Von Felix Knoke
In einem Interview mit der britischen Zeitung "Daily Telegraph" sinniert Apple-Mitbegründer Steve Wozniak darüber, wie lange der iPod wohl noch den Markt beherrschen kann, wo die Grenzen des iPhone 3G liegen und warum auch Steve Jobs nicht viel mit der "Religion Apple" anfangen kann.
Zum Beispiel der Mediaplayer iPod: "Der hat ein ziemlich langes Leben als Nummer Eins hinter sich", meint Wozniak. Transistorradio oder Walkman waren auch mal erfolgreich, aber "sie sterben irgendwie aus nach einer Weile." Der Höhepunkt für die iPods sei bald erreicht: "Irgendwie hat dann jeder zwei oder drei. Irgendwann werden sie überall angeboten, sie werden richtig billig und verkaufen sich nicht mehr so gut."
Aber es geht nicht nur um den iPod – es geht um die Religion Apple. "Konsumenten bekommen nicht alles, was sie wollen, wenn Firmen so proprietär werden und ihre Produkte verriegeln." Im Vergleich mit Googles offenem Handy-Betriebssystem Android ziehe Apple klar den Kürzeren.
Wozniak selbst habe Ideen, die man nicht auf dem iPhone umsetzen dürfe. Aber die religiöse Ergebenheit der Apple-Anhänger zwingt die Firma auch nicht gerade zum Umdenken – weswegen Wozniak und Jobs "es auch nicht mögen, dass [Apple] so ein bisschen wie eine Religion ist." Die Nutzer sollten die nächste Generation von Apple-Produkten beeinflussen – und nicht nur den Status quo preisen. "Bei einer Religion darf man nichts ändern. Ich will, dass uns unsere Kunden herausfordern."
Und so weiter und so fort: Ein interessantes Interview mit einem Nerd, über dessen Verhältnis zu seinem mysteriösen Freund Steve Jobs und die Computerwelt – die, so raunt das Anfänger-Orakel, gerade mitsamt Web 2.0 auf eine eigene kleine Finanzkrise zurauscht.
OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer
Dass Rapidshare auf Anfrage bestimmte Dateien löscht, die Nutzer auf die Server des File-Hosters luden und mithilfe eines Filters gegen Wieder-Upload sperrt, reicht dem OLG Hamburg nicht: Der Speicherplatz-Anbieter haftet ab Kenntnisnahme der Verletzer als Mitstörer. Das Filtern sei keine ausreichende Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen.
Mit diesem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom Juli 2008bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg ein Urteil des Landesgerichts Hamburg vom März 2008. Golem.de analysiert: Rapidshare muss laut Urteil bei Androhung einer hohen Geldstrafe für jeden Fall des Verstoßes dafür sorgen, dass die Verletzungshandlungen abgestellt und nicht wiederholt werden.
Rapidshare müsse "alles Zumutbare tun, um kerngleiche Verstöße zukünftig zu unterbinden." Das bedeutet dann auch, dass, "wenn es in der Vergangenheit mehrfach zu gleichartigen Rechtsverletzungen gekommen ist […], [Rapidshare] zu einer umfassenden, pro-aktiven Vorabprüfung verpflichtet" sei. Auch, wenn so das Geschäftsmodell von Rapidshare – das bereitstellen von von Nutzern hochgeladenen Dateien – bedroht und künftige Nutzer abgeschreckt würden. Heise.de dazu: Das OLG Hamburg bestätigt die harte Linie der Hamburger Gerichte in Fällen der Mitstörerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen. Das steht aber in einem erheblichen Widerspruch zu Entscheidungen anderer Gerichte.
Sollte sich die Ansicht des OLG Hamburg durchsetzen, hieße das für Rapidshare: Großes Donnerwetter, eine Flut von neuen Verfahren, Schotten dicht oder Umzug auf eine regenfeste Insel.
Online-Spiel übernimmt heimlich Webcams und Mikrophone
Mit dem Klickfinger am Mausabzug stolpern Surfer in die nächste Sicherheitslücke: Clickjacking! Davon spricht man, wenn Angreifer den Surfer mit einem gezielt falschen Klick auf eine fremde Seite locken. Um zu beweisen, wie gefährlich das sein kann, hat ein anonymer Blogger ein hinterhältiges Spiel erdacht: "Klick mich!" fordert ein Button den Surfer auf im "Camera ClickJacking"-Spiel. Klick, klick – und aus Versehen und unbemerkt gibt der Surfer damit in Wirklichkeit dem Flash-Plugin das OK, auf Webcam und Mikrofon zugreifen zu dürfen.
Während er noch grauen Knöpfen hinterher jagt, schaut und hört der Spielentwickler heimlich dem Surfer zu. Ein YouTube-Video erklärt, was eigentlich im Hintergrund vorgeht – ein so simpler wie dreister Hack. Das Clickjacking-Problem ist spätestens seit Ende September bekannt, als die beiden Sicherheitsexperten Jeremiah Grossman und Robert "Snake" Hansen eine Präsentation der Sicherheitslücke auf Bitten von Flash-Entwickler Adobe zurückzogen.
Bei Adobe bietet man mittlerweile auch eine Anleitung an, wie man in Flash das Problem umgehen kann. Grossman und Hansen weisen aber darauf hin, dass das Problem alle möglichen Browser und viele weitere Browser-Technologien wie Java, SilverLight, oder DHTML betrifft, so "The Register".
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