Von Konrad Lischka
Dieses Angebot ist eindeutig. Die Macher der laut Selbstdarstellung "besten deutschen Streamseite im Netz" versprechen Besuchern: "Momentan haben wir um die 600 Movies online, es werden weitere täglich folgen." Und: "Da Ihr auf XXX-Streams steht, werden wir in den nächsten Tagen viele davon uppen." Auf Deutsch heißt das: Hier gibt es im Browser Raubkopien aktueller Kinofilme und Hardcore-Pornos ohne Altersprüfung zu sehen.
Dieses Angebot verstößt offenkundig gegen deutsches Recht. Und doch wird auf der Seite in sogenannten Layern (Einblendungen) Werbung für deutsche Unternehmen eingeblendet. Für den Musikshop Jamba zum Beispiel: Dessen Werbeslogan "10.000 Klingeltöne – Hol dir jetzt den Zugang!" steht neben einem Mitschnitt des Kinofilms "Iron Man", aber auch neben Hardcore-Pornos.
Jamba-Werbung neben Hardcore-Pornos
Wie kann das sein? Vor knapp zwei Wochen berichtete SPIEGEL ONLINE, dass auf zahlreichen zwielichtigen oder offensichtlich rechtswidrigen Web-Seiten (Raubkopie-Linkkataloge, Stream-Sammlungen aktueller Kinofilme, Pornografie für Erwachsene ohne Altersprüfung) Werbung für namhafte Unternehmen wie Karstadt, E-Plus, Premiere und auch Jamba läuft. Die betroffenen Firmen sprachen von Betrug, betonten, sie würden ein solches Werbeumfeld in den Geschäftsbedingungen ausschließen und rechtliche Maßnahmen gegen die Verstöße prüfen.
Eine Woche später prüfte SPIEGEL ONLINE am Donnerstag noch einmal die Werbung auf zwielichtigen Seiten. Ergebnis: Auf diversen Linksammlungen zu Raubkopie-Downloads und Streaming-Portalen ( mehr zu Streams bei SPIEGEL WISSEN...) mit Hardcore-Pornos und Kinofilmen wird für Unternehmen wie Jamba, Karstadt, Napster, SportScheck, TUIfly und Getmobile geworben.
Landgerichte machen Werbende haftbar
Werbeeinblendungen auf solchen Seiten könnten nach aktuellen, SPIEGEL ONLINE vorliegenden Gerichtsentscheidungen für die Unternehmen problematisch werden. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels (IVD) hat entsprechende einstweilige Verfügungen erwirkt:
In diesen Fällen hat der Videothekenverband wettbewerbsrechtlich argumentiert. Der IVD erkannte in den werbenden Unternehmen Mitstörer und in den Webangeboten unzulässigen Wettbewerb gegen Videotheken. Wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt, drohen vielen Unternehmen unangenehme Konsequenzen – sie müssen entweder auf bestimmte Formen der Online-Werbung ganz verzichten oder einkalkulieren, für ein Werbeumfeld haftbar gemacht zu werden, das sie nicht kontrollieren.
Verantwortung für Werbeumfeld versickert in der Werbekette
Die Anzeigen sind über sogenannte Affiliate-Programme gelaufen, die im Kern digitalisierte Provisionsgeschäfte über viele Ebenen sind (siehe Kasten).
So sind die Anzeigen ohne Wissen und offenbar gegen den Willen der beworbenen Firmen auf den zwielichtigen - und von deutschen Surfern offensichtlich gut besuchten - Angeboten gelandet. Zum Beispiel:
Versucht man in der langen Kette von Unternehmen, Agenturen, Affiliate-Programmen, Vermarktern und Seitenbetreibern die Verantwortlichen zu finden, zeigt sich, wie komplex und undurchsichtig dieses Werbesystem derzeit ist.
Netzwerke, Vermarkter, Porno-Portale - SPIEGEL ONLINE dokumentiert Schritt für Schritt, wer für Werbung auf zwielichtigen Seiten verantwortlich ist:
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