Von Jörg Noll
Ohne Zweifel: Manche Unterhaltungs- und Technikartikel sind im Ausland günstiger als hierzulande. Aber gerade in diesen Segmenten ist auch mit Komplikationen zu rechnen.
Gibt es einen Netzbetreiber für das Handy? Spielt der DVD-Player Scheiben mit anderen Ländercodes ab? Sind Netzspannung und Anschlüsse passend? Wie teuer ist ein Adapter? Wie hoch sind Versandkosten und etwaige Bankgebühren? Wie steht es um Garantieleistungen?
Oft fallen sie geringer aus als in Deutschland. Leider gibt es Hersteller, die dem Auslandskäufer im Garantiefall Unterstützung durch eine hiesige Niederlassung verweigern. Besonders bei Reklamationen im fernen Ausland und bei unseriösen Anbietern sind gütige Lösungen kaum zu erwarten.
Fallstricke vermeiden: Was kann, was muss man tun?
Weit häufiger als der Einkauf hochpreisiger Artikel bei einem windigen Händler dürfte die kleine Schnäppchenjagd beim durchaus zuverlässigen Shop sein. Hier heißt der häufigste Fallstrick Zoll: Damit die Abfertigung reibungslos verläuft, sollte der Verkäufer unbedingt eine Zollinhaltserklärung abgeben.
Das heißt: Die Ware muss so genau beschrieben werden, dass ihre Einreihung im Zolltarif möglich ist. Über diesen und den Zollwert werden dann die anfallenden Zollgebühren ermittelt. Transportkosten sind in der Regel in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen.
Bei kommerziellen Waren gilt dabei grundsätzlich: Postsendungen sind nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Gesamtwert nicht größer als 22 Euro ist. Ab Dezember wird dieser Wert auf 150 Euro gehoben. Von der Befreiung ausgeschlossen bleiben Alkohol, Parfüm und Tabakwaren.
Übrigens ist es für die Berechnung der Einfuhrabgaben irrelevant, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer oder ob es sich um neue oder gebrauchte Artikel handelt. Einfuhrsendungen mit einem Wert von mehr als 1000 Euro müssen schriftlich angemeldet und von der Ausfuhrzollstelle abgestempelt werden.
Der Zollbetrag, also die zu kalkulierende Zollabgaben, sind abhängig vom Zollwert und von dem anzuwendenden Zollsatz, der wiederum vom jeweiligen Zolltarif abhängt. Jede Ware besitzt eine eigene Zolltarifnummer. Die Einreihung von Waren in einen Zolltarif erfolgt mittels Taric, dem Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaft. Das sieht zunächst schrecklich kompliziert aus, lässt sich aber mit etwas Übung durchaus bewältigen. Immerhin gibt es zur Taric-Abfrage eine englischsprachige Dokumentation. Zusätzlich zu berücksichtigen beziehungsweise zu entrichten sind dann noch Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern.
Die Post, dein Freund und Helfer
Wird die Sendung durch die Deutsche Post befördert, erledigt diese meist die Zollformalitäten für den Einkäufer, gegebenenfalls wird die Warensendung an die zuständige Zollstelle weitergeleitet. Dann erhält man eine Benachrichtigung und nimmt beim Zollamt eine Selbstverzollung vor. Bei Kurier- und Expressdiensten fällt mitunter eine Abfertigungsgebühr an. Auch diese sollte man bei etwaigen Schnäppchenjagden einkalkulieren.
Doch was passiert, wenn ich Waren, die ich ordnungsgemäß verzollt habe, bei Nichtgefallen wieder an das ausländische Versandhaus zurückschicke? Oder wie verhält es sich mit der Wiedereinfuhr von Waren nach einem Garantiefall? Antworten auf diese Fragen gibt's auf der deutschen Zoll-Website bei den FAQ (Frequently Asked Questions). Stichwort: Internet-Handel und Postverkehr.
Fazit: Bestellungen in Nicht-EU-Ländern erfordern besondere Kalkulationen des Einkäufers. Die Chance auf Schnäppchen ist gegeben, die Risiken sind aber - besonders bei Garantieleistungen - sorgsam abzuwägen. Gleichwohl gilt: Das Internet ist ein famoses Einkaufsparadies, in dem sowohl angesagte Neuwaren (idealerweise bei deutschen Importeuren) als auch seltene Gebrauchtwaren (in Auktionshäusern oder Antiquariaten) zu erwerben sind.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH