumentiert wird, der Schutz der Privatsphäre stünde der Sicherheit entgegen.
Der amerikanische Sicherheitsexperte Bruce Schneier hält das für Nebelwerferei: Sicherheit und Privatheit schließen einander nicht aus, wie jedes Türschloss beweise, meint Schneier. Es gehe um etwas ganz anderes, nämlich um Freiheit und Kontrolle.
Wenn die private Kommunikation und selbst Geldgeschäfte staatlich überwacht werden, sei die Privatsphäre zum Teufel. Nur werde dadurch nicht etwa mehr Sicherheit erreicht, sondern nur ein größeres Maß an Kontrolle. Und, so schließt Schneier, "es gibt keine Sicherheit ohne Privatsphäre. Und Freiheit erfordert beides."
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