Von Richard Meusers
Grundlage beider Entscheidungen ist unter anderem das neu erfundene IT-Grundrecht auf Vertraulichkeit, die den heimischen Rechenknecht zum Bestandteil der geschützten Privatsphäre macht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hatte Karlsruhe bereits 1983 in seinem Volkszählungsurteil festgelegt, die jetzigen Urteilssprüche bauen auf dieser Basis auf und passen sie den gegenwärtigen Bedingungen an.
Kontinuierliche Linie
Damit scheint eine Linie vorgezeichnet, die auch das noch für diesen Monat erwartete Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bestimmen könnte: Der Staat darf vor drohenden Gefahren durch Terror oder Kriminalität nicht die Augen verschließen, er muss aber die Verhältnisse wahren, darf keine Beweistlastumkehr zuungunsten seiner Bürger vornehmen. Überwachungsaktionen dürfen nur in einem eng umrissenen Rahmen stattfinden.
Hindert das Urteil zum Kennzeichen-Scanning die Behörden daran, umfangreiche Bewegungsprofile der Autofahrer anzulegen, so könnte ähnliches für die Kommunikationsprofile gelten, die sich aus den Telefon- und Internetdaten, die ab Januar 2009 erfasst werden sollen, mit Leichtigkeit erstellen lassen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jedenfalls scheint diese Parallele zu ziehen, wenn er in der "Jungen Welt" von der Verfassungswidrigkeit des totalen Autoscans auf die gleichen Kriterien für die Telefondatensammlung schließt.
Dass Karlsruhe in Sachen Vorratsdatenspeicherung entsprechende Einschränkungen erlassen wird, erwartet auch Petra Pau. Allerdings empfindet die Bundestagsvizepräsidentin die Tatsache als bittere Ironie, dass die Bundesrichter der Regierung mittlerweile regelmäßig die Verfassung erklären müssten.
Härtere Regeln in Europa
Auch der Blick über die Grenzen nach Europa stimmt nicht froh. Nicht nur das britische Beispiel mit millionenfacher Kameraüberwachung zeigt, wie sehr eine Gesellschaft bereit ist, das Recht auf Privatsphäre für ein bestimmtes Maß an gefühlter Sicherheit aufzugeben. Selbst dann, wenn dieser Sicherheitsanspruch durch das schier unfassbare Ausmaß an Schlamperei konterkariert wird, das die Behörden der Insel im Umgang mit sensiblen Daten an den Tag legen. CDs mit vertraulichen Daten von Millionen Briten gingen in den letzten Monaten ebenso verloren wie Tausende von Regierungscomputern.
Und damit nicht genug: Erst diese Woche unterstützte EU-Innenkommissar Franco Frattini den umfangreichen Datenaustausch mit den USA und plädierte im SPIEGEL dafür, neben den Daten von Flugpassagieren auch gleich die von Reisenden in Zügen und Schiffen zu erfassen. Ziel sei es, ein "System flächendeckender Überwachung der Transportwege zu installieren". Frattini arbeitet weiter an Blaupausen für Überwachungsgesetze, die in den Mitgliedstaaten dann mit Verweis auf Brüssel durchgesetzt werden könnten.
Petra Pau ist es zu billig, den Schwarzen Peter in solchen Fällen immer einfach nach Brüssel weiterzureichen. Viele Maßnahmen, die heute in der Kritik stünden, seien hausgemacht und keineswegs aufgrund geltenden EU-Rechts in Deutschland eingeführt worden.
Inwieweit sich hier das deutsche Verfassungsgericht auf Dauer erfolgreich nicht nur gegen europäische Begehrlichkeiten stemmen kann, muss abgewartet werden. Olaf Terre jedenfalls gibt sich optimistisch: 1000 Teilnehmer auf der Samstagsdemo in Köln wären doch schon eine schöne Zahl.
Nur wenn es mehr als 2000 würden, bekämen die Organisatoren ein Problem. Dafür wären nicht genug Ordner da.
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