Berlin - Hessens Ministerpräsident sprach von einer "Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien". Der Entwurf, auf den die Ministerpräsidenten sich nun geeinigt haben, ist noch nicht endgültig - aber er erfüllt viele der Forderungen, die Verleger und private Rundfunkanbieter vorweg erhoben hatten. Eine "elektronische Presse", die mit Gebührengeldern finanziert wird, soll es nach dem Willen der Ministerpräsidenten nicht geben - aber auch keine numerische Deckelung der für Online-Angebote abzustellenden Geldsummen.
Die endgültige Entscheidung über den Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde auf den Oktober vertagt. Die Ministerpräsidentenrunde einigte sich jedoch "einvernehmlich", wie der hessische Ministerpräsident Roland Koch versicherte, auf einen gemeinsamen Entwurf, der in den folgenden Monaten sowohl mit der EU-Kommission, als auch mit den Verlegern, Privatsendern und öffentlich-rechtlichen Anstalten beraten werden soll.
Koch sprach von "Konsultationen" und auch der Notwendigkeit, den Vertragsentwurf gründlich juristisch zu prüfen. "Wir wollen keinen Streit mit Brüssel und keinen neuen Gang nach Karlsruhe", sagte Koch. In den letzten Tagen hatte es zum Teil vehemente Kritik an den teilweise öffentlich gewordenen Formulierungen des Vertragsentwurfes gegeben - auch aus der EU-Kommission.
Wider Erwarten hat es an zahlreichen dieser Formulierungen offenbar Änderungen gegeben, die, so Koch, in den "abschließenden Arbeitsentwurf" einflossen. So einigten sich die Ministerpräsidenten nun auf eine Definition des umstrittenen Begriffes elektronische Presse, wonach es dabei um presseähnliche Angebote gehe, die journalistisch seien und den Angeboten von Zeitungen oder Magazinen entsprächen. Die "Nutzung von Zeitungen auch im Internet" müsse "vom Charakter her etwas anderes" sein "als das was die öffentlich-rechtlichen im Internet herstellen", so Koch.
"Keine Kontaktbörsen und Freizeittipps"
Eine in dieser Weise weiter gefasste Formulierung, die tatsächliche Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender einschließt, hatten zahlreiche Verbände in den letzten Wochen gefordert. Eine konkret bezifferte Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF dagegen sieht der Entwurf nun nicht mehr vor. Die Intendanten hätten keine belastbare Abschätzung darüber abgeben können, wie hoch der Bedarf eigentlich genau sein würde, so Koch.
Festgelegt sei nun aber, dass die von ARD und ZDF online gebotenen Inhalte "sendungsbezogen" sein müssten und "nicht elektronische Presse" sein dürften. "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", so Koch. Einiges davon seien "Dinge, wie sie zurzeit ja geschehen".
Nicht möglich sein sollen künftig an Sendungen aufgehängte Verwertungsketten, die letztlich werblich wirken: Koch nannte hier das Beispiel von Kochsendungen, die online dann nicht nur das Rezept zulieferten, sondern auch den Link hin zum Buch, das man dann kaufen könne. Solche Fälle seien in einem "Negativkatalog" zusammengetragen worden, der die Grenzen der öffentlich-rechtlichen Engagements weiter definiere. Auch "neue Unterhaltungsformate" eigens fürs Internet seien den Rundfunkanstalten somit nicht erlaubt - Koch nannte als Beispiel einen Zusammenschnitt der "besten Wetten aus zehn Jahren Gottschalk".
Erlaubt werden müsste den Öffentlich-Rechtlichen dagegen, Aufzeichnungen beispielsweise von sportlichen Großveranstaltungen wie den Olympischen Spielen ins Netz zu stellen. Koch sprach hier von Fristen der Zurverfügungstellung "mindestens 24 Stunden nach dem Ereignis" und einer on-demand-Vorhaltung von höchstens sieben Tagen. Diese sogenannte Sieben-Tage-Regel beziehe sich aber nicht in der gleichen Schärfe auf Informations- und Bildungsangebote.
Koch bezeichnete den Arbeitsentwurf als beachtlich und einvernehmlich und kündigte an, dass die Konsultationen über den Entwurf mit der EU-Kommission noch im Sommer beginnen sollten. Anschließend wolle man "die betroffenen Parteien" zu Konsultationen an einen Tisch bringen, bevor die Ministerpräsidenten im Oktober in Dresden den eigentlich für heute erwarteten neuen Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnen wollten. Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit hielt den zum Teil konsterniert wirkenden Vertretern öffentlich-rechtlicher Sender entgegen: "Uns leitet das Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Zuschauerinnen und Zuschauer."
pat/cis
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Warum nehmen Sie nicht das Beispiel DMAX? Das Geld für die Qualität des Tagesprogramms wird dort wohl auch damit verdient, dass sie nachts Appetizer für Ihre Branche senden. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Von der Pokerwerbung. [...] mehr...
Qualität kann es auch ohne Zwangsgebühren geben. Ein gutes Beispiel ist NPR (http://www.npr.org) und PBS (http://www.pbs.org) die sich von *freiwilligen* Beiträgen der Zuschauer und Hörer finanzieren und ein hervorragendes [...] mehr...
Ich glaube nicht, dass wir eine öffentlich-rechtliche Netzpresse brauchen. Die privaten Angebote sind doch vollkommen ausreichen. Zudem gibt es noch zahlreiche Blogs von Bürgern, die Leser auch mit Infos versorgen. Ich denke [...] mehr...
Noch mehr von diesem privaten Dreck? Um Gottes Willen, bitte nicht. Öffentliche Anstalten haben auch einen Bildungsauftrag. Entfällt das, dann ist es um die Kultur hier im Land völlig geschehen. Die Jüngeren werden es nicht [...] mehr...
Es wird Zeit ARD und ZDF zu privatisieren und die GEZ Gebühren abzuschaffen! mehr...
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