Mittwoch, 10. Februar 2010

Netzwelt



Vorratsdatenspeicherung

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
03.12.2008
 

Vorratsdatenspeicherung

2200 Ermittlungen in drei Monaten

Die Vorratsdatenspeicherung wird von deutschen Strafverfolgern fleißig genutzt: Innerhalb von drei Monaten gaben Richter den Zugriff auf gespeicherte Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für fast 2200 Ermittlungsverfahren frei.

Berlin - Insgesamt waren es fast 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008, in deren Rahmen Richter den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern angeordnet haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz hervor.

Vermittlungsstelle der Telekom: Vorratsdatenspeicherung fleißig genutzt
Zur Großansicht
DPA

Vermittlungsstelle der Telekom: Vorratsdatenspeicherung fleißig genutzt

Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.

Piltz kritisierte die Zahlen in der "Berliner Zeitung" vom Mittwoch. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen." So gehe aus der Antwort der Regierung nicht hervor, "in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war".

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung in einer einstweiligen Anordnung im März deutlich eingeschränkt. Unter anderem hatten die Verfassungsrichter die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen Bericht über die konkreten Ergebnisse von Ermittlungen mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

VORRATSDATENSPEICHERUNG

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Wer soll diese Informationen nutzen dürfen?

Weiterführende Links

cis/AFP

Social Networks

  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • Newsvine
  • reddit
  • StumbleUpon
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH













Service von SPIEGEL-ONLINE-Partnern