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27.02.2008
 

EU gegen Microsoft

Chronik einer gestörten Beziehung

Von Matthias Kremp

Freundschaft sieht anders aus. Seit einem Jahrzehnt beharken sich Microsoft und die Europäische Kommission vor Gericht. Das Grundthema ist dabei immer dasselbe: Der Windows-Konzern rückt den Wettbewerbshütern zu wenige Informationen über seine Technologien heraus.

Dieses Jubiläum kommt Microsoft teuer zu stehen. Bereits seit zehn Jahren stehen die Europäische Kommission und der Konzern aus Redmond miteinander im Clinch. Das Thema der Auseinandersetzungen ist immer dasselbe geblieben, wenn auch manchmal in unterschiedlichen Schattierungen: Stets wurde Microsoft vorgeworfen, es würde seine Marktmacht benutzen, um Konkurrenten aus dem Markt zu drücken. Von Anfang an ging es dabei darum, Microsoft zu zwingen, technische Informationen über seine Produkte herauszugeben, die andere Hersteller benötigen, um ihre Produkte mit Microsofts Angeboten zu verbinden.

Verschiedene Microsoft-Windows-Versionen: Seit Jahren liegt der Konzern im Streit mit der EU.
DPA

Verschiedene Microsoft-Windows-Versionen: Seit Jahren liegt der Konzern im Streit mit der EU.

Als Auslöser mag ein Sieg gelten, den der Server-Hersteller Sun Microsystems 1998 gegen Microsoft errang. Damals hatte das Unternehmen vor einen US-Gericht erstritten, dass der Windows-Hersteller seine Programme so umschreiben musste, dass sie besser mit Suns Internet-Programmiersprache Java zusammenarbeiten. Daraufhin beschloss Sun, sich förmlich bei der Europäischen Kommission über die Geschäftspraktiken des US-Konzerns zu beschweren.

Der Vorwurf damals: Microsoft würde Konkurrenten vorsätzlich behindern, um seine beherrschende Stellung bei Betriebssystemen für Personalcomputer auch auf den Server-Markt auszudehnen. Sun beklagte damals, Microsoft würde seinem Mitbewerber keine Unterlagen über die Netzwerkprotokolle seiner Betriebssysteme Windows 95, 98 und 2000 zur Verfügung stellen. Dadurch, so Suns Argumentation, seien Microsoft-Kunden quasi gezwungen, sich auch Microsoft-Server anzuschaffen, ein Zustand, der Sun natürlich vergrätzte.

Das Windows-2000-Problem

Die EU begann daraufhin Untersuchungen, ob Windows 2000 gegen europäisches Kartellrecht verstößt. Microsoft ließ sich davon nicht beeindrucken, brachte das neue Betriebssystem pünktlich wie geplant auf den Markt. Schon damals versprach der Software-Riese, man wolle "umfassend" mit der EU zusammenarbeiten. Den Vorwurf, das damals neue Windows sei zu eng an Microsofts Server-Software gebunden, mochte man nicht gelten lassen. Schließlich könne man das Produkt auch mit anderen Servern einsetzen.

Ruhe gab die EU-Kommission deshalb aber noch lange nicht, sie ermittelte nur still weiter. Im August 2001 dann wurde das Verfahren gegen den Windows-Konzern erweitert. Nun ging es auch noch darum, ob die Verknüpfung des Windows Media Players mit dem Betriebssystem Windows legal sei. Wieder wurde befürchtet, der Konzern könne durch die enge Verzahnung von Windows mit einem Zusatzprodukt seine Konkurrenten aus dem Markt kegeln.

Im März 2004 kam es schließlich zur ersten Forderung nach einer Strafzahlung. Der damalige EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti forderte sagenhafte 497 Millionen Euro von dem US-Konzern, weil dieser seine Windows-Monopolmacht brutal ausnutze. Vor allem kleine Unternehmen in den Bereichen Server und für Multimedia-Software würden unter Microsofts Geschäftsgebaren leiden, hieß es damals.

Grollen der US-Regierung

Damit hatte man ihn Redmond offenbar nicht gerechnet. "Wir glauben, es ist einmalig und unangemessen, dass die Kommission ein Bußgeld gegen die US-Aktivitäten eines Unternehmens verhängt", sagte Microsoft-Anwalt Horacio Gutierrez. Auch die US-Regierung reagierte erbost, drohte, die Entscheidung könne "unbeabsichtigte Folgen" haben. Microsoft legte Beschwerde gegen die Verfügung ein.

Über das Bußgeld hinaus forderte die Kommission von Microsoft allerdings, künftig eine zweite Windows-Version ohne integrierten Windows-Media-Player anzubieten. Zudem sollte der Konzern konkurrierenden Server-Herstellern gegen eine angemessene Lizenzgebühr mehr Patentinformationen zu Windows zur Verfügung zu stellen. Diesen Forderungen kam der Konzern erst mit mehrjähriger Verspätung nach, baute in das Service Pack 2 für Windows XP eine Funktion ein, die es ermöglicht, einen anderen als den Windows-Media Player als Standard-Abspielsoftware festzulegen.

Im Sommer 2006 verschärfte sich der Streit erneut. Die EU-Kommission warf Microsoft vor, immer noch nicht der Forderung nachgekommen zu sein, seinen Mitbewerbern ausreichende Informationen über Programmschnittstellen zur Verfügung zu stellen. Mehrmals habe man dem Konzern seitdem mit der Strafe in Millionenhöhe, die nun tatsächlich verhängt werden soll, gedroht und den Konzern aufgefordert, seinen Pflichten nachzukommen - ohne Erfolg. Deshalb wurde dem Konzern ein Strafgeld in Höhe von zwei Millionen Euro pro Tag angedroht, sollte er den Forderungen aus 2004 nicht endlich nachkommen.. Natürlich ließ sich Microsoft diese Drohung nicht gefallen, focht die Klage sofort an.

Microsoft muss einstecken

Die Kommission reagierte prompt, legte das Strafgeld am 12. Juli 2006 auf 280,5 Millionen Euro fest. Rückwirkend 1,5 Millionen Euro pro Tag bis zum 15. Dezember 2005. Die Kommission kündigte an, sie werde das Strafgeld auf drei Millionen Euro täglich erhöhen, wenn der Konzern den Forderungen nicht umgehend nachkomme.

Nicht genug damit, dass die EU-Kommission 2007 das Verfahren erneut um einen Streitpunkt erweiterte und klagte, Microsoft würde seinen Lizenznehmern zu hohe Gebühren abverlangen. Zusätzlich schmetterte ein EU-Gericht Microsofts Einwände ab und bestätigte das 2004 verhängte Bußgeld in Höhe von 496,7 Millionen Euro.

Jetzt lenkt der Konzern ein, verzichtet darauf, erneut in Berufung zu gehen. Tatsächlich bestätigt die EU-Kommission am 22. Oktober, Microsoft habe zugesichert, jetzt wirklich alle Forderungen aus 2004 zu erfüllen, habe sich unter anderem verpflichtet, allen Entwicklern frei verfügbarer Software Schnittstelleninformationen zugänglich zu machen. Genau diese Verpflichtung hat der Konzern vergangene Woche eingelöst.

Am 14. Januar dieses Jahre eröffnet die Europäische Kommission ein neues Verfahren gegen den Windows-Riesen. Aufhänger war diesmal eine Beschwerde des norwegischen Browserherstellers Opera. Der klagte, Microsoft habe nicht ausreichende technische Informationen bereitgestellt, damit die Firma ihre Produkte an Windows anpassen kann. Eine Entscheidung in dieser Sache steht noch aus.

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