Hamburg - Keine Panik! In Russland dürfen Privatleute in Zukunft kostenlos mit dem Seitwärts-Smiley in SMS und E-Mails zwinkern. Nur Unternehmen sollen für Werbung mit dem ;-) eine Lizenzgebühr an Oleg Teterin zahlen.
Der Chef der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone erklärte, die russische Patentbehörde habe ihm das Markenrecht an diesem Emoticon zugeteilt. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen, nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.
Teterin will nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Der Zeitung " Kommersant" sagte er, da ähnliche Emoticons wie :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren.
Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - also dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internet-Firma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd."
Das Symbol der Missvergnügten - :-( - hat sich vor sieben Jahren in den Vereinigten Staaten ein Unternehmen namens Despair ("Verzweiflung") beim Patent- und Markenamt USPTO schützen lassen. Die Firma verkauft seitdem Schlechte-Laune-Geschenkartikel wie die "Demotivator-Kaffeetasse".
Erfunden wurde der Seitwärts-Smiley vor mehr als 30 Jahren von dem Informatiker Scott Fahlman an der Carnegie Mellon Universität. Er kombinierte 1982 binnen ein paar Minuten drei simple Zeichen zum ersten Seitwärts-Smiley. Den :-) schlug er eines Mittags als Symbol für Lachen vor - am Ende einer tagelangen Debatte über Humor und Physik-Experimente zwischen Informatikern in einem Online-Forum seiner Universität (siehe Kasten unten).
lis/AP
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Vor allem bei 'Allerweltssymbolen' wäre aber nicht der Kreator der Rechteinhaber. Da kann der Urheber gar nicht nachgewiesen werden. Wer die Rechte kauft darf bei uns entscheiden was angesagt wird und nicht der Urheber. Sind [...] mehr...
Was die Rechtsprechung in Deutschland betrifft ist die formal ja ok, aber in der Praxis ein einziges Loch. Wer etwas kreiert kann selbst entscheiden wie die Verwendung erlaubt sein soll (Cretive Commons usw.) Wenn dafür Cash [...] mehr...
....in der gegenwärtigen Form weiss auch dieser Bericht zu erzählen: http://www.helge.at/2009/01/wie-wir-aus-unseren-kindern-gesetzesbrecher-machen/ mfG Kurt G mehr...
anscheinend doch nur ein sturm im wasserglas: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,596152,00.html kleine bitte an die SPON-redakteure, können sie nicht den peinlichen rechenfehler korrigieren, es sind 26 jahre von 1982 [...] mehr...
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