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03.12.2008
 

Tauschbörsen

Harvard-Professor gegen Musikindustrie

Eine Million Dollar Schadensersatz: Mit dieser Summe bedroht der Verband der US-Musikindustrie einen Studenten, weil er in Tauschbörsen Songs zur Verfügung gestellt hat. Nun mischt sich ein renommierter Harvard-Professor ein: Das Vorgehen der Branche verstoße gegen die Verfassung, glaubt er.

Die Musikindustrie in den USA hat seit 2003 Tausende von Teilnehmern an Musiktauschbörsen im Internet mit Klagen überzogen und so den "Song-Swappern" das Geld aus der Tasche gezogen. Jetzt ist ein Harvard-Professor zum Gegenangriff angetreten: Charles Nesson kämpft gegen die gesetzliche Grundlage für die Klagewelle.

Harvard-Professor Charles Nesson: Unterstützt den Studenten Joel Tannenbaum im Kampf gegen die Musikindustrie
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AP

Harvard-Professor Charles Nesson: Unterstützt den Studenten Joel Tannenbaum im Kampf gegen die Musikindustrie

Der 69-jährige Jurist ist nicht irgendwer. 1971 verteidigte er Daniel Ellsberg im Prozess um die Veröffentlichung geheimer Pentagon-Dokumente zum Vietnam-Krieg. Und in den achtziger Jahren beriet er die Kläger in einem Prozess wegen Asbestvergiftung, der dem Film "Zivilprozess" (A Civil Action) mit John Travolta als Vorlage diente. Inzwischen hat er sich als Gründer von Harvards Berkman Center for Internet and Society auch einen Namen im Internet-Recht gemacht.

Der Anfrage eines Bundesrichters in Boston folgend vertritt Nesson jetzt den 24-jährigen Studenten Joel Tannenbaum, der wie mehr als 30.000 andere vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA) verklagt wurde. Fast alle diese Fälle wurden ohne Gerichtsurteil beigelegt - die Beschuldigten scheuen die hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

500 Dollar Schadensersatz waren dem Verband nicht genug

Auch Tannenbaum wollte die Beschuldigung der RIAA außergerichtlich regeln. Der Verband wirft ihm die Nutzung der File-Sharing-Plattform Kazaa vor: Er soll 2004 mindestens sieben Songs heruntergeladen und 816 Songs bereitgestellt haben. Tannenbaum bot der RIAA die Zahlung von 500 Dollar (393 Euro) an.

Der Verband aber verlangte 12.000 Dollar (9429 Euro). Und er beruft sich auf ein Gesetz, das noch höhere Schadensersatzbeträge vorsieht, nämlich 150.000 Dollar (117.860 Euro) für jeden Fall einer bewussten Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes. Das würde bedeuten, dass Tannenbaum zur Zahlung von einer Million Dollar gezwungen werden könnte.

Jetzt ist Nesson dem Studenten zu Hilfe geeilt. Er macht geltend, dass die gesetzliche Grundlage für die Forderungen der Musikindustrie, der Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act von 1999, verfassungswidrig sei. Dieses Gesetz habe faktisch dazu geführt, dass eine private Organisation, die Recording Industry Association of America (RIAA), die zivile Umsetzung eines Strafgesetzes erzwinge, kritisiert Nesson. Dabei versuche der Verband immer wieder, die Beschuldigten mit der Aussicht auf langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren einzuschüchtern, damit sie davon absehen, die Beschuldigung juristisch klären zu lassen.

"Mit Risiken behaftet und nicht anonym"

RIAA-Sprecherin Cara Duckworth entgegnet, die Anschreiben an mutmaßliche Copyright-Piraten sei eine angemessene Antwort angesichts der Verluste von mehreren Milliarden Dollar aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in den File-Sharing-Netzen. "Es sollte klar sein, dass das illegale Downloaden und Verteilen von Musik mit vielen Risiken behaftet und nicht anonym ist", sagte Duckworth.

Inwieweit das den RIAA-Verfahren zugrunde liegende Copyright-Gesetz verfassungsgemäß sei, sei eine noch offene Frage, erklärt der Anwalt Ray Beckerman aus Forest Hills, New York, der andere Download-Beschuldigte vertritt und seine Erfahrungen in einem Blog dokumentiert. "Es gibt zwei juristische Fachartikel, die das als verfassungswidrig einstufen, und es gibt drei Fälle, in denen die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde", sagt Beckerman.

Im September setzte ein Bundesrichter ein neues Verfahren an im Fall einer Frau aus Minnesota, die 220.000 Dollar für den illegalen Download von 24 Musiktiteln zahlen soll. Dabei forderte Richter Michael Davis den Kongress auf, die Gesetze so zu ändern, dass es nicht mehr möglich sei, exzessiv hohe Schadensersatzbeträge festzusetzen. Zwar sei nicht von der Hand zu weisen, dass illegale Downloads der Musikindustrie Schaden zufügten. Die von dem Verband geforderten Summen seien aber völlig unangemessen.

Die Musikindustrie aber verteidigt die bisherige Praxis. In den zum Fall Tannenbaum eingereichten Unterlagen heißt es, die gesetzlich zulässigen Schadensersatzforderungen dienten nicht nur dazu, "den Copyright-Inhaber zu entschädigen, sondern auch dazu, den Rechteverletzer zu bestrafen und andere potentielle Rechteverletzer abzuschrecken".

Professor Nesson aber will sich nicht damit zufriedengeben. Die Branche sollte neue Wege entwickeln, um die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern, fordert er. Die Musikindustrie müsse eben etwas kreativer werden.

Nesson schlägt vor, Musiktitel mit Werbung zu koppeln und online kostenlos anzubieten, und sagt: "Es gibt alternative Möglichkeiten, um Unterhaltung so zu verpacken, dass die Künstler ihr Honorar bekommen."

Rodrique Ngowi, AP

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