Von Richard Meusers
Wenn sich diesen Samstag um 14 Uhr ein Häuflein Unbeirrter auf dem Roncalliplatz in Köln einfindet, um unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit" gegen die zunehmende Überwachung der Bürger zu demonstrieren, wird die überschaubare Anzahl der Teilnehmer vor allem eines deutlich machen: Datenschutz, die Sorge um die Privatsphäre und den persönlichen Bereich ist der großen Mehrheit der Bevölkerung kein Anliegen.
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde das Überwachungsinstrumentarium kontinuierlich ausgebaut, das der Staat und seine Behörden aufbieten. Offiziell der Bekämpfung des Terrors zugedacht, führten die Verschärfungen und Maßnahmen in den Augen vieler Kritiker letztlich zu einer Beweislastumkehr, die vom Bürger den Nachweis seiner eigenen Unschuld verlangt.
Die verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten (Amtsdeutsch: "Vorratsdatenspeicherung") bedarf nicht mehr des Anfangsverdachts auf konkrete gesetzwidrige oder kriminelle Umtriebe. Vielmehr wird gleichsam ein großes Netz ausgeworfen, um im Bedarfsfall nachzuschauen, wer und was da wohl alles hängenbleibt.
Seit Januar führt der Staat über die per Gesetz dazu verpflichteten Provider Protokolle darüber, mit wem wir telefonieren. In Kürze will das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das überhaupt erlaubt sein kann. Die Regierung drückte das Gesetz durch und setzte damit eine EU-Direktive um, bei der der europäische Gerichtshof erst Ende des Jahres entscheiden wird, ob die wiederum rechtmäßig ist. So läuft das in der westlichen Welt seit "WTC". Mancher Zwang aus Brüssel scheint den Regierungen hoch willkommen: So lassen sich Dinge durchdrücken, die sonst auf Widerstand stießen.
Sicherheit rechtfertigt die Mittel
Für die Proteste von Journalisten, Anwälten und auch Politikern vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung gab es wenig Interesse. Letztere sind durch die Bank nicht Mitglieder der Regierungsfraktionen, sondern gehören den Oppositionsparteien von FDP, Grünen und der Linken an. Parlamentarische Initiativen der Opposition aber sind bei den bestehenden Mehrheitsverhältnissen zum Scheitern verurteilt. In Zeiten der Terrorangst sind Bürgerrechte kein casus belli unter den Koalitionspartnern. Auch die Zankhähne Brigitte Zypries (Justiz) und Wolfgang Schäuble (Innenressort) streiten nicht über das Ob, sondern vor allem über das Wie.
Auch die geballte Medienpräsenz der unmittelbar betroffenen Journalisten vermochte es nicht, in der Öffentlichkeit ein stärkeres Bewusstsein für die möglichen Risiken der verstärkten Überwachungsmaßnahmen zu wecken. Sicherlich sind die 30.000, die sich der Massen-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschlossen haben, eine beeindruckende Zahl. Doch sie wird zum Beispiel von den fünf Millionen Mitgliedern recht deutlich relativiert, die sich inzwischen auf der Onlineplattform StudiVZ tummeln. Auf ihren Profilen betreiben sie nicht selten eine Art der Selbstentblößung, die die Grenze zum Exhibitionismus schwungvoll hinter sich lässt.
Olaf Terre, Mitglied des Organisations-Arbeitskreises der Kölner Demo, ist über diese Art der Schizophrenie nicht sehr glücklich, von der die Gesellschaft ganz grundsätzlich geprägt sei, so der Kölner Grüne zu SPIEGEL ONLINE. Einerseits herrsche etwa sofort große Hysterie, kaum dass irgendwo wieder Gammelfleisch gefunden werde, andererseits bestünden dieselben Leute als Konsumenten auf möglichst billigen Fleischangeboten.
Und Petra Pau von der Linken, die am Samstag als Rednerin auf der Demo auftreten wird, gesteht ein gewisses Maß an Frustration ein, dass sie angesichts der Bereitwilligkeit vieler Menschen packt, intimste Daten herzugeben, wenn nur die Zauberworte "Organisierte Kriminalität" und "Terror" fallen - oder auch nur kommerzielle Anreize winken. Beide sind sich in der Einschätzung einig, Bürgerrechte zu verteidigen, bedeute, dicke Bretter zu bohren. Jedoch gebe das zunehmende Interesse besonders bei jungen Bürgern durchaus Anlass zu Optimismus.
Pfeifen im finsteren Walde?
Tatsächlich? In Wahrheit scheint der letzte Rettungsanker das Bundesverfassungsgericht zu sein, das mittlerweile in einer ganzen Reihe von Entscheidungen den regierungsamtlichen Datenhunger zu begrenzen sucht. Allein in diesem Jahr haben die Verfassungshüter gleich zwei bemerkenswerte Urteile gefällt. Ende Februar ließen sie die Onlinedurchsuchung von Computern ("Staatstrojaner") nur unter strengsten und eng gefassten Voraussetzungen zu. In dieser Woche verboten sie die flächendeckende Erfassung von Autokennzeichen.
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Vielleicht wäre die Bereitschaft zur freiwilligen Herausgabe der Daten nicht ganz so hoch, wenn eine Informationspflicht bezüglich der Zielsetzung eines Geschäfts bzw. Unternehmens zwingend wäre. Wenn diese Dinge statt [...] mehr...
Ständig klopft das BVG den Innenministern auf die Finger und verlangt die Zurückhaltung des Staates. Die aber scheren sich nicht darum nicht und erdreisten sich sogar ihre Niederlage als Sieg umzudeuten. Falls das nicht hilft [...] mehr...
Daß überarbeitete Richter nicht gut und genau genug prüfen, ist doch nur ein zusätzliches Problem, das hier zwar auch zutrifft, aber aus einem anderen Themenkomplex herrührt. Ich finde nicht, daß die Berichterstattung zur [...] mehr...
Genau deshalb hatte ich explizit mit aufgeführt, dass die Richter ausreichend Zeit haben sollten, die einzelnen Fälle zu prüfen. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist das auf jeden Fall ein schwieriger Punkt. Aber anstatt nur [...] mehr...
Ach, ja. Welche Einschränkungen gibt es denn? Richtervorbehalt. Lächerlich, wenn man weiß, dass heut zu Tage fast jeder Antrag der Staatsanwaltschaft - und sei er noch so dämlich - genehmigt wird. Beispiele gefällig: Angebliches [...] mehr...
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