Von Frank Patalong
Wenige Tage, nachdem die neu gegründete Produzentenallianz Grenzen für die Online-Verwertung von TV-Beiträgen einforderte, warnt nun der Industrieverband BDI vor den Nebenwirkungen der öffentlich-rechtlichen Online-Pläne: Zu befürchten sei nicht nur eine gebührenfinanzierte Konkurrenz für die privatwirtschaftlich refinanzierten TV-Sender sowie andere Medien (Stichwort "elektronische Presse"), sondern auch erhöhte Rundfunkgebühren für die Verbraucher.
In einem Positionspapier, das den Ministerpräsidenten mit Blick auf deren Beratungen am 12. Juni überstellt werden soll, warnt der BDI vor Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater TV-Sender sowie der Verleger. ARD und ZDF solle nicht erlaubt werden, im Internet über das Maß einer Programmbegleitung hinaus als elektronische Presse zu publizieren. Der von Brüssel vorgeschriebene Drei-Stufen-Test, mit dem die Online-Aktivitäten auf ihren öffentlichen Nutzen sowie potentielle Verzerrungen des Wettbewerbs hinterfragt werden sollen, sei "möglichst effektiv auszugestalten. Die Kontrollverfahren müssen institutionell unabhängig, präzise und mit nachprüfbaren Kriterien versehen werden. Sie sollten öffentlich sein und zeitlich sowie organisatorisch so durchgeführt werden, dass sowohl der Öffentlichkeit als auch allen Marktteilnehmern angemessene Reaktionsmöglichkeiten verbleiben."
Als möglichen Kostentreiber zu Lasten der TV-Zuschauer sieht der BDI vor allem die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender. Das ZDF bietet seit längerem, die ARD seit letzter Woche auf eigens dafür eingerichteten Sammelseiten zahlreiche Inhalte zum Abruf über das Internet an. Hier seien neben den technischen Kosten auch erhöhte Lizenzzahlungen an die Produzenten der Inhalte zu erwarten. Die Befürchtung ist, dass ARD und ZDF diese Kosten per Rundfunkgebühr an die Verbraucher weitergeben könnten.
Bisher beschränken sich ARD und ZDF in dieser Hinsicht selbst: Die Investments in die Online-Auftritte sind auf 0,75 Prozent des Gebührenvolumens begrenzt, was sich allerdings schon jetzt auf fast 60 Millionen Euro im Jahr summiert. Die öffentlich-rechtlichen Sender würden hier gern noch mehr Handlungsfreiheit gewinnen. Verleger wie privatwirtschaftliche TV-Sender befürchten derweil, gegen diese schiere Finanzkraft nicht ankommen zu können: sie refinanzieren ihre Angebote, von denen die meisten nach wie vor defizitär sind, fast ausschließlich aus Werbung.
Nur machen, was notwendig ist?
Sie sehen im Internet ihr zukünftiges Geschäftsfeld, den Weg aus der seit Jahren andauernden Krise - mithin als überlebenswichtig. Für die Öffentlich-Rechtlichen ist das Web der Ort, an dem man die Teile der Zielgruppe treffen könnte, die ARD und ZDF per Fernsehen kaum mehr erreichen. Das gebührenfinanzierte "Rentnerfernsehen" lebt seit Jahren damit, dass es die Zuschauer unter 50 kaum mehr erreicht. So erreichte die ARD am Montag mit ihrem Abendprogramm ("Der Winzerkönig") nur 3,7 Prozent der Zuschauer unter 50, das ZDF brachte es immerhin auf 4,7 Prozent. Immer mehr jüngere TV-Konsumenten stellen da schon das ÖR-Modell an sich in Frage.
Ein Gedanke, der dem BDI fremd ist: "Der BDI bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine unverzichtbare Säule im deutschen Rundfunksystem", heißt es im Dienstag veröffentlichten Positionspapier des Industrieverbandes. Aber: "Die Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags ist allerdings eine wichtige Gelegenheit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig stärker auf die Kernaufgaben des Grundversorgungsauftrags zu fokussieren."
Rigoroser noch als VPRT oder Verleger lehnt der BDI den Aufbau einer öffentlich-rechtlichen "dritten Säule" neben TV und Radio im Internet ab - vor allem, wenn sie Kosten verursacht, einen bereits gut versorgten Markt bediene und den Wettbewerb verzerre.
Wörtlich heißt es in dem Papier: "Die bestehende Vielfalt privater Angebote ist der entscheidende Grund dafür, dass zusätzliche, gebührenfinanzierte Angebote nur eingeschränkt erforderlich sind. Die vage Erwartung allein, dass öffentlich-rechtliche Angebote im Internet 'nützlich' wären, rechtfertigt weder steigende Gebühren noch eine Wettbewerbsverzerrung von Presse- und Fernsehlandschaft."
Bei aller grundsätzlichen Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen System regt der BDI darum noch eine ganz andere Debatte an: "Die veränderten Umstände der digitalisierten Medienwelt sollten Anlass sein, das aktuelle Gebührenniveau von über 7 Milliarden Euro auch im internationalen Vergleich zu hinterfragen." Im Klartext: Zu diskutieren sei auch, ob ARD und ZDF nicht schon jetzt überversorgt seien.
Letzte Runde: Die Entscheidung steht bevor
Der Ministerpräsidentenrunde wird am 12. Juni über all diese Fragen beraten. Ihr liegt der Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrags vor, der einige nach wie vor umstrittene Passagen enthält. Dazu zählt unter anderem ein Passus, der ARD und ZDF verbietet, im Internet als elektronische Presse den Zeitungsverlagen Konkurrenz zu machen. Vor allem der Streit um diese Passage verschärft sich zusehends: Der SPD-Parteivorsitzende Kurt Beck, der gleichzeitig Vorsitzender der ARD und ZDF beaufsichtigenden Rundfunkkommission als auch des ZDF-Verwaltungsrates ist, will den Passus kippen. Währenddessen haben mehrere CDU-Ministerpräsidenten klargemacht, dass sie darauf bestehen werden.
Doch auch die TV-Angebote der Mediatheken würde der BDI gern begrenzt sehen. Spielfilme sollten nur 24 Stunden, Shows höchstens drei Tage und Bildungsangebote maximal sieben Tage abrufbar sein, fordert der BDI.
Der Brief des BDI dürfte kaum der einzige sein, der die Diskussion der Ministerpräsidenten befeuern wird. Schon seit Wochen betreiben Verlegerverbände und der Verband der privaten TV-Sender VPRT massiv Lobbyarbeit gegen die schrankenlose Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Online-Engagements. Auf der Gegenseite stützen unter anderem die Gewerkschaft ver.di und die Verbraucherverbände die Pläne von ARD und ZDF, die auch selbst längst nicht mehr nur hinter den Kulissen für ihre Interessen werben. In der letzten Woche leistete es sich das ARD-Magazin "Panorama", seine Zuschauer zu einer Briefaktion an die Ministerpräsidenten aufzufordern, in der diese auf einen Ausbau und möglichst geringe Einschränkungen für die Mediatheken der ÖR-Sender drängen sollten.
Wo endet Information, wo beginnt die Kampagne?
Das alles hat längst Kampagnen-Charakter, bei der die sonst so auf Seriösität bedachten Anstalten auch scharfe propagandistische Töne nicht scheuen. So war in den letzten Wochen von einem angeblichen "Morgenthau-Plan" die Rede. Das populäre Programm "Panorama", eigentlich ein journalistisches Format, erklärte seinen Zuschauern am 15. Mai gleich, dass die private Medienwirtschaft sie bestehlen wolle: "Hunderte Beiträge, jahrelange Recherche, viel Gebührengeld: All das soll dem Zuschauer verlorengehen" heißt es noch jetzt auf der Webseite von "Panorama". Und all das nur, weil sich "die Verleger etwas ausgedacht" hätten: "Die Zukunft soll zwar im Internet liegen, aber nur für sie, nicht für ARD und ZDF. (...) Nur noch ein siebentägiges Sendearchiv soll erlaubt sein."
Genau das aber war keine Idee der Konkurrenz, sondern durchaus der ursprüngliche Plan von ARD und ZDF - auch, um zu hohe Lizenzforderungen zu vermeiden. Dass die kommen werden, ist den ÖR-Sendern seit langem klar. Prinzipiell könnten alle an TV-Produktionen Beteiligte für die zusätzliche Verwertung ihrer Arbeit Gelder einfordern. In Deutschland meldeten TV-Produzenten hier erste Ansprüche an, in den USA streikten aus genau diesem Grund über Monate die Drehbuchautoren. ARD und ZDF vermeiden den Konflikt mit freien Produzenten zurzeit noch dadurch, dass sie in ihren Mediatheken Eigenproduktionen anbieten.
Die in der Produzentenallianz zusammengeschlossenen TV-Schaffenden gehen davon aus, dass der Umgang der öffentlich-rechtlichen Mediatheken mit den Rechten von Produzenten kein "marktkonformes Angebotsverhalten" im Sinne der Auflagen sei, die die EU-Kommission im April 2007 für den Betrieb öffentlich-rechtlicher Onlineangebote definiert hat. Mehr noch: "Ein dauerhaftes, also zeitlich unbeschränktes On-Demand-Angebot von Sendungen (im Rahmen von Mediatheken) stellt keinen Beitrag zur Grundversorgung dar und kann daher nicht vom Rundfunkauftrag gedeckt sein. Solche Angebote sind weder programmbegleitend noch programmbezogen, sondern stellen das Programm selbst dar."
Ob die Ministerpräsidenten am 12. Juni wirklich bis zu einer Unterschrift unter den Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages kommen, damit dieser fristgerecht bis Frühjahr 2009 Gesetz werden kann, bleibt angesichts der verhärteten Fronten abzuwarten.
Ein Patt läge weder im Interesse von ARD und ZDF noch im Interesse der deutschen Politik, wie vor Wochen der bayerische Medienminister Eberhard Sinner im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE klarmachte. Die Infragestellung des Staatsvertragsentwurfes, der unter dem Strich eine gute Umsetzung der Brüsseler Auflagen sei, gefährde die medienpolitische Souveränität der Länder. Wenn es keine den Auflagen konforme Einigung gäbe, könne es passieren, dass der Streit "bis zum Europäischen Gerichtshof geht. Dann könnte letzten Endes jede Gebührenfrage irgendwann in Brüssel entschieden werden", so Sinner.
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