Von Richard Meusers
Die Fans der Evolutionssimulation "Spore" werden es mit Freuden vernehmen: Heute kündigte Spieleentwickler Electronic Arts an, dass das lang erwartete Spore ab dem siebten September in den Handel kommt.
In dem Spiel, an dem "Sims"-Erfinder Will Wright drei Jahre werkelte und das erstmals 2005 angekündigt wurde, hat der Gamer die Aufgabe, Leben vom Urschlamm bis zu komplexen Zivilisationen intelligenter Wesen zu entwicklen und aufzubauen. Es gibt keine Exklusivbindungen für das Spiel, es soll auf PCs genauso gut laufen wie auf Macs oder Nintendo-DS-Konsolen.
Games Convention kommt nach Köln
In der deutschen Spieleszene steht ein Umzug an: Die Games Convention (GC), die europaweit größte Computerspielmesse, zieht 2009 von Leipzig nach Köln. Neben der Abgelegenheit des bisherigen Messestandortes (der Autor dieser Zeilen ist Kölner, Anm. der Red.) könnte bei dieser Entscheidung auch die Tatsache eine Rolle gespielt haben, dass Branchenplatzhirsch Electronic Arts seinen Sitz in der Domstadt hat.
Allerdings ist noch nichts in trockenen Tüchern, nach Informationen von SPIEGEL ONLINE sind die Verhandlungen derzeit im Gange, unterschrieben ist jedoch noch nichts. Es geht nicht zuletzt auch um die Frage, ob der Messename GC mit an den Rhein ziehen darf.
Laptop verschlampt: Opfer klagt auf 54 Mio $ Schadensersatz
Ärger mit dem Reparaturservice lernt früher oder später beinahe jeder Computerbesitzer kennen, aber Raelyn Campbell aus Washington war besonders erbost. Sie hatte beim Kauf ihres Laptops eine erweiterte Garantie für 300 Dollar erworben und fühlte sich darum auf der sicheren Seite, als sie ihr Gerät wegen eines defekten Schalters bei ihrer örtlichen "Best Buy"-Filiale abgab.
Allerdings erfüllte man dort nicht einmal die zugesagte sechswöchige Reparaturfrist, auch nach zwei Monaten hielt die Hotline die Frau noch mit vagen Versprechungen hin. Nach weiteren falschen Zusagen teilte ihr ein "Best Buy"-Angestellter schließlich mit, ihr Gerät sei nie bei der Reparaturabteilung angekommen. Noch später hieß es dann, das Notebook sei überhaupt verschwunden, und man bot der genervten Frau eine Entschädigung von 900 Dollar, obwohl schon der Gerätekauf teuerer gewesen war.
Da platzte Campbell der Kragen und sie verklagte "Best Buy" auf 54 Millionen Dollar Schadensersatz wegen Verstoß gegen diverse Garantieregelungen, des Ärgers und nicht zuletzt des Verlustes persönlicher Daten. Natürlich ist diese astronomische Forderung absurd, das ist Campbell bewusst. "Es sollte gar nicht zu einer 54 Millionen-Klage kommen, um 'Best Buy' dazu zu bringen, offen mit diesem Thema umzugehen", so die Klägerin. Tatsächlich erwarte sie auch gar nicht, eine solche Riesensumme zu erhalten, sie wolle lediglich angemessenen Schadensersatz, eine Erklärung, was geschehen sei, und die Zusicherung von "Best Buy", seine Angestellten künftig besser zu schulen. Bescheidene Forderungen, aber möglicherweise genauso illusorisch wie der Streitwert der Klage.
USA: Forentrolle stehen unter dem Schutz der Verfassung
Während in Deutschland nach diversen Urteilen jeder Foren- oder Blogbetreiber mit einem Bein im Gefängnis steht, weil er für justiziable Beiträge auch von Dritten haftet, geht man in den USA den umgekehrten Weg. In Amerika ist die Meinungsfreiheit, wie sie im Ersten Verfassungszusatz geregelt wird, ein sakrosanktes Gut, entsprechend urteilte ein kalifornisches Berufungsgericht im Falle einiger Forentrolle.
Die hatten sich auf einem Yahoo-Message-Board wüst über die Geschäftsführerin eines Pharmaunternehmens ausgelassen, woraufhin die Frau wegen Beleidigung klagte und die Offenbarung der echten Namen der Benutzer verlangte. Das lehnte das Gericht ab. Die Freiheit des anonymen Wortes sei höher einzuschätzen, außerdem liege keine Diffamierung im juristischen Sinne vor, denn die Beiträge enthielten keine Tatsachenbehauptungen.
Bayern-Trojaner beschlossen
Während bundesweit noch alle den Ausgang der Klage gegen die Online-Durchsung abwarten, machen die Verantwortlichen in Bayern schon Nägel mit Köpfen. Die Staatsregierung nickte einen Entwurf von Innenminister Joachim Herrmann ab, der es dem Landes-Verfassungsschutz erlaubt, über das Internet heimlich die Computer von Terrorverdächtigen auszuspähen.
Ganz sicher scheint man sich in München seiner Sache jedoch nicht zu sein. Mit Blick auf das am 27. Februar erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Klage gegen ähnliche Pläne in NRW erklärte Herrmann, die Details seines Gesetzesentwurfs an die Vorgaben der Verfassungsrichter anpassen zu wollen. Außerdem seien den Überwachungsmaßnahmen enge Grenzen gesetzt, jede einzelne müsse von ihm persönlich genehmigt werden, Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Priester oder Rechtsanwälte seien nicht betroffen.
Yahoo: zu früh fürs Totenglöckchen
Noch hat sich Yahoo nicht kampflos ergeben, im Gegenteil, man wurschtelt wacker weiter, als ginge es um die eigene Unabhängigkeit. Jetzt leistete sich der Suchmaschinenbetreiber zum Preis von 160 Millionen Dollar die Videoplattform "Maven". Das Geschäft soll das Videoangebot Yahoos bündeln und verbessern, darüber hinaus wird auch eine effektivere Werbevermarktung angestrebt.
Das Ziel klingt auch gar nicht unwahrscheinlich, ist Maven doch in der Branche ein Dickschiff, das bereits das Multimediaangebot von mehr als 30 großen Medienunternehmen wie zum Beispiel Fox News betreut. Auch aus Deutschland kommen aufmunternde Nachrichten für Yahoo: Gestern teilten T-Mobile und Yahoo gemeinsam mit, sie würden künftig im Bereich Internetdienste als Partner zusammenarbeiten.
Ein herber Rückschlag für Google, das bislang über eine entsprechende Vereinbarung verfügte, die jedoch im März ausläuft. T-Mobile-Kunden können dann Yahoos Suchfunktion "oneSearch" nutzen, die mit Texten, Bildern und andern internetüblichen Infos aufwartet. Umgekehrt profitiert Yahoo von einem erweiterten Kundenkreis. Schließlich gehören ab März knapp 90 Millionen T-Mobile-Kunden in elf Ländern zur Familie.
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