Samstag, 21. November 2009

Netzwelt



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12.04.2008
 

Innere Sicherheit

Verfassungsschutz will Internet-Knotenpunkte überwachen

Von Marcel Rosenbach

Neuer Vorstoß in der Online-Überwachung: Nach den Erfahrungen der Anti-Terror-Operation "Alberich" fordert der Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Nicht mehr nur auf Festplatten will er zugreifen dürfen - auch E-Mail-Konten und ganze Internet-Knotenpunkte wollen die Ermittler überwachen.

Die konspirativen E-Mails mit Adressaten in Pakistan kamen aus einem Internet-Café in Stuttgart. Sie waren im November 2006 der Beginn für eines der größten Terrorermittlungsverfahren seit dem Deutschen Herbst - genannt " Operation Alberich". Nach achtmonatigen Ermittlungen nahm die Polizei im September 2007 Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider im Sauerland fest- sie hatten gerade versucht, aus Wasserstoffperoxid sprengfähiges Material aufzukochen. Sie hatten Anschläge auf Flughäfen oder amerikanische Einrichtungen in Deutschland verüben wollen.

Online-Überwachung: "Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet."
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DPA

Online-Überwachung: "Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet."

Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt feierten die Festnahmen, doch der Großeinsatz beschäftigt die beteiligten Polizeikräfte von Bund und Ländern und die Verfassungsschutzbehörden bis heute. Sie haben mit der Analyse der eigenen Arbeit begonnen und sind auf Defizite in der Zusammenarbeit gestoßen. Ende der kommenden Woche werden sich die Innenminister der Länder auf ihrer Konferenz in Bad Saarow mit den "Schlussfolgerungen" aus der "Operation Alberich" beschäftigen.

Online-Durchsuchungen werden als erforderlich erachtet

Der Verfassungsschutz hat sich mit "Optimierungsansätzen nach der Operation Alberich" befasst. In einem internen "Arbeitspapier" vom 22. Februar rechtfertigen die Amtsleiter der Behörde ihre anfängliche Zurückhaltung als "situationsangemessen", räumen aber ein, "dass Gelegenheit zur Optimierung der Zusammenarbeit besteht". Zugleich melden die Verfassungsschützer eine ganze Reihe von Wünschen und Forderungen an.

Neben einer "niedrigeren Eingriffsschwelle" für die akustische und visuelle Wohnraumüberwachung und der Möglichkeit, Handys wie die Kollegen von BKA und BND auch im Ausland orten zu können, geht es den Verfassungsschützern vor allem um weitergehende Befugnisse bei der Internet-Überwachung.

DIE GROSSPROJEKTE DES SPANNERSTAATS

Vorratsdatenspeicherung

DPA
Seit Anfang 2008 müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat. mehr bei SPIEGEL WISSEN

Bundestrojaner

Biometrischer Pass

Elektronische Gesundheitskarte

Nur einen Satz widmen sie dabei einem innenpolitischen Dauerbrenner: "Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet." Ausführlicher gehen sie auf einen weiteren, neuen Punkt ihrer Wunschliste ein: Der Überwachung von sogenannten Internet-Knoten, über die der Internet-Datenverkehr gebündelt und weitergeleitet wird.

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Im neuen SPIEGEL 16/2008:

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"Die Erfahrungen, auch in anderen Staaten", hätten gezeigt, dass wegen der veränderten Kommunikationsgewohnheiten "eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Attentätern nur möglich ist, wenn eine gezielte strategische Überwachung von relevanten Internet-Knotenpunkten erfolgt", heißt es in dem Papier der Verfassungsschützer. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden: Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf.

So darf ein Eingriff nur erfolgen, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:

  • "Leib, Leben und Freiheit der Person" oder
  • "Güter der Allgemeinheit", deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".

E-Mail-Konten bei Yahoo oder AOL sollen überwacht werden

International existieren derzeit rund 100 dieser Knotenpunkte, auf dem in Frankfurt angesiedelten "De-Cix" hat sich der Datenverkehr 2007 verdreifacht, er soll bis Juni zum weltgrößten Netzaustauschknoten ausgebaut werden.

Zudem fordern die Behördenleiter, dass sie künftig bei genehmigten Telekommunikations-Überwachungen nach dem sogenannten G-10-Gesetz auch nicht sicherheitsgeprüfte Personen beauftragen können, E-Mail-Konten bei ausländischen Anbietern wie Yahoo oder AOL zu überwachen. Alternativ komme auch hier "die gezielte Filterung von Internet-Knotenpunkten nach den einschlägigen E-Mail-Adressen in Betracht". Auch solle das G-10-Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und die Genehmigungen von drei auf "mindestens sechs Monate" verlängert werden.

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Ein Hintergrund für diese Forderungen dürfte nicht zuletzt auch eine Scharte im Selbstbewusstsein der hiesigen Verfassungsschützer sein: Der entscheidende Hinweis auf die verdächtigen E-Mails von Stuttgart nach Pakistan kam nicht vom deutschen Verfassungsschutz, sondern von amerikanischen Geheimdienstkollegen.

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