ThemaNetztickerRSS

Alle Kolumnen

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
 

Netzwelt-Ticker Google bastelt eigenen Software-Downloadshop

Google macht einen auf Apple und bietet Software für Android-Handys auf einem eigenen Marktplatz ein. Der Unterschied zum App Store: Android Market ist ein offener Markt. Außerdem: Raubkopieärger mit Windows XP und Streit um Pornos bei Veoh. Das und mehr im Nachrichtenüberblick.

Google eröffnet einen eigenen Online-Laden für Handy-Software. Wer Programme fürs Google-Betriebssystem Android entwickelt, kann diese auf dem Android Market zum Download freigeben. Der Android Market ist Googles Version von Apples iPhone-Softwareladen "App Store".

Unterschied: Google will angeblich auf jede Filterung verzichten. "Wir ziehen 'Market' dem 'Store' vor, weil wir finden, dass Entwickler eine offene, freie Umgebung haben sollten, auf der sie ihre Programme anbieten können," so ein Google-Manager im Firmenblog. Das heiße auch, dass man Entwickler und Nutzer nicht auf den Android Market festnageln wolle. Wer sich seine Software woanders holen will: Nur zu. Im Gegensatz dazu verweigert Apple seinen iPhone-Nutzern den freien Zugriff auf freie Software. Wer sich nicht vom "App Store" bedienen lassen will, hat Pech – oder plötzlich viel Lust, sein iPhone zu entsperren.

Aber egal ob "App Store" oder "Android Market": Die Mobile-Shops sind ein Segen für Entwickler. Die mussten sich bisher verzweifelt die Frage stellen: Wie bekomme ich meine Programme an den Handynutzer? Das Scheitern von Mobile-Gaming auf Handys kann man einem mangelnden Vertriebsweg für Mobile-Software zuschreiben. Das hat mit Apples und ab Herbst auch Googles Ansatz ein Ende.

Android-Projekt: Die Vorteile von Googles Handysystem
AP
Googles Betriebssystem ist mit vielen mobilen Endgeräten kompatibel. Je mehr Endgerätehersteller sich in Googles Koalition der Willigen befinden, desto größer ist die Reichweite von Android. mehr...

Mobile-Programme boomen – so sehr, dass sogar schon vor dem Start des Android unzählige Entwickler Software dafür geschrieben haben. Die besten vorweg hat Google nun in der Android Developer Challenge gekürt. Darunter ein Dienst, mit dem man ein Taxi rufen kann, egal in welchem Land man sich gerade befindet, egal, ob man die Taxinummer kennt oder nicht.

Windows-XP-Nutzer sehen schwarz

Besitzer einer nicht ordentlich lizenzierten Kopie von Windows XP müssen bald damit rechnen, schwarz zu sehen. Scheitert der Test auf Originalsoftware, schwärzt die neue Version des Windows-Kopierschutzes Windows Genuine Advantage (WGA) den Desktop-Hintergrundund blendet ein WGA-Wasserzeichen rechts unten auf dem Bildschirm ein: "Sie könnten ein Opfer von Raubkopierern sein."

Wie dem WGA-Blog zu entnehmen ist, können genervte XP-Nutzer zwar den schwarzen Bildschirmhintergrund wieder durch eigene Urlaubsfotos ersetzen. Stündlich werde WGA aber nachschwärzen. WGA-Blogger Alexkoc zeigt sich begeistert, was für eine "tolle und überzeugende Erfahrung" die Maßnahmen für Nutzer von "originalen und nicht-originalen Windows-Kopien" ist.

Bei Slashdot spekuliert man derweil über den Sinn solcher Maßnahmen. Ein Nutzer glaubt, den wahren Grund für die Nerverei gefunden zu haben: Microsoft steigere damit die Schmerztoleranz der Nutzer, die daraufhin Vistas Nervereien erträglicher finden.

Urheberrecht: Videodienst Veoh gewinnt vor Gericht

Ein US-Bezirksgericht hat die Vorwürfe der Erotikfirma Io Group gegen den Videodienst Veoh abgeschmettert. Veoh-Nutzer hatten urheberrechtlich geschützte Filme auf die Veoh-Server geladen. Veoh berief sich auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der einen Inhalteanbieter verpflichtet, auf Antrag der Rechteinhaber die beanstandeten Inhalte zu löschen – eben, um solche Klagen wie die der Pornofirma zu verhindern.

Im Verfahren, das bis ins Jahr 2006 zurückreicht, sah der Richter keine alleinige Verantwortung bei Videoportalen für unrechtmäßig hochgeladenes Material. Diese Entscheidung hat Gewicht: Klagt doch gerade beispielsweise Medienriese Viacom milliardenschwer gegen Veoh-Konkurrent YouTube – auch wegen unrechtmäßig von Nutzern ins Netz gestellter Videos.

Doch Urheberrechts-Anwalt Mark Litvack warnt YouTube und Ko, sich zu früh über das Urteil zu freuen: Im Gegensatz zur Io Group verschickte Viacom Hunderttausend DMCA-Abmahnungen, bevor es vor Gericht ging. Das Urteil ist wichtig – aber wie viel Gewicht es tatsächlich hat, muss sich noch zeigen.

Viacom hat derweil bereits zum Veoh-Urteil Stellung bezogen: Selbst wenn andere Gerichte sich der Veoh-Entscheidung anschließen ändere das nichts an der Tatsache, dass YouTubes Geschäftsmodell auf Urheberrechtsverletzungen basiert. Und zwar in einem Maße, dass kein Gesetz, nicht mal der DMCA, so ein Verhalten schütze.

Das Techcrunch-Blog setzt sich mit dem Urteil auseinander und analysiert, was das Urteil nun für YouTube und andere Videohoster und Blogger bedeutet.

Apple-Patent: Das Monster-iPhone

Man muss vorsichtig sein mit Patentanmeldungen von Apple. Erstens gibt es davon mehr als, sagen wir, Wege sein iPhone zum Absturz zu bewegen, zweitens patentiert Apple angeblich munter drauf los, um falsche Fährten zu streuen. Denn egal welche Bewegung Apple auch im Netz macht: Apple-Fans sehen sie. Das als Präambel, denn es ordnet ganz das ein, was ein Apple-Insider aus der Patentkiste kramte: Eine zwei Jahre alte, überarbeitete Patentanmeldung mit Ideen, wie man einen Touchscreen ordentlich bedienen kann. Menüs, die sich vergrößern, eine eingeblendete Tastatur, ein virtuelles Scrollrad. Nichts, was man nicht vom iPhone kennt oder erwarten würde. Und so macht sich die Erkenntnis breit: Sollte Apple jemals das seit Jahren erwartete iTablet veröffentlichen, dann wird es super zu bedienen sein – und hoffentlich nicht die Fehler seiner Mini-Vorgänger wiederholen.

Weitere Meldungen

Warum lahmen E-Books eigentlich? Eine Studie bezichtigt digitale Kopierschutzmechanismen, wie sie gerade im Bereich Musik abgeschafft werden. Doch bei Sony hat man scheinbar nicht aus den Fehlern gelernt und will für Filme den "interoperablen", also auf vielen Geräten funktionierenden Kopierschutz "Open Market" für Filme entwickeln.

Der wegen Filesharing-Filtern in die Schlagzeilen geratene US-Provider Comcast kündigte an, seine "Flatrates" nun auf 250 Gigabyte Datenverkehr im Monat zu begrenzen. Die Netzvermesser von Nielsen stuften Barack Obamas Wahlkampf-SMS als großen Erfolg ein. Eine andere Studie kommt zu einem nüchterneren Ergebnis: Wegen technischer Probleme erreichte die Nachricht 40-50 Prozent der Abonnenten zu spät oder gar nicht.

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Web
alles zum Thema Netzticker

© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP