Vorratsdatenspeicherung
2200 Ermittlungen in drei Monaten
Die Vorratsdatenspeicherung wird von deutschen Strafverfolgern fleißig genutzt: Innerhalb von drei Monaten gaben Richter den Zugriff auf gespeicherte Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für fast 2200 Ermittlungsverfahren frei.
Berlin - Insgesamt waren es fast 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008, in deren Rahmen Richter den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern angeordnet haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz hervor.
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Vermittlungsstelle der Telekom: Vorratsdatenspeicherung fleißig genutzt
Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.
Piltz kritisierte die Zahlen in der "Berliner Zeitung" vom Mittwoch. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen." So gehe aus der Antwort der Regierung nicht hervor, "in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war".
Das
Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung in einer einstweiligen Anordnung im März deutlich eingeschränkt. Unter anderem hatten die Verfassungsrichter die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen Bericht über die konkreten Ergebnisse von Ermittlungen mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.
VORRATSDATENSPEICHERUNG
Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat und ab 2009 dann, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.
Kritiker fürchten, dass das Gesetz die Bürger unter Generalverdacht stellt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht das Gesetz sogar als Bedrohung der Bürgerrechte. Mehrere Verfassungsbeschwerde wurden bereits eingereicht.
Die EU-Richtlinie, auf der das deutsche Gesetz basiert, verbietet klar, dass Inhalte von E-Mails, Telefonaten und Web-Recherchen gespeichert werden. Es dürfen auch "keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben, auf Vorrat gespeichert werden". Allerdings ist bei den Protokollen einiger Dienste, etwa E-Mail, technisch nicht ohne weiteres sauber zwischen Inhalten (etwa Betreffzeile) und Transportdetails (E-Mail-Adressen) zu trennen.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können auf die Daten zugreifen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ohne richterliche Anordnung dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst auf die Vorratsdaten zurückgreifen.
cis/AFP