Von Konrad Lischka
Meinungsfreiheit ist ganz eng mit schneller Datenübertragung und einem riesigen Download-Angebot verknüpft. Den Eindruck kann man bekommen, wenn man die Eigenwerbung des Unternehmens Aviteo betrachtet. Die Firma verkauft Kunden Zugänge zum sogenannten Usenet, einem alten Internet-Dienst für Diskussionsgruppen.
Aviteo spricht vom "größten Meinungsforum der Welt" und erklärt, jeder habe über Usenext das Recht, "sich aus der allgemein zugänglichen Quelle des Usenets ungehindert zu unterrichten." Konkreter: "Mit Usenext machen Downloads richtig Spaß." Noch konkreter: "Gesamtkapazität über 300 Terabyte" und 15 Gigabyte im "Highspeed-Modus" ab 7,95 Euro. Entsprechende Werbung auf der per Layer-Werbung eingebundenen Usenext-Seite entdeckte SPIEGEL ONLINE vor knapp zwei Wochen ausgerechnet auf einer zwielichtigen Web-Seite mit Link-Katalogen zu Hardcore-Pornographie.
Meinungsforum oder Download-Quelle? Über diese Frage wird wohl demnächst das Landgericht München I entscheiden müssen. Hier hat der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels (IVD) eine einstweilige Verfügung gegen Aviteo erwirkt. Das Gericht hat Aviteo in der vorigen Woche verboten,
Aviteo-Geschäftsführer Wolfgang Oswald bestreitet beide Vorwürfe. Die Firma habe nie in dieser Art gewoben. Man werde gegen diese Verfügung vorgehen. Denn, so Oswald: "Die Entscheidung ist falsch. Folgt man dieser Ansicht, so stellt man das komplette Affiliate-Marketing und damit einen wesentlichen Teil der Werbung im Internet, und damit der Internet-Wirtschaft, in Frage."
Videothekare sprechen von "illegalen Angeboten"
Dass Werbung für Usenext in einem Link-Katalog zu Hardcore-Pornographie zu finden war, erklärt Oswald so: "Das von uns mit der Werbung beauftragte Unternehmen arbeitet mit einem Netzwerk von über 20.000 Werbepartnern." Die Plazierung von Werbung auf der von SPIEGEL ONLINE entdeckten Seite verstoße gegen die "AGB des Betreibers des Affiliateprogramms". Wenn Aviteo wie nun in dem vorliegenden Fall "von einer solchen Plazierung" Kenntnis erlange, wende man sich "unverzüglich an den Betreiber des Programms". Der in diesem Fall verantwortliche Werbepartner sei in der Sache bereits abgemahnt worden.
Alles ein großes Missverständnis? Bis zu einem rechtskräftigen Urteil in der Sache steht die Antwort aus. Der Videotheken-Verband gibt sich jedenfalls kämpferisch. IVD-Geschäftsführer Jörg Weinrich kommentiert die Entscheidung in einer Erklärung als Erfolg bei den Versuchen, Provider in manchen Fällen für die von ihnen übertragene Inhalte verantwortlich zu machen.
Bislang hätten sich Usenet-Anbieter hier auf den Standpunkt zurückgezogen, dass die Inhalte benutzergenerierter Dateien nicht kontrollierbar seien. Doch, so Weinrichs Erklärung: "Wenn nun aber explizit damit geworben wurde, dass Usenext spezielle, unter anderem auch illegale Angebote zum Download bereitstellen kann, wird diese Schutzbehauptung ad absurdum geführt."
Usenet – Debatten, Witze, Pornos
Nun ist das Usenet einer der ältesten Internet-Dienste, viel älter als das heute dominierende World Wide Web zum Beispiel. Den Dienst Usenet kann man nicht einfach so mit einem Forum zum Tausch von Daten, womöglich auch von Raubkopien oder harter Pornographie, gleichsetzen.
Vor fast 30 Jahren entstand das Usenet an zwei US-Universitäten als alternatives Protokoll zum Datenaustausch neben dem damals noch vom US-Militär kontrollierten Arpanet. Das Usenet wurde zu einem großen, digitalen Schwarzen Brett für Debatten, Witze, Selbstdarstellungen, Kurzgeschichten, lange bevor es soziale Netzwerke wie Facebook und StudiVZ gab.
Die Usenet-Gruppen werden auf sogenannten News-Servern gespeichert, von anderen gespiegelt. Die Nutzer müssen sich bei einem dieser Server anmelden, um auf die Usenet-Gruppen zuzugreifen - und Nachrichten zu lesen und zu schreiben. Die Usenet-Gruppen sind in thematischen Hierarchien aufgebaut, die sich immer weiter verästeln. So gibt es zum Beispiel im Freizeit-Bereich "rec" (Abkürzung für das englische "recreation") den Unterordner Reise, darin dann Gruppen wie Europa und "budget.backpack".
Es gibt aber auch Gruppen, bei denen es weniger ums Debattieren und mehr um den Datentausch geht. In den Foren im Verzeichnisbaum alt.binaries können Nutzer Nachrichten mit angehängten Dateien veröffentlichten. Es gibt Gruppen mit Titeln wie "alt.binaries.games.xbox360", "alt.binaries.dvd.german" und "alt.binaries.erotica.groupsex", in denen sich offenkundig Nachrichten mit entsprechenden Dateien finden. Normale Internet-Provider gewähren nur noch selten Zugang zu solchen Usenet-Gruppen.
Usenext wirbt mit schnellen Downloads
Usenext betont in der Werbung für seine Dienstleistungen die schnelle Übertragungsraten, die Sicherheit und das große Datenangebot. Einige Aussagen:
Aviteo-Geschäftsführer Oswald erklärt diese Werbeaussagen so:
Aviteo sieht sich als reiner Zugangsanbieter, der wie Internet-Provider nicht für Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die er durchleitet. Dieser Argumentation war in einem vergleichbaren Fall das Oberlandesgericht Düsseldorf (siehe Kasten unten) gefolgt.
Aviteo bestreitet, die in der von IVG erwirkten Verfügung zitierten Werbeaussagen getroffen zu haben, die der Provider-Rolle zu widersprechen scheinen. Ob Aviteo für den Usenext-Dienst so geworben hat und was das für die neutrale Provider-Rolle bedeutet, muss nun das Landgericht München I entscheiden.
AZ 1HK O 7815/08
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