Von Richard Meusers
Auf der Jagd nach Tauschbörsennutzern, die unberechtigt Videos oder Musikdateien hochladen, kommen vor Gericht oft Bildschirmfotos zum Einsatz. Auf denen können bestimmte Dateien mit diversen Clients inklusive ihrer IP-Nummer in Verbindung gebracht werden.
Der Provider rückt dann auf richterliche Anordnung den Klarnamen hinter der verdächtigen IP-Nummer heraus. Allerdings sind solche Screenshots alles andere als beweissicher. Wie leicht sie gefälscht werden können, demonstriert eine schwedische Seite namens "Piratbryan.org". Die wartet mit einer "Beweismaschine" auf, wo der Name einer beliebigen Person, eine beliebige IP-Nummer und eine Datei nach Wahl, zum Beispiel ein aktueller Kinofilm, eingegeben werden. Die letzten beiden Angaben könne auch automatisch erzeugt werden. Dann nur noch den unteren Button drücken und schon ist ein täuschend echter Screenshot fertig.
Abgesehen davon, dass auf diese Weise die Beweiskraft von Bildmotiven grundsätzlich in Frage gestellt wird, bietet der Generator auch einen netten Zeitvertreib. Man kann die Namen seiner Lieben eingeben oder auch die von bekannten Politikern und sich über die zugeordneten Vorlieben amüsieren, wie "Heise" vorschlägt.
Nato erforscht den Computerkrieg
Schon seit längerem ist die Gefahr durch gezielte Online-Spionage und Cyber-Attacken auf industrielle oder staatliche Datennetze ein Thema, das neben IT-Experten auch Militärs der Nato beschäftigt. Schon im letzten Jahr wurde aus besorgten Was-wäre-wenn-Gedankenspielen erschreckende Wahrheit, als Estland ins Visier von Hackern geriet. Im Januar wurde in Estland einer der Verursacher der DDoS-Attacken zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 1100 Euro verurteilt - es war ein 20-jähriger estnischer Student.
Nun gehört das baltische Land gemeinsam mit Lettland, Litauen, Deutschland, Italien, Spanien und der Slowakei zu den Mitbegründern einer Forschungseinrichtung, die sich mit der virtuellen Kriegführung beschäftigt. Die sieben Nato-Staaten stellen dafür mit einer für den heutigen Mittwoch vorgesehenen Vertragsunterzeichnung die nötigen Geldmittel zur Verfügung.
Schon im August soll das im estnischen Tallinn beheimatete "Cyber Defense Center of Excellence" an den Start gehen, offiziell wird das Ganze allerdings erst ab dem kommenden Jahr.
Wie du mir, so ich dir: Craigslist verklagt Ebay
Noch im April verklagte Online-Auktionator Ebay den Kleinanzeigendienst Craigslist (an dem Ebay pikanterweise Aktien hält) wegen bis heute nicht näher spezifizierter Diskriminierungsvorwürfe, nun kommt die Retourkutsche: Craigslist verklagt Ebay im kalifornischen San Fransisco wegen unlauteren Wettbewerbs. Kern der Vorwürfe: Werkspionage. Angeblich soll der Ebay-Vertreter im Craigslist-Aufsichtsrat dortige Interna zur Verbesserung des eigenen Anzeigendienstes Kijiji genutzt haben, um sich so der lästigen Konkurrenz besser erwehren zu können. Nun darf man gespannt warten, wann und weshalb die nächste Klagerunde von Ebay fortgesetzt wird.
Studie: Mobiltelefon wichtiger als Geldbörse
Die Bibel hat als liebstes Mitbringsel auf die einsame Insel schon längst ausgedient. Doch auch andere Dinge sind nicht so unverzichtbar, wie es scheinen mag. Auf die Frage, welches Gerät sie als einziges mitnähmen, wenn sie das Haus für 24 Stunden verlassen müssten, antworteten mehr als 38 Prozent von beinahe 2400 befragten Amerikanern: das Handy. Nicht die Geldbörse, nicht den iPod, nicht das Notebook, nicht einmal die Schlüssel. Die Studie wurde von Marktforschern durchgeführt, die die Marktdurchdringung von Mobiltelefonen und Notebooks untersuchten.
Streetview: Google wird unscharf
Schon häufiger hatte Suchmaschinengigant Google mit seiner Streetview-Applikation Ärger mit genervten Zeitgenossen bekommen, die die Verletzung ihrer Privatsphäre beklagten. Dem wird nun Rechnung getragen, indem Gesichter auf den hochauflösenden Bildern von Straßen und Plätzen unkenntlich gemacht werden. Ein spezieller Algorithmus durchforstet Googles Bilderdatenbank, vorhandene Gesichter werden dabei nachträglich verwischt und unscharf gemacht. Bleibt abzuwarten, ob das ausreicht. Es soll Leute geben, die beim Nacktbaden in der Sonne auch in Bauchlage auf das allsehende digitale Auge verzichten können.
Vorsicht beim Handel mit gebrauchten Programmen
Der schweizerische Gebrauchtsoftwarehändler HHS Usedsoft kassierte auf Antrag des Software-Riesen Microsoft vom Landgericht München wegen "irreführender Behauptungen" eine einstweilige Verfügung. Usedsoft hatte damit geworben, der Handel mit gebrauchten Programmen sei in jedem Fall zulässig. Das hatten die Redmonder anders gesehen und waren vor Gericht gezogen.
Außerdem:
Bessere Web-Statistiken:
Mozilla telefoniert nach Hause
Genauere Motive:
Neues Bildmaterial bei Google Earth
Abgestumpft?
Junge überspringen Werbung auf DVDs seltener als Alte
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