Das zuständige Gericht sieht allerdings keine Gefahr im Verzug: Eine einstweilige Verfügung gegen eine weitere Verbreitung des Programms "DeCSS" gibt es nicht, befand der zuständige kalifornische Richter.
Der Prozess ist damit zwar nicht vom Tisch. Die Klägerin, die DVD Copy Control Association, hat nach Ansicht von Beobachtern allerdings einen schweren Stand. Sie wirft den Beschuldigten vor, Geschäftsgeheimnisse verletzt zu haben. Doch es dürfte schwer nachzuweisen sein, dass die Angeschuldigten auf illegale Weise an die geheimen Informationen zur Decodierung von DVD-Scheiben gelangt sind.
So waren die meisten der Beklagten nur an der Verbreitung der Software im Internet beteiligt, nicht an deren Entwicklung. Einige der 72 Personen hatten sogar lediglich einen Link auf das Programm gesetzt. Doch auch den Entwicklern von DeCSS müsste nachgewiesen werden, dass sie wussten, dass sie es mit geheimen Informationen zu tun gehabt haben. Denn wenn sie die Daten zur Decodierung durch Analyse der frei im Markt verfügbaren Produkte ermitteln konnten, wäre das in den USA zulässig.
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