Von Konrad Lischka
Wollen die Piratenjäger der Musikindustrie in Deutschland herausfinden, wer in Tauschbörsen Musikstücke zum Download anbietet, müssen sie Anzeige erstatten. Denn nur ein Staatsanwalt, der eine Urheberrechtsverletzung als Straftat verfolgt, kann von Internet-Providern die Enttarnung ihrer Kunden verlangen. In Tauschbörsen sind Anbieter von Dateien meist nur als Nummer identifizierbar. Allein der Internet-Provider weiß, wer sich hinter diesen IP-Adressen verbirgt.
Abschreckung: Die Filmindustrie finanziert diese Angstkampagne gegen Raubkopierer
Da hilft der Bundestag rechtzeitig mit einem Gesetz: Am 11. April wird das Parlament voraussichtlich den Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" verabschieden. CDU und SPD haben sich offenbar noch auf ein paar verschärfte Formulierungen verständigt.
Günter Krings, Berichterstatter der Unions-Fraktion für geistiges Eigentum im Rechtsausschuss, sagt SPIEGEL ONLINE: "Wir haben lange verhandelt und einige Formulierungen des Regierungsentwurfs deutlich weiter im Sinne des Urheberrechtsschutzes gefasst."
Auskunftsrecht, Abmahngebühren, Vorratsdatenspeicherung - SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum geplanten Gesetz.
Auf anderen Social Networks posten:
Ein besonders krasser Fall von Abmahn-Irrsinn ist der Rechtstreit zwischen Callactive und dem privaten Forum der "grünen Gnome", die seit Jahren versuchen, Unregelmäßigkeiten bei 9live und Konsorten aufzuzeichnen. [...] mehr...
Das allermindeste, was ich rein zwischenmenschlich erwarte, ist bei Rechteverletzungen - insbesondere im sehr unübersichtlichen Online-Bereich - zunächst mal eine formlose Mitteilung. Dieser Abmahn-Irrsinn ist zum Selbstläufer [...] mehr...
@Robert 32 Danke! Das Argument sticht, wusst ich so nicht. mehr...
ich hab gestern einen bericht im fernsehen - zwar nur halb -aber immerhin verfolgt, in dem es um einen gesetzesentwurf der musik und filmindustrie geht. der beinhaltet - so meine ich richtig verstanden zu haben - folgendes: [...] mehr...
In Urheberrechtsfällen ist nicht nur der tatsächlich entstandene, sondern auch ein fiktiver, "normativer" Schaden zu ersetzen. Grundgedanke ist, dass der Verletzer nicht besser stehen darf als ein rechtmäßiger [...] mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Digitale Musik | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH