• Nachrichten
  • >Netzwelt
  • >Web
  • >

    Online-Reklame: Firmen bekommen Werbebetrug auf Porno-Portalen nicht unter Kontrolle



  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
 

Online-Reklame Firmen bekommen Werbebetrug auf Porno-Portalen nicht unter Kontrolle

5. Teil: Das Fazit - Werbenetze kaum zu kontrollieren

Wer ist nun letztendlich dafür verantwortlich, dass auf Seiten mit Hardcore-Pornos und Raubkopien für seriöse Unternehmen geworben wird? Schwer zu sagen – in der Kette der Affiliate-Netzwerke ist jeder ein wenig verantwortlich, aber keiner so richtig. Eine absolut zuverlässige Vorab-Kontrolle scheint nicht möglich zu sein.

Nur: Auch wenn sich bei diesen Werbeprogrammen nur sehr wenige illegale unter viele legale Web-Seiten mischen, könnte das rechtlich riskant für die beworbenen Unternehmen sein.

Das grundlegende Problem erläutert Ralf Hein, Vorsitzender des Arbeitskreis Affiliate-Marketing beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW): "Das Prinzip des Affiliate-Marketings macht es unmöglich, dass Werbende jederzeit die totale Kontrolle und den absoluten Überblick über alle Seiten haben, auf denen ihre Werbemittel genutzt werden." Bei großen Affiliate-Programmen würden in der Regel 40.000 Partner teilnehmen, womöglich jeweils mit mehreren unterschiedlichen Web-Angeboten. Und täglich kämen 50 bis 100 Bewerber dazu. Hein: "Wenn ein Partner es auf Betrug anlegt, ist das vorab nicht zu erkennen."

Nur: Die Zahl der teilnehmenden Seiten lässt sich nicht reduzieren. Der Vorteil des Affiliate-Marketings ist ja gerade, dass es wie Schrotkugeln wirkt: Irgendeine Seite wird schon erfolgreich sein, man nimmt möglichst viele auf, bezahlt bei Erfolg. Die wenig erfolgreichen Seiten kosten also nichts. Wer Erfolg hat, weiß man vorab nicht.

Die Konsequenz daraus laut Marketing-Experte Hein: "Es gibt nicht die eine, einfache, effektive Maßnahme, die es unmöglich macht, dass sich unerwünschte Seiten in Netzwerken als Werbeplatz einschleichen. Allerdings muss man auch ganz klar sagen, dass solche Fälle äußerst selten auftreten und meist schnell erkannt und beseitigt werden."

Wenn sich aber die Rechtsauffassung der Landgerichte München und Frankfurt durchsetzt, könnte es bald vielleicht nicht mehr genügen, nachträglich Werbung zu beseitigen. Wenn ein Gericht einer Firma per einstweiliger Verfügung verbietet, neben Hardcore-Pornos und Raubkopieverzeichnissen zu werben, müssen die Unternehmen tätig werden.

Marketingexperte Hein hofft auf Abschreckung: "Bei Verstößen sollte mehr passieren, als dass die entsprechenden Partner nur vom Programm ausgeschlossen werden. Dass jemand in einem Musterprozess hier zum Beispiel einen empfindlich hohen Schadenersatzanspruch durchsetzt, das könnte den Regeln auch Geltung bei jenen verschaffen, wo heute der Regelbruch offenbar zum Geschäftsmodell gehört."

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Web

© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP