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05.06.2008
 

Medienpolitik

"Elektronische Presse" wird Chefsache

Die Grenzen der "elektronischen Presse" im Internet werden ganz oben gezogen: Die Ministerpräsidenten werden in der kommenden Woche selbst über die Definition entscheiden müssen. Es geht um die Frage, was die öffentlich-rechtlichen Medien künftig im Netz dürfen sollen - und was nicht.

Die Debatte um die Netz-Aktivitäten von ARD und ZDF ist offenbar hitzig. Eine Einigung auf Staatssekretärsebene innerhalb der Rundfunkkommission erscheint angesichts von Vorbehalten einiger Staatskanzleien sehr unwahrscheinlich, wie SPIEGEL ONLINE aus Verhandlungskreisen erfuhr. Die Ministerpräsidenten werden sich am kommenden Donnerstag zu ihrer Konferenz in Berlin treffen. Am Tag zuvor tagt die Rundfunkkommission der Länder.

Web-Angebote von ARD und ZDF: Elektronische Presse?
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Web-Angebote von ARD und ZDF: Elektronische Presse?

Ursprünglich wollten sich die Ministerpräsidenten in der kommenden Woche auf einen neuen Rundfunkstaatsvertrag zu den öffentlich-rechtlichen Online-Aktivitäten einigen. Nun zeichnet sich lediglich eine Verständigung auf Eckpunke ab. Der endgültige Vertragstext soll nun erst beim nächsten Treffen im Oktober verabschiedet werden. Weitere Kamingespräche mit den Beteiligten sind notwendig.

Hauptstreitpunkte sind derzeit die Definition des Begriffes elektronische Presse und der Erwerb von Online-Sportrechten durch die Rundfunkanstalten. Beim Ringen um die elektronische Presse geht es um die Demarkationslinie zwischen der Freiheit der Rundfunkanstalten und der Freiheit der Presse im Internet – eine komplizierte Abwägung, bei der sich kaum Kompromisslinien abzeichnen.

Dabei sollen den Rundfunkanstalten ohnehin alle Formate erlaubt sein, wenn es einen klaren Sendungsbezug gibt. Umstritten ist, inwieweit eigenständige Online-Angebote der Anstalten vom Wettbewerb um eine textbasierte Berichterstattung ausgeschlossen werden sollen. "Eine öffentlich-rechtliche Presse brauchen wir nicht", hat Bayerns Ministerpräsident Beckstein Anfang dieser Woche noch einmal gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus" betont. Die SPD-Länder halten es hingegen für ausreichend, den Schutzbereich der elektronischen Presse auf Text- und Bild-Angebote zu begrenzen, die "nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen". Nun wird versucht, über Negativlisten oder durch Beispiele im Gesetzeskommentar einen Ausgleich zu finden.

Als zweites Thema wird die Ministerpräsidentenrunde beschäftigen müssen, inwieweit die Rundfunkanstalten Sport-Übertragungsrechte für das Internet erwerben dürfen: Können die Anstalten Gebührengelder ausgeben, um die Bundesliga auch auf Abruf im Internet zu zeigen? Dürfen Sie für ihre Online-Auftritte zusätzliche Sport-Exklusivrechte kaufen? Einige Ministerpräsidenten vermuten, dass die Rundfunkanstalten versuchen werden, die Akzeptanz ihrer Online-Aktivitäten durch Sportübertragungen deutlich zu erhöhen. Es gibt daher die Bestrebung, den Anstalten zwar eine Sportberichterstattung im Netz explizit zu erlauben, aber keinen Erwerb von teuren Exklusivrechten.

Die federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz beteuert, dass sich die Rundfunkkommission am kommenden Mittwoch noch einmal um die Bereinigung aller Konflikte bemühen werde. Auch der SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann sagt: "Die Bereitschaft sich zu einigen ist groß." Doch die Nervosität aller Beteiligten ist deutlich zu spüren.

rml

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Es wird Zeit ARD und ZDF zu privatisieren und die GEZ Gebühren abzuschaffen! mehr...

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