Von Felix Knoke
Wenn am kommenden Donnerstag im Bundestag über einen Entwurf der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abgestimmt wird, dürften die Herzen der Musikindustrie schneller schlagen. Falls der Vorschlag durchkommt, hätten Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten. Golem.de befürchtet, dass die Musikindustrie damit Namen und Anschriften von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen könnte. Bislang mussten sie den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen. Die Änderung würde den Weg für massenhafte Abmahnungen ebnen, ein lukratives Geschäft. Manche Staatsanwaltschaften schieben dem bereits einen Riegel vor, indem sie sich der Musik- und Pornoindustrie schlicht verweigern. Mit der möglichen Neuregelung wäre das nicht mehr möglich und nötig.
Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag zu diesem Novum des Drittauskunftsanspruchs: "Bisher kann niemand seinen Nachbarn auf Auskunft verklagen, wenn dieser behauptet gesehen zu haben, wer das eigene Fahrrad beschädigt hat." Eigentlich soll das Gesetz die Vorgaben der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie der EU umsetzen, geht aber noch darüber hinaus.
Einschränkend wirkt, dass diese Auskunftspflicht nur dann greift, wenn "das Ausmaß der Rechtsverletzung über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspricht". Im Klartext ist das eine Bagatellgrenze, die den "normalen" Filesharer schützen könnte.
Nicht ganz, meint Montag: " Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzung schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!"
Wenigstens ein guter Vorschlag steckt im vorliegenden Gesetzentwurf: Bei privaten Nutzern will die Bundesregierung die Abmahnkosten deckeln. Bei unerheblichen Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs fallen dann nur noch Kosten von 50 Euro an. Eine Regelung, die manchen Rechteinhabern sauer aufstößt ( Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels im PDF-Format): Abmahnen würde damit für den Abmahnenden teuer werden falls der einen hohen Gegenstandswert annimmt, sich Anwaltskosten jenseits der 50-Euro-Grenze aber nicht erstatten lassen kann.
US-Richter bremst Musikindustrie
Nachdem US-Richter letzte Woche neue Wege gingen und in Frage stellten, ob das reine Anbieten zum Beispiel von Musikdateien in einem Filesharing-Netzwerk bereits eine Urheberrechtsverletzung ist, hat die Plattenindustrie einen weiteren Rückschlag zu erleiden. Die "Netzeitung" berichtet von einem vorläufigen Urteil einer Bundesrichterin der Uni Boston, Daten ihrer filesharenden Studenten den Plattenfirmen nicht preiszugeben. Viele Studenten benutzen den schnellen Internetzugang ihrer Uni auch, um Tauschbörsen zu benutzen.
Bislang, so die Meldung, haben die meisten Universitäten mit den Plattenfirmen kooperiert. Sie lieferten ihnen die Daten von Studenten, die über das Universitätsnetzwerk Musik für andere Nutzer zum Download bereithalten oder stellten Anwaltsschreiben zu.
Das habe jetzt zumindest an der Uni Boston ein Ende – es sei nur erlaubt, wenn das in Verträgen zwischen Uni, Internetprovider und Student geregelt ist.
E-Plus bestätigt Kündigung von Flatrate-Kunden
Wer einen Flatrate-Vertrag mit E-Plus abschließt, folgte wohl dem Werbeversprechen: "Ausgiebig surfen, mailen oder chatten. Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen." Doch das Versprechen scheint leer, hat E-Plus doch Heise.de bestätigt, Kunden kurzfristig wegen Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Flatrate-Vertrag gekündigt zu haben. Was die Schlimmes taten? Ausgiebig surfen, mailen, chatten. Viele Stunden lang. Ganz gleich, wie viel Volumen. E-Plus bezöge sich bei der Maßnahme auf Punkt 8.11.1 seiner AGB. Dort heißt es, dass der Kunde die Leistungen des Netzbetreibers nicht missbräuchlich nutzen, das E-Plus UMTS-Mobilfunknetz und seine logische Struktur nicht stören darf. Heise weist darauf hin, dass Kunden versuchen können, mit Hilfe der Verbraucherzentralen der Kündigung zu widersprechen.
Internet Explorer 8: Deutsche Betaversion ist da
Wenige Wochen nach der ersten englischen Betaversion des neuen Internet Explorer 8 hat Microsoft jetzt auch eine deutsche Version veröffentlicht. Die beiden neuen Features "WebSlices" und "Aktivitäten" stellte Microsoft am 7. April in Hamburg der deutschen Presse vor. Die Begeisterung hielt sich in Grenzen.
Mit WebSlices kann man Teile einer Website abonnieren und in einem Extrafenster auf Wunsch anzeigen lassen. Wen das an RSS-Feeds erinnert, der teilt einen Gedanken mit dem Publikum des gestrigen Abends. Mit Microsofts Aktivitäten wiederum können User Wörter auf Websites herauspicken und per Kontextmenü mit Aktionen verknüpfen: Den Namen "Bill Gates" markieren und bei Xing nach diesem Namen suchen; "Windows Vista Premium" markieren und beim Versandhaus Otto damit auf Einkaufstour gehen. Auch das weckt Erinnerungen: Zahllose Firefox-Extensions bieten genau das an – werden von den Usern aber nur mit Einschränkungen geliebt, weil sie das Rechtsklick-Menü mit der Zeit ordentlich verstopfen. Solche Funktionen lösen separate Anwendungen wie Quicksilver für Max OS X oder Enso für Windows besser. Wer's trotzdem ausprobieren will, findet alle Downloadlinks auf dem Microsoft-Server.
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