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Vorratsdatenspeicherung EU-Generalanwalt will Klage Irlands abweisen

Es könnte eine Vorentscheidung sein: Ein EU-Generalanwalt schlägt den Richtern des Europäischen Gerichtshofes vor, die Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Irland hatte die Rechtsgrundlage der Richtlinie in Zweifel gezogen.

Generalanwalt Yves Bot schlägt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, die Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuweisen. Aber nicht deshalb, weil er die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich für rechtens hält, sondern "da er der Meinung ist, dass die Richtlinie zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen wurde".

Netzwerkkabel: EU-Generalanwalt gibt irischem Einspruch gegen Vorratsdatenspeicherung wenig Chancen
AP

Netzwerkkabel: EU-Generalanwalt gibt irischem Einspruch gegen Vorratsdatenspeicherung wenig Chancen

Ebendiese Rechtsgrundlage der Richtlinie hatte Irland angezweifelt. Die Iren waren der Meinung,die Richtlinie müsse sich auf den Teil des EU-Vertrages beziehen, der "die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen" betreffe. Die Begründung ist also rein formaljuristisch, Fragen der Grundrechte werden davon nicht berührt.

Derzeit wird die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aber nicht auf Grundlage von Strafverfolgungsbestimmungen begründet - sondern auf Grundlage der Teile des EG-Vertrages, die sich auf die "Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts" beziehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Generalanwalts. Und das sei auch richtig so: Die Regel, dass Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten sechs Monate lang speichern müssten, dient aus seiner Sicht dazu, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Andernfalls könne es vorkommen, dass verschiedene Staaten eine unterschiedliche Speicherdauer festlegten, was zu unterschiedlichem Aufwand in verschiedenen Ländern führen sollte. Und das, so Bot in seiner Begründung, wäre eben wettbewerbsverzerrend.

Mit Polizeiarbeit dagegen habe die Vorratsdatenspeicherung unmittelbar nichts zu tun. Sie solle zwar in erster Linie der "Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Verbrechen" dienen. Die Richtlinie umfasse aber "kein unmittelbares Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten". Die durch die Richtlinie festgelegten Maßnahmen seien "in einem Stadium vor der eventuellen Durchführung einer Maßnahme der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit anzusiedeln".

Bot weist darauf hin, dass "die Ansicht des Generalanwalts für den Gerichtshof nicht bindend" sei: "Aufgabe des Generalanwalts ist es, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Vorschlag für die betreffende Rechtssache zu unterbreiten. Die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften treten nunmehr in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet."

Vorratsdatenspeicherung
Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, eine Organisation, die sich dem Kampf gegen die Richtlinie und ihre Umsetzung verschrieben hat, weist darauf hin, dass die Sache auch dann nicht aus der Welt wäre, wenn die Richter dem Generalanwalt folgen sollten: Dann werde der Gerichtshof "in einem zweiten Verfahren auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfen müssen." Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März in einer Eilentscheidung teilweise ausgesetzt - mit Verweis auf die Grundrechte.

Erst am vergangenen Wochenende hatten in Berlin und anderswo viele Tausend Menschen gegen Vorratsdatenspeicherung und "Überwachungsstaat" demonstriert. Die Veranstalter sprachen von bis 100.000 Teilnehmern, der Polizei zufolge nahmen 15.000 Menschen an der Demonstration teil.

cis

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