Wunschzettel der Musikindustrie
Provider sollen Kunden überwachen, anschwärzen, abklemmen
Von Konrad Lischka
Anwälte und Lobbyisten der Musikindustrie fordern weltweit die Aufsichtspflicht für Internet-Provider: Sie sollen kontrollieren, was ihre Kunden im Web tun. Wer Raubkopien anbietet, wird abgeklemmt. Nach Erfolgen in Japan und Frankreich will die Industrie nun den EU-Kontrollpakt.
Frankreich hat es vorgemacht: Wenn dort ein Internet-Provider zum dritten Mal einen Kunden beim Tauschen von Raubkopien im Web erwischt, wird der Übeltäter vom Netz abgeklemmt. So sieht es das Gesetz vor, das Präsident Nicolas Sarkozy für dieses Jahr angekündigt hat.
DDP
Abschreckung: Die Filmbranche fährt diese Angstkampagne
Ein entsprechendes
Abkommen haben der Staat, die Provider und Rechteinhaber in Frankreich schon unterzeichnet. Demnächst soll es weltweit so zugehen. Das will die Musikindustrie in diesem Jahr mit aller Macht durchsetzten.
Ihr Weltverband IFPI stellt seinen aktuellen Jahresbericht 2008 (
PDF) unter dieses Motto: "2007 wurde die Provider-Verantwortlichkeit akzeptabel, 2008 muss sie Realität werden." Daran arbeiten die Anwälte und Lobbyisten der Musikindustrie gerade weltweit.
Aktuelle Beispiele der Kampagne für eine Kontrollpflicht der Provider:
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Musterklage: In Irland hat das oberste Zivilgericht vorige Woche eine Klage der vier großen Labels EMI, SonyBMG, Warner und Universal gegen den größten Internet-Provider Irlands Eircom zugelassen. Eircom hatte es zuvor abgelehnt, die Filter-Software "Audible Magic" einzusetzen - nun wollen die Musikkonzerne Eircom per Gerichtsentscheidung zum Filtern zwingen.
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Gesetz zur Auskunftspflicht: In Schweden haben am Freitag die Justiz- und die Kulturministerin eine gemeinsame Gesetzesinitiative angekündigt. Internet-Provider sollen demnächst verpflichtet sein, den jeweiligen Rechteinhabern Auskunft über Kunden zu geben, die in Tauschbörsen Raubkopien der entsprechenden Werke angeboten haben. Über einzelne Fälle sollen Gerichte auf Basis des neuen Gesetzes entscheiden.
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EU-Regulierung: IFPI-Geschäftsführer John Kennedy erklärt seinen Verbandsmitgliedern, nach dem Kontrollpakt in Frankreich sei nun die Zeit reif für eine EU-Regelung. Man arbeite daran. (
PDF) Das wird dauern. Erster Erfolg: Die EU-Kommission
fragt das EU-Parlament und andere Gremien im Hinblick auf mögliche neue Regulierungsmaßnahmen zu ihrer Meinung über den Filterpakt: "Sind Sie der Ansicht, dass die jüngst in Frankreich unterzeichnete Vereinbarung ein Beispiel ist, dem gefolgt werden sollte?" Ja, antwortete am Freitag der deutsche Bundesrat in einer Stellungnahme (
PDF).
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Erzwungener Kontrollpakt: In Großbritannien hat die Regierung ein Gesetz für April 2009 angekündigt, das Provider zur Kooperation mit den Rechteinhabern verpflichten soll. Das ist die Peitsche. Das Zuckerbrot: Wenn sich Provider und Copyright-Halter einigen, soll es kein Gesetz geben.
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Freiwilliger Kontrollpakt: In manchen Staaten kommen die Internetprovider den Rechteinhabern entgegen - wohl auch angesichts der Drohungen, ansonsten stärker von Gerichten oder dem Gesetzgeber reguliert zu werden. In Japan haben die vier größten Internet-Provider-Verbände (vertreten zusammen etwa 1000 Provider) am Freitag angekündigt, von sich aus jene Kunden vom Netz zu trennen, die wiederholt Raubkopien in Tauschbörsen anbieten.
Die japanischen Provider nehmen sich in ihrer Selbstverpflichtung den französischen Kontrollpakt zum Vorbild. Laut der Tageszeitung
Yomiuri Shimbun haben die Provider ein entsprechendes Abkommen mit Rechteinhabern unterzeichnet. Der Mechanismus ist identisch: Eine gemeinsame Organisation von Rechteinhaber und Providern soll die IP-Adressen der in Tauschbörsen beim Upload von Raubkopien beobachten Nutzer an die jeweiligen Provider weiterleiten.
Die Provider ordnen den IP-Adressen Kunden zu und verschicken erst einmal eine Warn-E-Mail. Wer noch einmal beim Raubkopie-Tausch beobachtet wird, dem soll für eine kurze Zeit der Internetzugang gekappt werden. Wer dann noch weitertauscht, dem soll sein Provider den Vertrag kündigen.
Deutsche Provider wettern gegen Musikindustrie
In Deutschland gibt es noch keine konkreten Prozesse und Gesetzesvorschläge der Musikindustrie. Die droht den Providern nur vage. Dieter Gorny,
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie, kommentiert: "Während die Internetprovider von der Musik- und Filmindustrie profitierten, entziehen sie sich beim Kampf gegen die Internetpiraterie aber der Verantwortung."
Darauf reagiert der eco-Verband, der auch Provider vertritt, scharf. Vorstand Oliver Süme sagte SPIEGEL ONLINE: " Provider sind keine Internetkontrolleure. Sie können und sie dürfen nicht entscheiden, wem welche Daten vorenthalten werden."
Vor allem ist die Filtertechnik bei weitem nicht perfekt. Von Tauschbörsen benutzte Ports zu sperren, dürfte nicht praktikabel sein. Denn zunehmend nutzen auch eindeutig legale Anbieter Dienste wie Bittorrent zur schnellen, günstigen Verbreitung von Dateien. Auch die Blockade einzelner Internetseiten - etwa der Verzeichnisse illegaler wie legaler Tauschbörseninhalte in Katalogen wie Piratebay - ist technisch anspruchsvoll (siehe Kasten unten).
FILTERTECHNIK: SO KÖNNEN PROVIDER WEB-SEITEN BLOCKIEREN
Prinzip: Die als Buchstabenfolge im Browser eingetippten Web-Adressen (
URL) müssen in eine bestimmte Zahlenfolge, die sogenannte
IP- Adresse, umgewandelt werden, um über das Internet Inhalte von den entsprechenden Angeboten zu empfangen. Welche IP-Adressen aktuell zu welchen URLs gehören, speichern sogenannte
Name- Server - IP-Adressverzeichnisse, vergleichbar mit einem Telefonbuch. In der Regel hat jeder Internet-Provider eigene Name-Server für seine Kunden. Hier könnte er zum Beispiel der Adresse
Youporn.com eine falsche IP-Adresse zuordnen, die zum Beispiel auf eine Website mit Informationen über die Sperre verweist.
Problem: "Diese Sperre ist sehr einfach zu umgehen", sagt der Informatiker Stefan Köpsell, Entwickler des Anonymisierungsdienstes
JAP. Denn die Nutzer können selbst einstellen, welche Name-Server ihr Computer nutzt. Außerdem gibt es kostenlose Web-Angebote, die eine URL in eine IP-Adresse umwandeln. Um effektiv zu sperren, müsste der Provider also auch den Datenverkehr seiner Kunden zu anderen Name-Servern und entsprechenden Aufschlüsselungs-Internet-Seiten blockieren.
Prinzip: Der Provider kann auch direkt die jeweils gültige
IP- Adresse hinter der zu blockierenden
URL sperren.
Problem: Hinter einer IP-Adresse können mehrere Tausend URLs liegen. In solchen Fällen führt die IP-Adresse zu dem Server eines großen Anbieters von Web-Speicherplatz. Der Anbieter verteilt den gesamten Verkehr selbst auf die Angebote, die er bereithält. Wenn der Provider solch eine Massen-IP-Adresse sperrt, ist der Kollateralschaden unter Umständen enorm. "Neben dem eigentlichen Ziel könnten viele völlig harmlose Angebote gesperrt sein", erklärt der Dresdner Informatiker Stefan Köpsell. Außerdem lässt sich auch diese Sperre auf Transportebene umgehen: Das ermöglichen offene
Proxys, über die man Datenverkehr leiten kann, oder auch Anonymisierungs-Dienste wie
TOR oder
JAP.
Prinzip: Um auf dieser Ebene zu filtern, muss der Provider den Datenverkehr seiner Nutzer tiefgehend analysieren. Mit viel Aufwand lässt sich herausfinden, an welche Web-Adresse eine Anfrage geht. So könnten Kollateralschäden vermieden werden: Selbst bei identischen
IP- Adressen kann der Provider bei diesem Ansatz unterscheiden, welche Angebote aufgerufen werden.
Probleme: Diese Filtermethode benötigt sehr hohe Rechenkapazitäten zur Analyse des Datenverkehrs. Die Folge laut Stefan Köpsell: hohe Kosten, bisweilen langsamere Verbindungen. Abgesehen davon könnten solche Analysen in Deutschland auch juristisch heikel sein: Das
Fernmeldegeheimnis könnte eine solch intensive Analyse der Internet-Nutzung verbieten.
Prinzip: Dieses System kombiniert Filter auf
IP- und
URL-Ebene. Ein verdächtiger IP-Bereich ist vorab definiert. Erst wenn Nutzer Daten aus diesem Adressbereich abrufen, läuft die aufwendige Analyse des Datenverkehrs an. Sie durchsucht die Anfragen auf blockierte URLs. Folge: Der Rechenaufwand ist geringer als bei der Sperre auf URL-Ebene, die Kollateralschäden nicht so groß wie bei der Blockade von IP-Adressen.
Probleme: Das Verfahren ist recht aufwendig, außerdem könnte die Detailanalyse des Datenverkehrs deutschen
Datenschutz-Grundsätzen widersprechen.
Angesichts dieser technischen Herausforderungen ist der französische Weg aus Sicht der Rechteinhaber der wohl gangbarste: Statt per Software mühsam vorab zu filtern, überwacht man, wer was in Tauschbörsen tut und versucht dann anhand der IP-Adressen gegen die Personen vorzugehen. Nach diesem Prinzip läuft in
Deutschland auch die Abmahnwelle gegen Tauschbörsen-Nutzer.
Extrem-Tauschbörsennutzer kosten Geld
Abzuwarten bleibt, wie fest die Provider-Front gegen Kundensperren bleibt, wenn die Musikindustrie den Druck erhöht. Schließlich sind Extrem-Tauschbörsennutzer nicht unbedingt die attraktivsten Kunden für Provider.
Laut dem IT-Onlinemagazin
Heise.de, das auch eine große Datenbank mit Internetstörungen verwaltet, klagen Tauschbörsennutzer bei mehreren deutschen Providern über ausgebremste Download-Datenströme. Aktuell sollen Kunden von "Kabel Deutschland" betroffen sein. Der Anbieter 1&1 hat Kunden, die sehr große Datenmengen saugten, eine Zeit lang eine Prämie von 100 Euro angeboten, damit sie ihren Vertrag kündigen.
Extrem-Tauschbörsennutzer kosten die Provider ab einem bestimmten Datenaufkommen offenbar mehr als sie einbringen. Nun ist es auch nicht billig, die Überwachungs-Forderungen der Musikindustrie zu erfüllen. Aber vielleicht gibt es bei der Kostenfrage einmal eine gütliche Einigung zwischen Providern und Rechteinhabern.
Und wenn die Musikindustrie den Providern die Ermittlungsarbeit abnimmt, könnten die Ergebnisse für einige Anbieter vielleicht eine schöne Entschuldigung sein, ein paar teure Extrem-Nutzer loszuwerden.