Von Konrad Lischka
"Fast alles, was wir tun, wird irgendwo erfasst", erklärt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Es gibt heute kaum einen Lebensbereich, in dem nicht irgendein Unternehmen personenbezogene Daten sammelt: Autounfälle, Internet-Bestellungen, Einkäufe im Supermarkt, Leasing-Abschlüsse, Kredite, Handy-Verträge, Umzüge - zu fast allem steht in irgendeiner Datenbank etwas.
CD: Gesetz erlaubt Daten-Sammlung bei berechtigtem Interesse
Firmen dürfen diese Sammlungen laut Datenschutzgesetz pflegen, solange sie ein "berechtigtes Interesse" daran haben und diesem kein sogenanntes "schutzwürdiges Betroffeneninteresse" entgegensteht. Sprich: Wenn Firmen sich gegen säumige Zahler und Kreditausfälle schützen wollen, ist das ein berechtigtes Interesse. Allerdings dürfen sie in solchen Schuldner-Datenbanken nicht alles speichern - so sind zum Beispiel Details zu Religion, politischer Überzeugung und Sexualverhalten generell tabu, da qua Gesetz "schutzwürdig".
Abgesehen von solchen wenigen klaren Details ist die Abwägung zwischen den Interessen der Datensammler und denen der erfassten Bürger oft arg "interpretationsbedürftig", wie Datenschützer Weichert es ausdrückt. Sprich: Die Grenzen sind fließend und im Streitfall müssen Gerichte entscheiden.
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