Berlin - In einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur hat sich Heinz Fromm, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, zur laufenden Diskussion um das BKA-Gesetz, um die vorgesehene Online-Durchsuchung und die umstrittene Videoüberwachung des Wohnraumes geäußert. Dabei zeigte sich der Chef des Inlandsgeheimdienstes grundsätzlich interessiert an der Nutzung solcher Instrumentarien, ohne sich zur "politischen Diskussion über das in Arbeit befindliche BKA-Gesetz" im Detail zu äußern.
Klar machte er aber, dass "auch ein Nachrichtendienst wie der Verfassungsschutz oder Nachrichtendienste - wir haben ja auch die Landesämter - an solchen Erkenntnismöglichkeiten interessiert sind". Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lasse seiner Auffassung nach so viel Raum, dass es auch eine Rechtsgrundlage für den Verfassungsschutz geben könne - speziell bei Online-Durchsuchungen. Dies sei zwar im Moment nicht aktuell. Insgesamt wünsche er sich aber "natürlich schon, dass wir dieses Instrument dann auch werden nutzen können", fügte Fromm hinzu.
Die Äußerungen Fromms fielen im Kontext eines Interviews über die Wichtigkeit des Internets als Publikationsplattform für radikale Organisationen wie al-Qaida sowie über die Arbeit der gemeinsamen Internetzentrums von BKA, Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und weiteren Bundesbehörden.
Fromm sieht die dortige Zusammenarbeit als effektiv an, es gelinge eine weitgehende Überwachung der maßgeblichen Publikationsplattformen im Web. Das sei nach wie vor das zentrale Instrument des islamischen Terrorismus zur Propagandaverbreitung. Vor allem bei der Radikalisierung junger Islamisten spiele es eine wesentliche Rolle, sagte Fromm. Bei vielen erfolge die erste Berührung mit radikalen Ideen im Netz.
pat/AP
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Es geht hier aber nicht um andere Länder. mehr...
**..** mal wieder soo typisch deutsch? ;-) Wie steht es denn damit in anderen Ländern? mehr...
Das Problem ist, besteht erstmal eine solche Möglichkeit, dann wird sie auch genutzt, und zwar in einem Umfang, der weit über das hinausgeht, was das BVerfG in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW festgelegt hat. Die [...] mehr...
Hehe, glaubt denn wirklich einer im Ernst, dass sich Verfassungsschutz und BKA und wie sie alle heissen, inklusive der Finanzbehörden, durch fehlende gesetzliche Legitimation davon abhalten lassen, Mittel und Methoden der [...] mehr...
"Online-Durchsuchung" hört sich so harmlos an. Allerdings bedeutet dies, dass Schadsoftware auf Rechnern von Unschuldigen und sogar Unverdächtigen installiert wird. Auch passt eine nachträgliche Information nicht zur [...] mehr...
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