Von Felix Knoke
Wer auf Kontoauszügen entdeckt, dass plötzlich all sein Geld auf ein unbekanntes (Privat)konto überwiesen wurde oder wer glaubt, gerade auf einen Phishingangriff hereingefallen zu sein, soll sich sofort bei seiner Bank melden. Wer nicht fahrlässig gehandelt hat, bekommt den Schaden von der Bank beglichen.
Weigert sich die Bank, kann sich der Gang zum Rechtsanwalt lohnen. Und selbst wer fahrlässig gehandelt hat, kann zumindest versuchen, vom Finanzagenten sein Geld zurückzufordern. Erst im Dezember sprach das Landgericht Köln einem Phishing-Opfer einen Schadensersatzanspruch gegen den Geldkurier zu.
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