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19.03.2008
 

Netzwelt-Ticker

Britisches Finanzamt zum Internet-Schurken 2008 gekürt

Von Richard Meusers

Jede Mühe findet ihren Lohn, auch rekordverdächtige Schlamperei, wie die britische Finanzbehörde nun weiß. In Berlin tauchen Plagiatsvorwürfe um die neue Imagekampagne der Hauptstadt auf, und in Italien ist Handel mit IP-Adressen illegal. Das und mehr im Überblick.

Jedes Jahr vergibt der Verband der britischen Internetprovider ISPA einen Preis für den "Internetschurken" und würdigt damit besonders üble Leistungen im Marktsegment. Auch für das Jahr 2008 fand sich ein Gewinner, diesmal bekommt die britische Finanzbehörde die zweifelhaften Ehrung verliehen.

Wegen Schlamperei ausgezeichnet: britische Finanzbehörden "gewinnen" wenig beliebten Preis

Wegen Schlamperei ausgezeichnet: britische Finanzbehörden "gewinnen" wenig beliebten Preis

Grund der Anerkennung war das Versagen, das die Behörde im Umgang mit den ihr anvertrauten, persönlichen Daten von Bürgern an den Tag legte, was sich besonders darin zeigte, wie mit der normalen Post verschickte Daten-CDs verschütt gingen. Allerdings war die Konkurrenz groß, der britische Fiskus konnte sich nur knapp gegen so starke Bewerber wie den britischen Phonoverband (wegen seines Vorgehens gegen Tauschbörsennutzer) oder den französischen Staatspräsidenten Sarkozy (wegen der in Frankreich geplanten Internetsteuer) durchsetzen.

Berliner Imagekampagne geklaut?

Sage keiner, in den Weiten der Blogosphäre werde nicht auch investigativ gearbeitet. Patrick Breitenbach, seines Zeichens als "Werbeblogger" unterwegs, machte gestern auf einige erstaunliche Übereinstimmungen zwischen der neuen offiziellen Berliner "be Berlin"-Kampagne und sehr ähnlichen Entwürfen zweier freier Grafikdesigner aufmerksam.

Sowohl das Logo als auch der benutzte Werbespruch gleichen sich wie doch sehr, weshalb der unvoreingenommene Betrachter schwerlich an einen Zufall glauben mag. Zusätzliche Zweifel am Werbekonzept der Hauptstadt werden durch mögliche Verstrickungen von Jurymitgliedern, die den Zuschlag für die Konzeptumsetzung erteilten mit Gewinnern der Ausschreibung befeuert.

Brockhaus aufs Handy

Vor Monatsfrist kündigten die Macher der legendären Brockhaus-Enzyklopädie das Ende des gedruckten Lexikonsan, nun gibt es dafür die Multimedia-Version des mobilen Brockhaus für Smartphones. Der "Brockhaus multimedial mobil 2008" wurde mit Fotos, Tondokumenten und Videoclips aufgepeppt und bietet eine Volltextsuche in insgesamt 15 digitalen Bänden. Die Daten seien auch hinsichtlich politischer Ereignisse aktuell, weshalb eine Internetverbindung nicht erforderlich sei. Ein angesichts des sich minütlich aktualisierenden Konkurrenzangebotes von Wikipedia zumindest zweifelhafter Anspruch, außerdem ist der Brockhaus fürs Handy recht teuer. Für gut 500 MB Daten muss der wissbegierige Kunde 49,95 Euro hinblättern.

Schweiz: Wehrkraftzersetzung mit YouTube

Zwar ist die Schweiz neutral, trotzdem gönnt sich das Alpenvolk den Luxus einer Armee. Und die hält, wie überall in der Welt, auf ihren guten Ruf. Drum mögen es die hohen Militärs gar nicht gern, wenn junge Wehrpflichtige sich bei albernen Beschäftigungen wie Kampftrinken oder Tabakschnupfen durch Patronenhülsen filmen und die Clips anschließen zum öffentlichen Gaudium bei YouTube hochladen.

Zwar drohen die Vorgesetzten ertappten Sündern saftige Geldbußen an, die aber nicht recht zu wirken scheinen. Jedenfalls wurden zwei Mitglieder der Militärischen Sicherheit eigens dafür abgestellt, die Videoplattform nach unliebsamen Filmchen zu durchforsten, die die alpenländische Armee gar zu sehr durch den Kakao ziehen. Das klingt, als ob Schweizer Soldaten eine Menge trinken und filmen - oder aber nach einem lauen Job für die YouTube-Fahnder. Die Urheber der Clips müssen jedenfalls mit Militärstrafverfahren rechnen.

Italien: keine Kundendaten für private Ermittlungszwecke

Nichts wünscht sich die Musikindustrie sehnlicher, als endlich die lästige Plage von Tauschbörsennutzern loszuwerden. Ein Instrument sind Klagen gegen die P2P-Fans, deren Identität anhand ihrer IP-Adresse ermittelt werden kann, mit der sie im Netz unterwegs waren. Wie jetzt die italienische Datenschutzbehörde (die weitaus größere Kompetenzen als ihr deutsches Pendant besitzt) in Rom entschieden hat, ist das gewerbliche Sammeln solcher IP-Adressen, um deren "Besitzer" in Nachgang wegen Urheberrechtsverletzung zu belangen, illegal. Denn dadurch sei die Privatsphäre der Surfer beeinträchtigt.

Im vorliegenden Fall hatte eine Schweizer Firma namens Logistep mit einer Filtersoftware IP-Adressen von Tauschbörsennutzern gesammelt und die Datensätze an einen deutschen Plattenproduzenten verkauft. Der wiederum wollte die italienischen Provider zur Herausgabe der Klarnamen hinter den IP-Adressen bringen. Auch in Italien gilt also: kein Zugriff auf Kundendaten ohne gerichtliche oder staatsanwaltliche Veranlassung.

Außerdem:

US-Supermarkt: Daten von vier Millionen Kunden gestohlen.

Zum Angucken: Googles Marktanteile in aller Welt.

Brilli-iPhone für nur 120.000 Euro.

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