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Überwachung und Datenschutz Die Dickbrettbohrer

2. Teil: Hoffnungsträger Karlsruhe - dass das Gericht der Regierung die Verfassung erklärt, scheint zum Trend zu werden

Grundlage beider Entscheidungen ist unter anderem das neu erfundene IT-Grundrecht auf Vertraulichkeit, die den heimischen Rechenknecht zum Bestandteil der geschützten Privatsphäre macht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hatte Karlsruhe bereits 1983 in seinem Volkszählungsurteil festgelegt, die jetzigen Urteilssprüche bauen auf dieser Basis auf und passen sie den gegenwärtigen Bedingungen an.

Kontinuierliche Linie

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger steht wie ihr Parteifreund Burkhard Hirsch (FDP) für den Widerstand der Liberalen gegen den wachsenden Datenhunger
DPA

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger steht wie ihr Parteifreund Burkhard Hirsch (FDP) für den Widerstand der Liberalen gegen den wachsenden Datenhunger

Damit scheint eine Linie vorgezeichnet, die auch das noch für diesen Monat erwartete Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bestimmen könnte: Der Staat darf vor drohenden Gefahren durch Terror oder Kriminalität nicht die Augen verschließen, er muss aber die Verhältnisse wahren, darf keine Beweistlastumkehr zuungunsten seiner Bürger vornehmen. Überwachungsaktionen dürfen nur in einem eng umrissenen Rahmen stattfinden.

Hindert das Urteil zum Kennzeichen-Scanning die Behörden daran, umfangreiche Bewegungsprofile der Autofahrer anzulegen, so könnte ähnliches für die Kommunikationsprofile gelten, die sich aus den Telefon- und Internetdaten, die ab Januar 2009 erfasst werden sollen, mit Leichtigkeit erstellen lassen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jedenfalls scheint diese Parallele zu ziehen, wenn er in der "Jungen Welt" von der Verfassungswidrigkeit des totalen Autoscans auf die gleichen Kriterien für die Telefondatensammlung schließt.

Dass Karlsruhe in Sachen Vorratsdatenspeicherung entsprechende Einschränkungen erlassen wird, erwartet auch Petra Pau. Allerdings empfindet die Bundestagsvizepräsidentin die Tatsache als bittere Ironie, dass die Bundesrichter der Regierung mittlerweile regelmäßig die Verfassung erklären müssten.

Härtere Regeln in Europa

Auch der Blick über die Grenzen nach Europa stimmt nicht froh. Nicht nur das britische Beispiel mit millionenfacher Kameraüberwachung zeigt, wie sehr eine Gesellschaft bereit ist, das Recht auf Privatsphäre für ein bestimmtes Maß an gefühlter Sicherheit aufzugeben. Selbst dann, wenn dieser Sicherheitsanspruch durch das schier unfassbare Ausmaß an Schlamperei konterkariert wird, das die Behörden der Insel im Umgang mit sensiblen Daten an den Tag legen. CDs mit vertraulichen Daten von Millionen Briten gingen in den letzten Monaten ebenso verloren wie Tausende von Regierungscomputern.

Und damit nicht genug: Erst diese Woche unterstützte EU-Innenkommissar Franco Frattini den umfangreichen Datenaustausch mit den USA und plädierte im SPIEGEL dafür, neben den Daten von Flugpassagieren auch gleich die von Reisenden in Zügen und Schiffen zu erfassen. Ziel sei es, ein "System flächendeckender Überwachung der Transportwege zu installieren". Frattini arbeitet weiter an Blaupausen für Überwachungsgesetze, die in den Mitgliedstaaten dann mit Verweis auf Brüssel durchgesetzt werden könnten.

Petra Pau ist es zu billig, den Schwarzen Peter in solchen Fällen immer einfach nach Brüssel weiterzureichen. Viele Maßnahmen, die heute in der Kritik stünden, seien hausgemacht und keineswegs aufgrund geltenden EU-Rechts in Deutschland eingeführt worden.

Inwieweit sich hier das deutsche Verfassungsgericht auf Dauer erfolgreich nicht nur gegen europäische Begehrlichkeiten stemmen kann, muss abgewartet werden. Olaf Terre jedenfalls gibt sich optimistisch: 1000 Teilnehmer auf der Samstagsdemo in Köln wären doch schon eine schöne Zahl.

Nur wenn es mehr als 2000 würden, bekämen die Organisatoren ein Problem. Dafür wären nicht genug Ordner da.

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dineniso 14.03.2008
StudiVZ und Überwachung durch den Staat sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe: Im VZ kann jeder selbst entscheiden, was wer von ihm weiß (was inzwischen entgegen der Behauptung im Artikel eine Mehrheit inzwischen auch aktiv [...]
StudiVZ und Überwachung durch den Staat sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe: Im VZ kann jeder selbst entscheiden, was wer von ihm weiß (was inzwischen entgegen der Behauptung im Artikel eine Mehrheit inzwischen auch aktiv tut, nicht nur der späteren Personalchefs wegen), bei Vorratsdatenspeicherung, Terrordatenbank, biometrischen und digitalen Daten in Persos, elektronischer Gesundheitskarte, Steuerdatei und Verknüpfung all dieser Datenbanken auch noch über Grenzen hinweg hat er keinerlei Einfluss auf seine Selbstdarstellung. Da liegt für mich der eigentliche Skandal, der Staat maßt sich an, die Bürger bevormunden zu können und das auf eine Art und Weise, die jedem literarischen Vergleich von Orwell bis Vendetta spottet. Entgegen der vorherrschenden Meinung beginnt sich meinem Empfinden nach aber etwas gegen diese Haltung in der Bevölkerung zu entwickeln, die Massenverfassungsklage ist da nur ein erstes Indiz, ausgehend von den sehr liberalen "Nerds" im Internet (man schaue sich nur einmal die heise.de-Foren an!) geschieht hier gerade eine nicht zu unterschätzende Wende in der Gesellschaft.
stonie 14.03.2008
Das BVG hat auch das Gesetz zum Abschießen von entführten Flugzeugen als nicht mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art 1 GG) verinbar, einkassiert. Gleichwohl haben Jung und Schäuble unmittelbar danach sehr deutlich [...]
Zitat von sysopDatenschutz und informationelle Selbstbestimmung interessieren den größten Teil der Öffentlichkeit nicht. Bürgerrechtler hoffen zunehmend auf das Bundesverfassungsgericht. Wenn am Samstag in Köln die Gegner der Vorratsdatenspeicherung demonstrieren, ist das auch ein Signal nach Karlsruhe.
Das BVG hat auch das Gesetz zum Abschießen von entführten Flugzeugen als nicht mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art 1 GG) verinbar, einkassiert. Gleichwohl haben Jung und Schäuble unmittelbar danach sehr deutlich gemacht, was sie davon halten und wie sie im "Ernstfall" sich darüber hinweg setzen würden. Die heimliche Onlinedurchsuchung wurde ebenfalls kassiert. Nun wird man eben so lange am Gesetz und nötigenfalls auch am GG basteln, bis es passt. Gleiches wird für die VDS gelten. Der erschreckende Aspekt dabei ist, dass man massive Einschränkungen von Bürgerrechten in vielen Bereichen seit Jahren beobachten kann, welche jedoch jeglicher Verhältnismäßigkeit widersprechen! Beispiel Flugzeugentführung. Derutschland ist so klein, dass ein entführtes Flugzeug bereits als "Bombe" mißbraucht sein Ziel längst erreicht hätte, bevor eine entsprechende Abfangstaffel überhaupt gestartet und vor Ort wäre. Das gesamte Szenario ist also höchst hypothetisch - trotzdem begeht man Verfassungsbruch und brüstet sich sogar noch mit gleicher Verfahrensweise, obwohl das BVG selbiges kassierte. Beispiel VDS. Europaweit damit begründet und eingeführt, die verdachtsunabhängigen Daten ausschließlich zur "erheblichen Gefahrenabwehr durch Terrorismus" zu nutzen. Diese vorsätzliche Lüge dürfte zwischenzeitlich von jedem halbwegs informierten Bürger entlarvt sein. Gegenüber unserer Justizministerin -Frau Zypris- hat die Contentindustrie beispielsweise bereits vor einiger Zeit ihre Begehrlichkeiten auf diese Daten zum Besten gegeben und man steht seitens des Justizministeriums dem bisher nicht endgültig ablehnend gegenüber. Man beachte übrigens, dass es bisher seit 2001 oder auch 9/11 keinen einzigen Terrortoten, ja nicht mal einen Terrorverletzten, in Deutschland gibt. So viel also mal zum "Grundsatz der Verhältnismäßigkeiten" Das Maß meiner persönlichen politischen Frustration und gleichezitiger Verachtung gegenüber den "Jungs", "Schilys" und "Schäubles" dieser Nation, ist zwischenzeitlich exorbitant! Resignation macht sich vielerorts breit und das ist für eine gesunde Demokratie sehr gefährlich. Übrigens ebenso, wie die Tatsache, dass die Art der Wahl in unserer Demokratie zwischenzeitlich so gut wie keinerlei Einfluss mehr auf die Politk danach hat.
mercator 14.03.2008
"Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird am Ende beides verlieren " - das wusste schon Benjamin Franklin - nur bei uns scheint diese Erkenntnis langsam verloren gegangen zu sein. Das Argument, es bedürfe all der [...]
"Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird am Ende beides verlieren " - das wusste schon Benjamin Franklin - nur bei uns scheint diese Erkenntnis langsam verloren gegangen zu sein. Das Argument, es bedürfe all der Massnahmen, um 'Sicherheit' zu gewährleisten entpuppt sich bei näherem Hinsehen als hohl und auf tönernen Füßen. Ich denke, man kann sich einig darüber sein, daß ein Gemeinwesen, das von allen Mitgliedern akzeptiert wird, auch nicht von innen zerstört werden kann - und auch nicht von aussen. Tatsache aber ist, daß sich immer mehr Bürger eine 'Staat tu was für mich' - Mentalität aneignen - und hier liegt die Wurzel des Übels - denn der 'Staat' tut. Letztlich scheinen wir (und unsere Volksvertreter) vergessen zu haben, daß Regierung, Verwaltung, Polizei etc. keinem Selbstzweck dienen, sondern durch uns alle legitimiert sind, Aufgaben zu erfüllen, die der einzelne nicht wahrnehmen kann - z.B. Landesverteidigung. Wenn aber immer mehr Aufgaben freiwillig an 'den Staat' abgegeben werden, geben wir notgedrungen Freiheiten und selbstverantwortliches Handeln auf - und keiner merkts, weil es ja soooo bequem ist. Die paar wenigen, die das dann nicht wollen, werden so schenll zu Staatsfeinden ....... Auch das Argument 'Krieg gegen den Terror' .... sticht letztlich nicht - diese kriminellen Elemente bedürfen der Unterstützung von innen, um ihr feiges Handwerk ausüben zu können - diese bekommen sie, weil sich 'der Bürger' immer mehr darauf verlässt, daß 'der Staat' funktioniert - vergessend, daß er 'der Staat' ist. Und so sind viele bereit, immer mehr Selbstverantwortung und Feiheit aufzugeben, für eine vermeintliche Sicherheit, die am Ende in den Polizeistaat münden wird. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Der 'Otto Katalog' hat hier Türen geöffnet .... Schlimm nur, daß viele Bürger dem Scheinargument folgen 'wer nichts zu verbergen hat, habe auch nichts zu befürchten !' - wer definiert denn, was hier Norm und was kriminell ist ? Heute mag das ja noch stimmen - aber wenn die Instrumente des Polizeistaates erst einmal da sind, werden sie kurz über lang auch genutzt werden. Niemand wacht auf und über NAcht hat sich sein Land in einen Polizeistaat verwandelt - das war schon immer ein schleichender Prozess - deshalb; Wehret den Anfängen !!!!!!!!! Es ist schon fast zu spät. Armes Deutschland ! Offensichtlich haben wir nichts aus der Geschichte gelernt - es gibt ja schon (vereinzelte) Stimmen, welche die SttSi wiederhaben wollen und was sich in so manchem braunen Kopf zusammenbraut möchte ich lieber nicht wissen. Man kann sich nur wünschen es regne Hirn vom Himmel - und zwar reichlich !
descartes101 14.03.2008
Ich glaube allerdings sehr, dass es die meisten Menschen interessiert, ob jemand beim BKA ihre privaten Nachrichten mitliest, auf ihrer Festplatte herumschnüffelt oder bei privaten Telefongesprächen zuhört. Wenn diese Massnahmen [...]
Zitat von sysopDatenschutz und informationelle Selbstbestimmung interessieren den größten Teil der Öffentlichkeit nicht. Bürgerrechtler hoffen zunehmend auf das Bundesverfassungsgericht. Wenn am Samstag in Köln die Gegner der Vorratsdatenspeicherung demonstrieren, ist das auch ein Signal nach Karlsruhe. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,541446,00.html
Ich glaube allerdings sehr, dass es die meisten Menschen interessiert, ob jemand beim BKA ihre privaten Nachrichten mitliest, auf ihrer Festplatte herumschnüffelt oder bei privaten Telefongesprächen zuhört. Wenn diese Massnahmen richterlich mit einem konkreten Verdacht angeordnet werden, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Aber dass ungezügelt jeder Freiwild für die Behörden ist, ist ein Skandal. Sollte das BVG tatsächlich zugunsten der Orwell'schen Pauschalüberwachung entscheiden, muss es sich fragen lassen, ob es sich überhaupt noch an die Verfassung gebunden fühlt. Mit den üblichen 'ein ehrlicher Bürger hat doch nichts zu verbergen'-Argumenten braucht man da gar nicht mehr anzufangen. Das unnötig teure und komplexe Mautsystem wird jetzt (Überraschung!) zur rechtswidrigen Generalerfassung von Autokennzeichen missbraucht, die Daten von der Vorratsdatenspeicherung werden demnächst an die Musikindustrie weitergereicht, zusammen mit einem Freibrief zur Selbstjustiz. Die Überwachung ohne Verdachtsmoment ist verfassungswidrig. Punkt. Terrorgefahr, Kriminalität, blabla. Terroristen und professionelle Kriminelle unterlaufen diese Massnahmen wie alles andere auch. Die Kontrollierten und Gegängelten sind die einfachen Bürger, die nie nennenswert mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Karlsruhe hat die Gelegenheit der Stümperclique in Berlin ihre Grenzen zu zeigen, und ich hoffe, sie tun es.
tl-hd 14.03.2008
Ich denke, die Kritik an der Datenspeicherung setzt zumeist am falschen Punkt an. Das Problem ist nämlich m.E. nicht die Speicherung der Daten an sich, sondern die Frage, wer darauf unter welchen Umständen zugreifen kann. Es [...]
Ich denke, die Kritik an der Datenspeicherung setzt zumeist am falschen Punkt an. Das Problem ist nämlich m.E. nicht die Speicherung der Daten an sich, sondern die Frage, wer darauf unter welchen Umständen zugreifen kann. Es sieht ja auch kaum jemand aufgrund der Tatsache, dass in Deutschland auf richterlichen Beschluss hin Menschen eingesperrt werden können, um z.B. für einen begangenen Mord zu büßen, eine Verletzung der Freiheitsrechte der Bürger. Ähnlich sehe ich das mit der Datenspeicherung. Solange darauf nur mit richterlichem Beschluss zugegriffen werden darf, und die Richter ausreichend Zeit haben, den jeweiligen Fall zu prüfen, ist die "Verdachtsunabhängige Speicherung" von Daten kein generelles Problem.
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