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02.04.2008
 

Gesetzentwurf

Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

Von Konrad Lischka

4. Teil: Nutzt die Vorratsdatenspeicherung der Musikindustrie?

Im Gesetzentwurf steht, dass Provider sogenannte Verkehrsdaten herausgeben müssen. Gemeint sind damit Details, wer wann unter welcher IP-Adresse welche Dienste genutzt hat. Anhand dieser Daten können Provider den Rechteinhabern sagen, welchem Kundenanschluss sie zu einem bestimmten Zeitpunkt eine konkrete IP-Adresse zugeteilt hatten.

Das Problem bei diesem Auskunftsanspruch: Die Verkehrsdaten müssen bei den meisten Internetanschlüssen zu Abrechnungszwecken eigentlich gar nicht mehr gespeichert werden - bei den verbreiteten Flatrates rechnen die Provider ja nicht nach Zeit ab.

Die Verkehrsdaten speichern Provider nur, weil es das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verlangt. Die Folge, so Anwalt Christian Solmecke: "Nun sagt das Verfassungsgericht klar und deutlich, dass diese Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. Wenn die Einschätzung im endgültigen Urteil bestehen bleibt, läuft der neue Auskunftsanspruch aus dem Urheberrecht ins Leere."

Das sieht Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie genauso. Er bilanziert gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Es sieht so aus, dass dieses Gesetz den Geschädigten kein wirksames Instrument zur Identifizierung der Rechteverletzer gibt. Hier hebeln sich zwei Gesetze gegenseitig aus."

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