Von Konrad Lischka
Die anwaltlichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung dürfen zwar höchstens 100 Euro kosten, wie es im neuen Gesetz heißt. Allerdings gilt das nur für "einfach gelagerte" und "unerhebliche" Fälle "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs."
Diese Einschränkungen sind schon vage genug, um lange Rechtsstreitigkeiten um die zulässigen Gebühren zu ermöglichen. Billig dürften Abmahnungen für erwischte Copyright-Verletzer nicht werden. Denn zum einen dürften Rechteinhaber ja von verurteilten Rechteverletzern abgesehen von den Gebühren auch die Lizenzkosten verlangen, die für eine legale Nutzung ihrer Werke fällig gewesen wären. Und zudem müssen die einmal ausfindig gemachten Rechteverletzer auch die angefallen Gerichts- und Auskunftskosten erstatten.
Anwalt Schutt: "Da die zusätzlichen Kosten für die Ermittlung der Täter auf die Abgemahnten umgelegt werden müssen, werden die zu zahlenden Beträge, um zumindest Kostenneutralität für die Rechteinhaber herzustellen, steigen müssen."
Fazit: Wen es demnächst erwischt, den erwischt es wahrscheinlich so richtig.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Internetrecht | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH