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15.07.2008
 

Netzwelt-Ticker

Radiohead lässt Fans Videoclip remixen

Von Felix Knoke

Wende im Datenstreit Google vs. Viacom: Die Fernsehstation will gar nicht an die Daten gewöhnlicher Youtube-Nutzer – sondern an die von Google-Mitarbeitern. Außerdem im Nachrichten-Überblick: Ebay siegt gegen Tiffany und Apple verkauft eine Million 3G-iPhones. Das und mehr im Überblick.

Radiohead: Videoquellcode für jeden

Die britische Band Radiohead dreht für das Stück "House of Cards" einen Videoclip ohne Videokameras und stellt die Rohdaten ins Netz, damit jeder sie remixen kann. Mithilfe spezieller Laser-Detektoren verwandelten die Clipproduzenten das Gesicht von Radiohead-Sänger Thom Yorke, einen Straßenzug und eine Menschenmenge in ein Punktmuster, das über verschiedene Algorithmen eingefärbt, verzerrt, aufgelöst oder mit anderen Daten verknüpft werden kann. Und eben diese Algorithmen kann jeder Hobbyprogrammierer nun selbst entwickeln. Die nötigen Daten veröffentlichten Radiohead und die Produzenten bei Googles Programmiererfundus Google Code.

Thom Yorke: Verzerren, auflösen oder verknüpfen
AP

Thom Yorke: Verzerren, auflösen oder verknüpfen

Radiohead sorgte letzten Herbst für Aufsehen, als die Band ihr Album "In Rainbows" zuerst auf ihrer Website zum Kauf anbot und es den Käufern überließ, den Preis zu bestimmen.

In einer YouTube-Gruppe sollen die Re-Programmierer ihre Video-Remixes ausstellen. Auf der Projektseite können aber auch Nicht-Programmierer Hand an die Daten legen und zumindest ein paar der hübschen 3D-Punktmuster drehen, zoomen, bestaunen.

Viacom will Nutzerdaten von Youtube-Mitarbeitern

Zwar haben sich der US-Fernsehkonzern und der Web-Riese Google über die Herausgabe von anonymen Nutzerdaten geeinigt - die wirklich brisanten Daten von YouTube-Mitarbeitern hält Google aber weiterhin zurück. Mit den Guck-Protokollen von YouTube-Mitarbeitern könnte Viacom herausfinden, wie viel Google über Urheberrechtsverstöße bei YouTube wusste, so das US-Fachorgan "Cnet".

Sollten YouTube-Mitarbeiter Kenntnis darüber erlangt haben, was konkret auf die Videoseite hochgeladen wurde oder gar selbst urheberrechtlich bedenkliches Material hochgeladen haben, könnte YouTube den Schutz durch den Digital Millenium Copyright Act (DMCA), also den Status als 'safe harbor' verlieren. Damit können sich Website-Betreiber bei Unkenntnis vor Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen schützen. Mit dem Verlust des Status als 'safe harbor' könnten Viacom und anderen Rechtevertretern für Klagen gegen YouTube Tür und Tor offenstehen.

Google, Besitzer der Videoplattform YouTube, muss auf Anweisung eines New Yorker Richters zwölf Terabyte Daten an das Entertainmentunternehmen Viacom übermitteln: das Protokoll aller Tätigkeiten der Nutzer des Videodienstes. Daten- und Verbraucherschützer stöhnten auf - auch wenn Viacom versicherte, die IP-Daten nur im Prozess gegen YouTube nutzen zu wollen, nicht aber gegen die Nutzer.

Zuletzt einigten sich Google und Viacom darauf, jene Daten zu anonymisieren, also IP-Adressen, Nutzernamen und andere Details zu den angeschauten und hochgeladenen Videos unkenntlich zu machen.

EU will Urheberrecht um 45 Jahre verlängern

Schon im Februar kündigte der EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy an, den Urheberrechtschutz für Künstler von 50 auf 95 Jahre zu verlängern – am Mittwoch könnten diese Pläne nun von der Europäischen Kommission umgesetzt werden, erfuhr die "Financial Times". "Wenn nichts unternommen würde", hieß es in einer EU-Pressemitteilung vom Februar, "werden in den kommenden zehn Jahren Tausende europäischer Künstler, die in den späten Fünfzigern und Sechzigern Tonträger aufnahmen, ihre Lizenzeinnahmen verlieren." Dabei mache sich McCreevy keine Sorgen "um Stars wie Cliff Richard oder Charles Aznavour" sondern um "Tausende von anonymen Studiomusikern, die in den späten Fünfzigern und Sechzigern bei der Herstellung von Schallplatten mitwirkten." Die Lizenzeinnahmen, die die Urheberrechte sichern sollen, seien häufig die einzige Rente der Künstler.

Ebay siegt gegen Tiffany

Weil auf Ebay mit gefälschten Tiffany-Waren gehandelt wurde und das Auktionshaus in Anzeigen mit dem Namen "Tiffany" warb, klagte das Schmuckunternehmen gegen das Auktionshaus. Doch ein Bundesrichter sprach Ebay nun jede Verantwortung ab und verhalf dem Unternehmen damit zu einem – laut Ars Technica – "Sieg auf ganzer Linie." Richter Richard J. Sullivan hob zum einen hervor, dass die Bezeichnung "Tiffany" längst nicht mehr nur ein Markenname, sondern quasi ein Gattungsname für alles sei, was nach "typisch Tiffany" aussieht. Zudem unternehme Ebay ausreichend viel, um gegen Fälscher auf den eigenen Seiten vorzugehen. 200 der insgesamt 16.000 Ebay-Angestellten suchen nach Fälschungen, weitere 70 arbeiten mit den Gesetzeshütern zusammen. Ebay ging nachweislich allen Tiffany-Beanstandungen nach und löschte Auktionen mit gefälschten Tiffany-Waren.

Doch Ebay hat nicht immer so viel Glück. Bei einem ähnlich gelagerten Fall in Frankreich verlor das Auktionshaus haushoch gegen Moët Hennessy Louis Vuitton (LVMH) und musste 38,6 Millionen Euro berappen, weil Ebay nicht den Handel mit gefälschten Produkten verhinderte.

Neues vom iPhone

Und zuletzt noch in der Zusammenfassung: Schockwellen nach dem Start des iPhone 3G. T-Mobile will Internettelefonie (VoIP) auf dem iPhone verbieten und hat den VoIP-Provider Indigo Networks, der den Dienst Sipgate betreibt, abgemahnt. Apple verkaufte übers Wochenende in 21 Ländern eine Million neue iPhone-Modelle und zehn Millionen Programme im App-Store. Das erste iPhone brauchte noch 74 Tage bis zur Millionengrenze – wohl wegen des teuren Startpreises. Am ersten Verkaufstag gingen in Deutschland 15.000 Geräte über den Ladentisch. Und wohl fast 15.000 Mal seufzte es dann in den Arbeitszimmern, weil dem Aktivierungsserver die Puste ausging. Ach, ja: Wer sich über das gelbstichige Display des iPhone 3G ärgerte – und darüber wunderte, dass Apple das als Feature und nicht als Bug anpries – den könnte ein neues, noch geheimes Update freuen, das laut Ars Technica den Bildschirm wieder etwas kühler, also blauer macht.

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