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02.12.2008
 

Netzwelt-Ticker

EU-Ministerrat will Online-Überwachung

Von Felix Knoke

Im Kampf gegen Online-Kriminalität und Kinderpornografie sollen EU-Staaten enger zusammenarbeiten, auch bei Online-Durchsuchungen. Außerdem im Nachrichtenüberblick: Deutsche Provider sollen Glückspiel-Websites sperren, Chrome soll erweiterbar werden.

Der EU-Ministerrat will die Europäer besser vor Internetkriminalität schützen und befürwortet laut Golem.de mehr Web-Kontrolle. Das heißt: länderübergreifende Online-Überwachung, gemeinsame Ermittlungsteams und europaweite Online-Durchsuchungen.

Gefahr durch Internet-Kriminalität: Europa soll zusammenhalten
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DPA

Gefahr durch Internet-Kriminalität: Europa soll zusammenhalten

Die Minister beschlossen dazu eine EU-weite Zusammenarbeit. So sollen sich im Rahmen der neuen Strategie Strafverfolger und "privater Sektor" bei der Verfolgung von Tätern gegenseitig unterstützen. Das heißt: Die Provider werden in die Pflicht genommen. Weiter schlägt die Kommission vor, eine "Warnplattform als Sammelstelle für Berichte über in den Mitgliedstaaten begangene Internet-Delikte" einzurichten, den Aufbau soll Europol stemmen.

Zur Begründung dieser Maßnahmen führen die EU-Minister die wachsende Bedrohung für EU-Bürger durch Internetkriminalität an: Datendiebstahl, Spam, Identitätsdiebstahl und Kinderpornografie. Ohne "operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch" gehe da nichts, meint Jacques Barrot, Vizepräsident der EU-Kommission.

Provider sollen Glückspiel-Websites sperren

Deutsche Internet-Anbieter sollen zukünftig nicht nur Websites mit kinderpornografischem Material, sondern auch ausländische Glückspiel-Websites sperren. Das zumindest forderte laut heise.de das hessische Innenministerium vergangene Woche im Rahmen eines "internen Gesprächs" mit fünf der größten Internet-Provider.

Online-Glücksspiel: Müssen Zocker ihre Gewinne versteuern?

Glücksspielgewinne generell steuerfrei

Grundsätzlich müssen Privatleute für Spielgewinne keine Steuern zahlen - gleich ob diese aus legalem Glücksspiel, also den staatlich geschützten Monopolcasinos oder illegaler Online-Zockerei bei ausländischen Anbietern ohne deutsche Lizenz anfallen. Der Hamburger Steuerberater Michael Schleifer fasst die Rechtslage so zusammen: "Grundsätzlich sind Spielgewinne nach derzeit vorliegender Rechtsprechung keiner der sieben Einkunftsarten zuzuordnen, da sie in der Regel ohne Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und ohne nachhaltigen Leistungsaustausch mit anderen erzielt werden (Lottogewinne, Roulettegewinne)." Folge: Im privaten Vermögensbereich bleiben diese Einnahmen einkommensteuerfrei.

Einschränkung: Gewerbliche Berufsspieler müssen zahlen

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Die sollen eine "freiwillige Selbstverpflichtung" eingehen und rund 25 ausländische Websites mit hierzulande illegalen Lotterien sperren. Nicht mit uns, antworteten die Provider, auch wenn der Staat bereits ankündigte, dass der freundlichen Aufforderung auch Sperrverfügungen folgen könnten.

Ein 1&1-Sprecher begründete die Ablehnung der Provider: "Wenn die Tore erst einmal geöffnet sind, müssen wir bald alles sperren." Ganz davon abgesehen, so heißt es bei heise.de, dass die geforderte Blockade auf Basis des Domain-Name-Systems (DNS) "technisch unsinnig" sei. Damit träfe man automatisch auch viele andere, "unschuldige" Website-Betreiber. Die Vereinigten Staaten machen den Zockseiten ohne Web-Filter das Leben schwer, indem sie die Geldströme abgreifen.

Google-Chrome bekommt Erweiterungen

Google kündigte an, seinen Web-Browser Chrome demnächst um Erweiterungen zu ergänzen. Damit soll wohl vor allem die Reichweite des Browsers vergrößert werden: Bislang konnte Chrome die Dual-Hegemonie von Microsofts Internet Explorer und Mozillas Firefox kaum berühren. Ein möglicher Grund: Ihm mangelt es an Erweiterungen.

Solche Miniprogramme sollen es den Anwendern ermöglichen, ihren Browser für die eigenen Bedürfnisse zu optimieren oder ihm neue Funktionen beizubringen. Derartige Erweiterungen halfen Firefox die einst ungebrochene Vormachtstellung von Microsofts Internet Explorer zu brechen. Noch steht aber nicht fest, ab wann Chrome eigene Erweiterungsprogramme unterstützen wird.

Obama setzt Change.gov in der Web-Wildnis aus

Barack Obamas Web-Team hat die Copyright-Politik für die Change.gov-Website geändert – und verzaubert damit Nerds und Geeks aus aller Welt: Statt unter dem konventionellen Urheberschutz steht Change.gov nun unter Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-3.0). Damit darf jeder die Inhalte der Website kopieren, an andere übermitteln und remixen, solange er stets den Autor nennt. Creative-Commons-Fürsprecher Lawrence Lessig lobte das Obama-Team in seinem Blog für diese Maßnahme im Sinne einer "offenen Regierung" und "freier Debatten".

Apple erweitert Klage gegen Mac-Cloner

Apple erweitert die Klageschrift gegen Psystar, jenes Unternehmen, das in seinem Online-Shop Mac-Nachbauten anbietet. Nur zwei Wochen, nachdem US-Richter William Alsup eine Klage von PsyStar gegen Apple abwies, holt Apple nun den Urheberrechtshammer raus. Wohl um den letzten Nagel in Psystars Sarg zu schlagen, wie das Cnet-Blog vermutet.

Apple wolle Psystar jetzt nicht mehr nur wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen des Apple-Betriebssystems und wegen Verletzung von Marken- und Urheberrechten drankriegen. Zusätzlich bat Apple das Gericht nun, einen Verstoß gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) in die Klage aufzunehmen, weil Psystar Apples Kopierschutzbemühungen wissentlich ausgehebelt habe.

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