Die Ministerpräsidenten der Länder sind sich weitgehend einig: Für den Internet-Auftritt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen Grenzen gelten. "Elektronische Zeitungen" im Netz sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht machen dürfen - und auch Unterhaltungsangebote dürfen online nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Intendanten von ARD und ZDF sehen dagegen noch Klärungsbedarf. Das Themenfeld Unterhaltung sei eine unverzichtbare Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gehöre zum Grundversorgungsauftrag, sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff.
Die ARD kenne die genauen Details des jüngsten Arbeitsentwurfs der Rundfunkkommission zwar noch nicht, fügte Raff hinzu. Allerdings habe er die Aussagen von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) so verstanden, dass die bestehenden Onlineangebote der ARD offenbar nicht im Widerspruch dazu stünden. Jetzt stelle sich natürlich die Frage nach den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.
Koch hatte allerdings auf eine Nachfrage hin bei der Vorstellung der Einigung durchaus explizit gesagt, dass auch einige derzeitige Angebote von ARD und ZDF künftig nicht mehr möglich sein würden: "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", sagte Koch in Berlin. Einiges davon seien "Dinge, wie sie zurzeit ja geschehen".
Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages ist unter anderem notwendig, weil die EU-Kommission von Deutschland klare Regeln für die Aktivitäten der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender verlangt. Außerdem soll er eine Trennlinie zu Printmedien und privaten Sendern mit jeweils eigenen Internetangeboten ziehen, die Wettbewerbsverzerrungen durch die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender befürchten.
Erste Details
Offensichtlich ist das Bemühen der Ministerpräsidenten, mit dem Entwurf allen betroffenen Parteien Zugeständnisse zu machen und so zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen. So soll es die von Verbänden der Verleger und der Privatsender geforderte Deckelung der Online-Ausgaben nicht geben. Innerhalb des erlaubten Rahmens wären ARD und ZDF damit frei, ihre Ausgaben für den Onlinebereich selbst zu bestimmen.
Das bezöge sich allerdings nur auf eine erhöhte Entscheidungsfreiheit bezüglich der Verteilung der vorhandenen Etats aus GEZ-Gebühren auf die verschiedenen Aktivitäten der Sender. Wenn ARD und ZDF für ihre Onlineaktivitäten zusätzliche GEZ-Mittel bräuchten, müssten sie diese wie bisher bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF beantragen. Erst wenn die KEF einem solchen Antrag zustimmen würde, käme es zu einer weiteren Erhöhung der GEZ-Gebühren.
Bisher waren die Ausgaben von ARD und ZDF im Onlinebereich auf 0,75 Prozent ihres Gesamtetats begrenzt. Online-Aktivitäten flossen bereits in die Begründungen der letzten Anträge auf GEZ-Gebührenerhöhung mit ein. Ein Anstieg auf 17,98 Euro ab Januar 2009 ist bereits beschlossen.
Das ist allerdings an Auflagen gebunden, wie sie unter anderem von den Verlegerverbänden gefordert worden waren. So ist nun der Begriff der elektronischen Presse erheblich deutlicher definiert. Mit presseähnlichen Angeboten seien nun nicht mehr elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestalt und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen, gemeint.
Das hebt den Begriff auf die Ebene einer funktionalen Beschreibung - und dürfte etliche Aktivitäten betreffen, wie sie bei ARD und ZDF online derzeit noch zu sehen sind. Desweiteren soll der Entwurf einen Passus enthalten, der nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote als nicht zulässig erklärt. Damit könnten die Sender online schriftlich nur zeigen, was sie auf Rundfunkebene behandelt haben - aber keine weitergehende Berichterstattung über andere Themen, die nur online zu lesen wären.
Zwar würde dem Entwurf zufolge den Sendern das von ihnen eingeforderte Recht eingeräumt, über Sportereignisse auch in Form von On-demand-Videoangeboten zu berichten. Doch wären diese zeitlich zu begrenzen, machte Koch klar. Großereignisse wären demnach 24 Stunden lang vorzuhalten und dann aus dem Angebot zu nehmen, andere Sportereignisse könnten bis zu sieben Tage gezeigt werden. Wenn die Sender darüber hinaus Angebote machen wollten, müssten sie diese als "Telemedienkonzepte" begründen und dem von der EU-Kommission eingeforderten Drei-Stufen-Test (auch "Public Value Test") unterziehen und genehmigen lassen.
Kritik aus Mainz
ZDF-Intendant Markus Schächter sieht in dieser von den Ländern geplanten Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Internetinhalte auf "sendungsbezogene Themen" und auf einen Zeitraum von sieben Tagen eine Einschränkung, die die EU-Kommission so gar nicht verlange. Gerade bei der noch strittigen Frage, ob in den Telemedien auch unterhaltende Angebote gemacht werden dürften, gebe es keinerlei Brüsseler Vorgaben.
Auch der Chef des Deutschen Journalisten-Verbands, Michael Konken, sprach von zu starren Grenzen. So sei kein publizistisch interessanter Internetauftritt zu schaffen, der die vorhandene Palette von Angeboten im Netz sinnvoll erweitere.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) dagegen sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Es sei allerdings eine Nachbesserung bei der Negativliste zum Thema Ratgeber notwendig. VDZ-Präsident Hubert Burda hatte im Vorfeld der Einigung davor gewarnt, dass die Änderung des deutschen Rundfunkstaatsvertrages mit europäischem Wettbewerbsrecht kollidieren könnte, wenn ARD und ZDF zu große Freiheiten eingeräumt würden.
Auch Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ, sieht noch Streitpunkte: "Allerdings sind Rechtsstreitigkeiten programmiert, wenn ARD und ZDF behaupten, ihre redaktionelle Text- und Bildberichterstattung sei nicht presseähnlich. Selbst bei klarer Begrenzung der staatlich finanzierten Online-Presse auf sendungsbezogene Inhalte bleibt allerdings abzuwarten, ob dies allein ein praxistaugliches Abstandsgebot zur privaten Online-Presse schaffen kann."
Mit einer künstlichen Erhöhung der Berichtsdichte in einem ihrer zahllosen TV-Kanäle könnten ARD und ZDF durchaus versuchen, trotz der Begrenzung auf sendungsbezogene Inhalte vollwertige staatlich finanzierte Online-Presse anzubieten. Deshalb sei es außerdem erforderlich, dass sendungsbezogene Texte nur als begleitende Randbetätigung und damit höchstens als Zusammenfassung gesendeter Nachrichten zulässig sein dürften.
Bei ihrer Konferenz am Donnerstag hatten die Ministerpräsidenten über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten, der festlegen soll, welche Inhalte die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet verbreiten dürfen. Eine abschließende Entscheidung über den Vertrag wollen die Regierungschefs im Oktober treffen. Im Sommer soll der jetzige Entwurf der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Außerdem soll es Gespräche mit den Vertretern anderer Anbieter, also Verlagen und privaten Rundfunk- und Fernsehsendern geben.
cis/pat/ddp/AP/AFP/dpa/reuters
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Warum nehmen Sie nicht das Beispiel DMAX? Das Geld für die Qualität des Tagesprogramms wird dort wohl auch damit verdient, dass sie nachts Appetizer für Ihre Branche senden. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Von der Pokerwerbung. [...] mehr...
Qualität kann es auch ohne Zwangsgebühren geben. Ein gutes Beispiel ist NPR (http://www.npr.org) und PBS (http://www.pbs.org) die sich von *freiwilligen* Beiträgen der Zuschauer und Hörer finanzieren und ein hervorragendes [...] mehr...
Ich glaube nicht, dass wir eine öffentlich-rechtliche Netzpresse brauchen. Die privaten Angebote sind doch vollkommen ausreichen. Zudem gibt es noch zahlreiche Blogs von Bürgern, die Leser auch mit Infos versorgen. Ich denke [...] mehr...
Noch mehr von diesem privaten Dreck? Um Gottes Willen, bitte nicht. Öffentliche Anstalten haben auch einen Bildungsauftrag. Entfällt das, dann ist es um die Kultur hier im Land völlig geschehen. Die Jüngeren werden es nicht [...] mehr...
Es wird Zeit ARD und ZDF zu privatisieren und die GEZ Gebühren abzuschaffen! mehr...
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