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23.09.2008
 

Im Ausland einkaufen

Schnäppchenjagd im Minenfeld

Von Jörg Noll

Preisgünstig über das Internet einkaufen? Eine feine Sache, denn gerade in Übersee locken Schnäppchenangebote. Doch die Sache ist nicht so einfach, wie sie scheint. So mancher arglose Kunde verletzt ungewollt Steuer- und Zollrecht: Im Extremfall droht der Eintrag ins Strafregister.

Klar, die Kaufkraft des Euro ist beachtlich, der Dollar günstig - und wenn wir im Ausland schon die Augen lasern und Zahnersatz fabrizieren lassen, warum sollten wir nicht in Amerika CDs und in China Fernseher ordern? Im weltweiten Web, der weltgrößten Shopping-Mall, ist das schließlich ein Kinderspiel. Die Auswahl ist riesig, die Aussicht auf ein Schnäppchen verlockend.

Klassiker des Schilderwaldes: In den Schengen-Ländern hat so mancher schon vergessen, dass es den Zoll noch gibt. Doch Auslandseinkauf per Web ist Import
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DPA

Klassiker des Schilderwaldes: In den Schengen-Ländern hat so mancher schon vergessen, dass es den Zoll noch gibt. Doch Auslandseinkauf per Web ist Import

Wer über internationale Zahlungsmittel (Kreditkarte, Paypal etc.) verfügt, kann im Internet nahezu mühelos überall einkaufen. Viele der großen Versender arbeiten grenzüberschreitend, bei Amazon- und Ebay-Shops verwischt die Grenze zwischen Binnenhandel und Importgeschäft mitunter: Allzu schnell übersieht man das kleingedruckte "Versand von den Caiman-Inseln", das den Schnäppchenpreis für die CD oder DVD erklären würde.

Denn zu berücksichtigen ist der Umstand immer, dass das Schnäppchen im Netz nur einen Klick entfernt sein mag, in der Realität mitunter aber Tausende Kilometer. Horrende Transportkosten und etwaige Zollgebühren können die Freude am günstigen Preis gründlich verleiden. Wenn man etwa das in Bangkok für 2000 Euro erworbene Gewand mit 500 Euro verzollen muss, taugt der Einkauf unter Umständen nicht mehr als Schnäppchen.

"Hätte ich das gewusst, hätte ich die Sachen gar nicht erst bestellt" - das ist ein Satz, den Zollbeamte oft hören. Man sollte vorher wissen, dass beim Import aus Nicht-EU-Ländern Zoll und Steuer fällig werden. Noch viel teurer wird die Sache zudem, wenn man das einfach ignoriert.

Aus Kunde wird Rechtsbrecher

"Wer abgabenpflichtige Waren nicht anmeldet, macht sich strafbar", erklärt der Hamburger Anwalt Jens O. Brelle. "Das ist versuchte Steuerhinterziehung. Wer erwischt wird, muss einen Zuschlag in Höhe des zu zahlenden Zoll- und Steuerbetrags nachlegen. Liegt die Höhe der geschuldeten Abgaben über 250 Euro, kommt es sogar zu einem Steuerstrafverfahren."

Zudem ist es so, dass manche Waren überhaupt nicht eingeführt werden dürfen. Jede Woche entdeckt der deutsche Zoll Tausende illegale Lieferungen. Dazu gehören etwa Arzneimittel aus Asien, Potenzpillen aus Indien, gefälschte Markenprodukte sowie Tiere und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen. Diese Produkte werden nicht ausgeliefert, sondern zurückgeschickt, vernichtet oder konfisziert.

Risiko: Hochpreisiges ist zoll- und steuerpflichtig
SPIEGEL TV

Risiko: Hochpreisiges ist zoll- und steuerpflichtig

Liegt der Artikelstandort der Ware innerhalb der EU, fallen in der Regel keine Zoll- und Steuerabgaben an. Die sind jedoch bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land ab einem bestimmten Freibetrag immer zu entrichten. Im Fall des klassischen Duty-Free-Shop-Warenportfolios (Tabakwaren, Alkohol, Kaffee etc.) kommen zudem auch innerhalb der EU Verbrauchsteuern hinzu. Das kennt man von Urlaubsreisen, doch dieses Wissen lässt sich auf das Internet-Shopping nicht einfach übertragen.

Man darf weniger, als man ahnt

Denn vom Flughafen kennt man eine Freimenge von 175 Euro pro Person, die zollfrei eingeführt werden darf. Bei Bestellungen über das Internet und Postversand gelten indes andere Bestimmungen: Hier sind Einkäufe ab 22 Euro steuer- und zollpflichtig. Das gilt dann im Zweifelsfall also schon für die so bescheidene wie häufige CD-Bestellung von den Caiman-Inseln - wer denkt schon daran?

Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Ab dem 1. Dezember 2008 wird die Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro angehoben - siehe Verordnung (EG) Nr. 274/2008. Einfuhrabgaben sind damit erst ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro fällig.

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insgesamt 21 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
23.09.2008 von Serenifly: Panikmache

Größtenteils wieder mal nur Panikmache und Idiotie. Wie gesagt ist die Verzollung kein so großes Problem, da das meistens vom Versender direkt erledigt wird oder automatisch bei der Einfuhr geschieht. Entweder zahlt man gar nix, [...] mehr...

23.09.2008 von DJ Doena: DVDs

Ich bestelle seit einigen Jahren DVDs in den USA. Oftmals kann es sinnvoller sein, die DVDs einzeln zu bestellen und dann zwar für jede Versandkosten zu bezahlen, aber dafür unter der Freigrenze zu bleiben, als am Stück zu ordern [...] mehr...

23.09.2008 von Argosch: Auweia!

Da hat man sich gesucht und gefunden... Das geht beim Artikel los, Urheber und dem Erzähler/Erklärer und hört bei den Mitforisten auf... Unwissen, Bashing usw. Zwei Beispiele: Der Autor geht von einem Import nach Dt. aus. [...] mehr...

23.09.2008 von soylentyellow1: Warenwert

Was ich mich immer frage: Was meinen die denn mit Warenwert? Ist das der Wert der Ware in Deutschland? Ist das was ich dafür im Ausland bezahlt habe? Bin einmal im Nicht-EU Ausland von einem kalten Land (mit Schnee und so) in [...] mehr...

23.09.2008 von mark78: Steuerlücke

Könnte man dann nicht alle "Virtuelen Diensleistungen" wie z.B. Software-Downloads nicht auch MWSt-frei Anbieten solange die 150 EUR nicht überschritten werden? Notfalls indem man den Käufer sich Steuerfreie-Gutscheine [...] mehr...

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