Innere Sicherheit
Verfassungsschutz will Internet-Knotenpunkte überwachen
Von Marcel Rosenbach
Neuer Vorstoß in der Online-Überwachung: Nach den Erfahrungen der Anti-Terror-Operation "Alberich" fordert der Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Nicht mehr nur auf Festplatten will er zugreifen dürfen - auch E-Mail-Konten und ganze Internet-Knotenpunkte wollen die Ermittler überwachen.
Die konspirativen E-Mails mit Adressaten in Pakistan kamen aus einem Internet-Café in Stuttgart. Sie waren im November 2006 der Beginn für eines der größten Terrorermittlungsverfahren seit dem Deutschen Herbst - genannt "
Operation Alberich". Nach achtmonatigen Ermittlungen nahm die Polizei im September 2007 Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider im Sauerland fest- sie hatten gerade versucht, aus Wasserstoffperoxid sprengfähiges Material aufzukochen. Sie hatten Anschläge auf Flughäfen oder amerikanische Einrichtungen in Deutschland verüben wollen.
DPA
Online-Überwachung: "Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet."
Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt feierten die Festnahmen, doch der Großeinsatz beschäftigt die beteiligten Polizeikräfte von Bund und Ländern und die Verfassungsschutzbehörden bis heute. Sie haben mit der Analyse der eigenen Arbeit begonnen und sind auf Defizite in der Zusammenarbeit gestoßen. Ende der kommenden Woche werden sich die Innenminister der Länder auf ihrer Konferenz in Bad Saarow mit den "Schlussfolgerungen" aus der "Operation Alberich" beschäftigen.
Online-Durchsuchungen werden als erforderlich erachtet
Der Verfassungsschutz hat sich mit "Optimierungsansätzen nach der Operation Alberich" befasst. In einem internen "Arbeitspapier" vom 22. Februar rechtfertigen die Amtsleiter der Behörde ihre anfängliche Zurückhaltung als "situationsangemessen", räumen aber ein, "dass Gelegenheit zur Optimierung der Zusammenarbeit besteht". Zugleich melden die Verfassungsschützer eine ganze Reihe von Wünschen und Forderungen an.
Neben einer "niedrigeren Eingriffsschwelle" für die akustische und visuelle Wohnraumüberwachung und der Möglichkeit, Handys wie die Kollegen von BKA und BND auch im Ausland orten zu können, geht es den Verfassungsschützern vor allem um weitergehende Befugnisse bei der Internet-Überwachung.
Die Großprojekte des Spannerstaats
Seit Anfang 2008
müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat.
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will dem Bundeskriminalamt erlauben, Computer von Verdächtigen heimlich per Trojaner-Software zu durchsuchen, E-Mails zu protokollieren, Dateien auszuwerten. Über die geplante Neufassung des BKA-Gesetzes streitet die Regierungskoalition. Die
entsprechende Software scheint einsatzbereit zu sein: Im August 2007 teilte Schäubles Innenministerium der SPD-Bundestagsfraktion schriftlich mit, die sogenannten "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software", RFS) könnte "bei Aufhebung des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps unverzüglich abgeschlossen" sein. Es gebe schon "fertiggestellte Teilmodule". In einem Urteil zum Verfassungschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen setzten die Verassungsrichter in Karlsruhe dem Einsatz solcher Methoden Ende Februar 2008
enge Grenzen.
Seit November 2007 geben die deutschen Meldeämter nur noch E-Reisepässe der sogenannten zweiten Generation aus: In einem winzigen Funkchip im Pass sind die Abdrücke der Fingerkuppe beider Zeigefinger gespeichert – seit zwei Jahren enthalten deutsche Reisepässe bereits eine digitale Version des Passbilds.
Experten kritisieren am Biometriepass: Der Pass kann selbst nicht feststellen, ob der Schlüssel eines Lesegeräts noch gültig ist. Ist der Schlüssel einmal geknackt, kann man nicht nachrüsten. Heute gilt der Schlüssel als kaum knackbar – aber das könnte mit der in einigen Jahren verfügbaren Rechenkraft ganz anders aussehen. Weiteres Risiko: Deutschland wird anderen Staaten die zum Auslesen nötigen Schlüssel weitergeben. Welche Daten diese Staaten tatsächlich auslesen, ob sie sie speichern, wie sie sie nutzen und schützen, kann Deutschland nicht kontrollieren. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz: "Diese Daten könnten also in Personendatenbanken einfließen."
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2009 soll bundesweit eine neue Krankenversichertenkarte eingeführt werden. 30.000 Versicherte testen die Speicherkarte in sieben Regionen heute schon. Ein Speicherchip auf der Karte soll zunächst Basisdaten wie Name, Adresse, Krankenkasse speichern; falls die Patienten es wollen, auch Notfallinformationen wie die Blutgruppe. Später soll der Chip aber den Zugang zu auf Zentralrechnern gespeicherten digitalen Krankenakten ermöglichen – hier sollen dann, kontrolliert vom Patienten, Details zu Erkrankungen, Unfällen, Behandlungen, Arztbesuchen und Therapien gespeichert werden. Vor allem die Speicherung persönlicher Daten auf Zentralcomputern macht Datenschützern Sorgen: Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sagte im Frühjahr dem Hamburger Abendblatt: "Wir haben Vorbehalte bei der elektronischen Gesundheitskarte. Für den Datenschutz ist es ein Problem, wenn Patientendaten auf zentralen Servern lagern." Denn werden die Daten erst einmal zentral erfasst, wächst nicht nur das Hack-Risiko – solche Datenbanken können auch Begehrlichkeiten für weitere Auswertungsmöglichkeiten wecken.
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Nur einen Satz widmen sie dabei einem innenpolitischen Dauerbrenner: "Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet." Ausführlicher gehen sie auf einen weiteren, neuen Punkt ihrer Wunschliste ein: Der Überwachung von sogenannten Internet-Knoten, über die der Internet-Datenverkehr gebündelt und weitergeleitet wird.
"Die Erfahrungen, auch in anderen Staaten", hätten gezeigt, dass wegen der veränderten Kommunikationsgewohnheiten "eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Attentätern nur möglich ist, wenn eine gezielte strategische Überwachung von relevanten Internet-Knotenpunkten erfolgt", heißt es in dem Papier der Verfassungsschützer. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden:
Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf.
So darf ein Eingriff nur erfolgen, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:
- "Leib, Leben und Freiheit der Person" oder
- "Güter der Allgemeinheit", deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".
E-Mail-Konten bei Yahoo oder AOL sollen überwacht werden
International existieren derzeit rund 100 dieser Knotenpunkte, auf dem in Frankfurt angesiedelten "De-Cix" hat sich der Datenverkehr 2007 verdreifacht, er soll bis Juni zum weltgrößten Netzaustauschknoten ausgebaut werden.
Zudem fordern die Behördenleiter, dass sie künftig bei genehmigten Telekommunikations-Überwachungen nach dem sogenannten G-10-Gesetz auch nicht sicherheitsgeprüfte Personen beauftragen können, E-Mail-Konten bei ausländischen Anbietern wie Yahoo oder AOL zu überwachen. Alternativ komme auch hier "die gezielte Filterung von Internet-Knotenpunkten nach den einschlägigen E-Mail-Adressen in Betracht". Auch solle das G-10-Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und die Genehmigungen von drei auf "mindestens sechs Monate" verlängert werden.
Schad- und Spähsoftware
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Wie das
Trojanische Pferd
in der griechischen Mythologie verbergen
Computer-Trojaner
ihre eigentliche Aufgabe (und Schädlichkeit!) hinter einer Verkleidung. Meist treten sie als harmlose Software auf: Bildschirmschoner, Videodatei, Zugangsprogramm. Sie werden zum Beispiel als E-Mail-Anhang verbreitet. Wer das Programm startet, setzt damit immer eine verborgene Schadfunktion ein: Meist besteht diese aus der Öffnung einer sogenannten
Backdoor
, einer Hintertür, die das Computersystem gegenüber dem Internet öffnet und durch die weitere
Schadprogramme
nachgeladen werden.
Computerviren
befallen vorhandene Dateien auf den Computern ihrer Opfer. Die Wirtsdateien funktionieren – zumindest eine Zeit lang - weiterhin wie zuvor. Denn Viren sollen nicht entdeckt werden. Sie verbreiten sich nicht selbständig, sondern sind darauf angewiesen, dass Computernutzer infizierte Dateien weitergeben, sie per E-Mail verschicken, auf USB-Sticks kopieren oder in
Tauschbörsen
einstellen. Von den anderen Schad- und Spähprogrammen unterscheidet sich ein Virus allein durch die Verbreitungsmethode. Welche Schäden er anrichtet, hängt allein vom Willen seiner Schöpfer ab.
Das kleine Kompositum führt die Worte "Wurzel" und "Bausatz" zusammen:
"Root"
ist bei
Unix-Systemen
der Benutzer mit den Administratorenrechten, der auch in die Tiefen des Systems eingreifen darf. Ein "Kit" ist eine Zusammenstellung von Werkzeugen. Ein
Rootkit
ist folglich ein Satz von Programmen, die mit vollem Zugriff auf das System eines Computers ausgestattet sind. Das ermöglicht dem Rootkit weitgehende Manipulationen, ohne dass diese beispielsweise von Virenscannern noch wahrgenommen werden können. Entweder das Rootkit enthält Software, die beispielsweise Sicherheitsscanner deaktiviert, oder es baut eine sogenannte
Shell
auf, die als eine Art Mini-Betriebssystem im Betriebssystem alle verdächtigen Vorgänge vor dem Rechner verbirgt. Das Gros der im Umlauf befindlichen Rootkits wird genutzt, um
Trojaner
,
Viren
und andere zusätzliche
Schadsoftware
über das Internet nachzuladen. Rootkits gehören zu den am schwersten aufspürbaren
Kompromittierungen
eines Rechners.
Computerwürmer
sind in der Praxis die getunte, tiefergelegte Variante der Viren und Trojaner. Im strengen Sinn wird mit dem Begriff nur ein Programm beschrieben, das für seine eigene Verbreitung sorgt - und der Programme, die es transportiert. Würmer enthalten als Kern ein
Schadprogramm
, das beispielsweise durch Initiierung eines eigenen E-Mail-Programms für die Weiterverbreitung von einem befallenen Rechner aus sorgt. Ihr Hauptverbreitungsweg sind folglich die kommunikativen Wege des Webs: E-Mails, Chats,
AIMs
,
P2P-Börsen
und andere. In der Praxis werden sie oft als Vehikel für die Verbreitung verschiedener anderer Schadprogramme genutzt.
Unter einem
Drive-by
versteht man die Beeinflussung eines Rechners oder sogar die Infizierung des PC durch den bloßen Besuch einer verseuchten Web-Seite. Die Methode liegt seit einigen Jahren sehr im Trend: Unter Ausnutzung aktueller Sicherheitslücken in Browsern und unter Einsatz von
Scripten
nimmt ein auf einer Web-Seite hinterlegter
Schadcode
Einfluss auf einen Rechner. So werden zum Beispiel Viren verbreitet, Schnüffelprogramme installiert, Browseranfragen zu Web-Seiten umgelenkt, die dafür bezahlen und anderes. Drive-bys sind besonders perfide, weil sie vom PC-Nutzer keine Aktivität (wie das Öffnen einer E-Mail) verlangen, sondern nur Unvorsichtigkeit. Opfer sind zumeist Nutzer, die ihre Software nicht durch regelmäßige Updates aktuell halten - also potentiell so gut wie jeder.
Botnets
sind Netzwerke gekidnappter Rechner - den Bots. Mit Hilfe von Trojaner-Programmen, die sie beispielsweise durch manipulierte Web-Seiten oder fingierte E-Mails auf die Rechner einschleusen, erlangen die Botnet-Betreiber Zugriff auf die fremden PC und können sie via Web steuern. Solche Botnets zu vermieten, kann ein einträgliches Geschäft sein. Die
Zombiearmeen
werden unter anderem genutzt, um millionenfache Spam-Mails zu versenden, durch eine Vielzahl gleichzeitiger Anfragen
Web-Seiten in die Knie zu zwingen
oder in großem Stile Passwörter abzugrasen. (mehr bei
SPIEGEL ONLINE)
Das Wort setzt sich aus "Fake", also "Fälschung", und "Ware", der Kurzform für Software zusammen: Es geht also um
"falsche Software"
. Gemeint sind Programme, die vorgeben, eine bestimmte Leistung zu erbringen, in Wahrheit aber etwas ganz anderes tun. Häufigste Form: angebliche IT-Sicherheitsprogramme oder Virenscanner. In ihrer harmlosesten Variante sind sie nutzlos, aber nervig: Sie warnen ständig vor irgendwelchen nicht existenten Viren und versuchen, den PC-Nutzer zu einem Kauf zu bewegen. Als
Adware-Programme
belästigen sie den Nutzer mit Werbung.
Die perfideste Form aber ist
Ransomware
: Sie kidnappt den Rechner regelrecht, macht ihn zur Geisel. Sie behindert oder verhindert das normale Arbeiten, lädt Viren aus dem Netz und stellt Forderungen auf eine "Reinigungsgebühr" oder Freigabegebühr, die nichts anderes ist als ein Lösegeld: Erst, wenn man zahlt, kann man mit dem Rechner wieder arbeiten. War 2006/2007 häufig, ist seitdem aber zurückgegangen.
Ein
Zero-Day-Exploit
nutzt eine Software-Sicherheitslücke bereits an dem Tag aus, an dem das Risiko überhaupt bemerkt wird. Normalerweise liefern sich Hersteller von Schutzsoftware und die Autoren von
Schadprogrammen
ein Kopf-an-Kopf-Rennen beim Stopfen, Abdichten und Ausnutzen bekanntgewordener Lücken.
Das größte Sicherheitsrisiko in der Welt der Computer sitzt vor dem Rechner. Nicht nur mangelnde Disziplin bei nötigen Software-Updates machen den Nutzer gefährlich: Er hat auch eine große Vorliebe für kostenlose Musik aus obskuren Quellen, lustige Datei-Anhänge in E-Mails und eine große Kommunikationsfreude im ach so informellen Plauderraum des Webs. Die meisten Schäden in der IT dürften von Nutzer-Fingern auf Maustasten verursacht werden.
Sogenannte distribuierte
Denial-of-Service-Attacken
(DDoS) sind Angriffe, bei denen einzelne Server oder Netzwerke mit einer Flut von Anfragen anderer Rechner so lange überlastet werden, bis sie nicht mehr erreichbar sind. Üblicherweise werden für solche verteilten Attacken heutzutage sogenannte Botnetze verwendet, zusammengeschaltete Rechner, oft Tausende oder gar Zehntausende, die von einem Hacker oder einer Organisation ferngesteuert werden.
Ein Hintergrund für diese Forderungen dürfte nicht zuletzt auch eine Scharte im Selbstbewusstsein der hiesigen Verfassungsschützer sein: Der entscheidende Hinweis auf die verdächtigen E-Mails von Stuttgart nach Pakistan kam nicht vom deutschen Verfassungsschutz, sondern von amerikanischen Geheimdienstkollegen.
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