Von Konrad Lischka
Dieses Gesetz soll alle glücklich machen: Die Musikindustrie, Softwarekonzerne und die Filmstudios, die Raubkopien ihrer Produkte aus Tauschbörsen tilgen wollen. Aber auch die Datensauger, die bislang mit Anzeigen, Abmahnungen und teils enormen Gebührenforderungen bombardiert wurden.
Abschreckung: Die Filmindustrie finanziert diese Angstkampagne gegen Raubkopierer
Von September an müssen Rechteinhaber nicht mehr massenhaft Strafanzeigen gegen Unbekannt stellen, um an die Namen von Tauschbörsen-Nutzern zu kommen.
Sie können das zivilrechtlich lösen, mit gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträgen für die Abmahngebühren bei Privatleuten.
Das Bundesjustizministerium verspricht in einer Erklärung, das neue "Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums" erleichtere "den Kampf gegen Produktpiraterie", garantiere aber, dass "bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird".
Wunschdenken?
Befragt man die vom neuen Gesetz in der Praxis betroffenen Rechtsexperten, klingt die Jubelmeldung des Ministeriums eher nach Wunschdenken. Da sind sich sogar die Vertreter von abmahnenden Rechteinhabern und abgemahnten Tauschbörsennutzern einig:
Für Internet-Nutzer bedeutet die Gesetzesänderung, dass die trügerische Sicherheit der vergangen Wochen vorbei ist. Im März hatten sich Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg geweigert, gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen zu ermitteln. Im August kündigten Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen an, nicht mehr jeden angezeigten Fall von privaten Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen strafrechtlich zu ahnden. Da diese Anzeigen bislang der einzige Weg für die Rechteinhaber waren, die Namen hinter IP-Adressen zu ermitteln, schien die Verfolgung arg erschwert.
Das könnte sich nun ändern.
Auskunftsanspruch, Richtervorbehalt, Abmahnkosten, - SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Gesetz für den zum Schutz geistigen Eigentums.
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