Dresden - Öffentlich finanzierte Online-Zeitungen soll es nicht geben - das ist eine wesentliche Konsequenz des neuen Rundfunkstaatsvertrages. Die Ministerpräsidenten haben einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Internet-Angeboten von ARD und ZDF Grenzen setzt.
Ein öffentlich-rechtliches, finanziell wie inhaltlich uneingeschränktes Vollprogramm im Internet soll es demnach nicht geben. Künftig müssen alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem sogenannten Drei-Stufen Test überprüft werden. Der soll zeigen,
Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien der Sender, also Rundfunk- und Fernsehräte. Auch die bereits bestehenden Angebote sollen bis Ende 2010 diesem Test unterzogen werden. Diese rückwirkende Kontrolle war im Vorfeld kritisiert worden, etwa von DGB-Chef Michael Sommer. Nun wurde sie dennoch durchgesetzt.
Nach dem Willen der Länderchefs können ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Programme künftig bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Internet stellen, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen bis zu 24 Stunden. Nicht mehr im Internet anbieten dürfen die Sender unter anderem Anzeigenportale, Preis- oder Versicherungsrechner, Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen sowie Ratgeberportale ohne Sendungsbezug. Ausdrücklich nennt der Staatsvertrag Unterhaltung als Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Telemedien-Angebots.
"Keine Online-Presse mit staatlicher Finanzgarantie"
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht wichtige Forderungen der deutschen Verlage berücksichtigt. Zentral ist für die Verleger, dass sogenannte presseähnliche Angebote nur sendungsbezogen zulässig sind und die jeweilige Sendung konkret ausweisen müssen. Ein allgemeiner Verweis in einem Artikel auf das TV-Programm der Sender reicht mithin nicht - die konkrete Sendung, auf die sich ein Online-Text bezieht, muss angegeben werden. Das schränkt die Möglichkeiten, den privaten Verlegern im Online-Nachrichtengeschäft Konkurrenz zu machen, deutlich ein.
Christoph Fiedler vom VDZ begrüßt den Vertrag - wenn auch mit Vorbehalt: "Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben." Die Regelungen könnten "eine mit staatlicher Finanzgarantie arbeitende Online-Presse verhindern". Allerdings seien die konkreten Auswirkungen zum Teil noch von der Auslegung des Gesetzestextes abhängig.
Entscheidend ist nach Ansicht der Zeitschriftenverleger, dass unbegrenzte gebührenfinanzierte Berichterstattung im Internet nur in Form von Bewegtbild und Ton erlaubt wird. Als Lesemedium mit Text und Bild aber bleibe sie auf eine "unterstützende Hilfstätigkeit" beschränkt.
Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zeigt sich zufrieden mit den Regelungen. "Zwar sind nicht alle unsere Erwartungen und Ansprüche erfüllt worden; gleichwohl begrüßen wir, dass die Ministerpräsidenten bei den presseähnlichen Internetangeboten von ARD und ZDF klare Grenzen gezogen haben", sagte ein Sprecher des BDZV am Donnerstag in Berlin. Die Verleger würden jetzt "mit Argusaugen darauf achten", ob mit dem neuen Instrumentarium tatsächlich verantwortlich gearbeitet werde.
ARD-Chef Fritz Raff kritisierte den Verwaltungsaufwand durch den nachträglichen Drei-Stufen-Test. Zugleich nannte er insbesondere die 24-Stunden-Frist für Sportereignisse "weder logisch, noch im Sinne der Gebührenzahler vertretbar". Positiv sei, dass Unterhaltung als Teil der Grundversorgung auch im Internet nicht mehr in Frage stehe.
Kritik übten auch einige SPD-Bundespolitiker. Monika Griefahn, Steffen Reiche, Jörg Tauss und Wolfgang Thierse werfen den unionsregierten Ländern vor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich zu beschränken, den Online-Auftritt drastisch deckeln zu wollen. Zwar würden mit den vorgesehenen Regelungen die Hörfunk- und Fernsehangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im jetzigen Umfang "gesichert", zugleich jedoch weitgehend "eingefroren".
Keine Probleme mit der EU erwartet
Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, erwartet nach der Einigung keine Probleme mit der EU-Kommission. Es bleibe bei der vorgesehenen Sieben-Tage-Frist für TV-Programme im Internet. Bevor der Vertrag unterzeichnet und ratifiziert wird, soll es noch eine Anhörung mit privaten Medienhäusern geben, kündigte Beck an. Nach der Unterzeichnung Ende des Jahres muss der Vertrag im Frühjahr von allen Landesparlamenten ratifiziert werden.
Beck hatte zuvor angeregt, einen Schlichtungsausschuss für Zweifelsfälle bei der Auslegung des neuen Rundfunkstaatsvertrags zu schaffen. Das Gremium könnte mit Vertretern von ARD, ZDF, Privatsendern und Verlegern besetzt sein, sagte er der "Süddeutschen Zeitung".
Beck gab sich überzeugt, dass die internen Aufsichtsgremien von ARD und ZDF in der Lage sind, die Drei-Stufen-Tests sachgerecht vorzunehmen. "Die Gremien werden mit dieser zusätzlichen Aufgabe wissen, dass, wenn sie ihr nicht gerecht würden, alle auf den Plan gerufen wären: der europäische und der deutsche Gesetzgeber." Er habe auch immer dafür gekämpft, dass sich die Rundfunkräte "fachkundige Hilfe holen können, etwa bei der Bewertung der Marktbeeinflussung durch ein neues Angebot von ARD und ZDF". Bei Missbrauch müsste die Rechtsaufsicht des jeweiligen Landes tätig werden.
cis/dpa/AP/ddp
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Warum nehmen Sie nicht das Beispiel DMAX? Das Geld für die Qualität des Tagesprogramms wird dort wohl auch damit verdient, dass sie nachts Appetizer für Ihre Branche senden. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Von der Pokerwerbung. [...] mehr...
Qualität kann es auch ohne Zwangsgebühren geben. Ein gutes Beispiel ist NPR (http://www.npr.org) und PBS (http://www.pbs.org) die sich von *freiwilligen* Beiträgen der Zuschauer und Hörer finanzieren und ein hervorragendes [...] mehr...
Ich glaube nicht, dass wir eine öffentlich-rechtliche Netzpresse brauchen. Die privaten Angebote sind doch vollkommen ausreichen. Zudem gibt es noch zahlreiche Blogs von Bürgern, die Leser auch mit Infos versorgen. Ich denke [...] mehr...
Noch mehr von diesem privaten Dreck? Um Gottes Willen, bitte nicht. Öffentliche Anstalten haben auch einen Bildungsauftrag. Entfällt das, dann ist es um die Kultur hier im Land völlig geschehen. Die Jüngeren werden es nicht [...] mehr...
Es wird Zeit ARD und ZDF zu privatisieren und die GEZ Gebühren abzuschaffen! mehr...
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