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12.12.2008
 

Warenzeichen für Emoticon

Russisches Patentamt kassiert Markenschutz für ;-)

Verwirrung in Moskau: Ein Geschäftsmann ließ sich den Zwinker-Smiley als Marke schützen, dann schimpften Unternehmen über die absurde Entscheidung, nun erklärt das Patentamt, ein Emoticon sei gar nicht schützbar - der Antrag werde abgewiesen.

Da hat sich Oleg Teterin zu früh gefreut. Der Manger der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone erklärte gestern russischen Medien, die russische Patentbehörde habe ihm das Markenrecht an dem Emoticon ;-) zugeteilt. Wenn Unternehmen in Zukunft mit dieser Zeichenfolge Werbung machen wollten, müssten sie an ihn Lizenzgebühren zahlen.

Die Reaktion russischer Unternehmer kam prompt: "In ganz Russland würde es keinen Idioten geben, der für einen Smiley bezahlt", zitiert das Nachrichtenportal Russiatoday zum Beispiel Nikita Sherman, den Boss der russischen StudiVZ-Gegenstücks Odnoklassniki.

Auf Anfrage der staatlichen Nachrichtenagentur RIA Nowosti erklärte dann ein Sprecher das Patent- und Markenamts, das Smiley-Symbol könne gar nicht als Warenzeichen eingetragen werden, es handele sich um ein "allgemeingültiges Symbol", auf das ein Einzelner keinen Anspruch erheben könne.

Da ist das russische Patent- und Markenamt weiter als die Kollegen in den Vereinigten Staaten. Die hatten 2001 einem Unternehmen namens Despair ("Verzweiflung") das Missvergnügten-Emoticon :-( als Warenzechen zuerkannt. Die Firma verkauft seitdem Schlechte-Laune-Geschenkartikel wie die "Demotivator-Kaffeetasse".

Erfunden wurde der Seitwärts-Smiley vor mehr als 30 Jahren von dem Informatiker Scott Fahlman an der Carnegie Mellon Universität. Er kombinierte 1982 binnen ein paar Minuten drei simple Zeichen zum ersten Seitwärts-Smiley. Den :-) schlug er eines Mittags als Symbol für Lachen vor - am Ende einer tagelangen Debatte über Humor und Physikexperimente zwischen Informatikern in einem Online-Forum seiner Universität (siehe Kasten unten).

lis/dpa/AP

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insgesamt 45 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
19.01.2009 von takeo_ischi:

Vor allem bei 'Allerweltssymbolen' wäre aber nicht der Kreator der Rechteinhaber. Da kann der Urheber gar nicht nachgewiesen werden. Wer die Rechte kauft darf bei uns entscheiden was angesagt wird und nicht der Urheber. Sind [...] mehr...

19.01.2009 von planet-safari: Urheberschutz ist kein Spass

Was die Rechtsprechung in Deutschland betrifft ist die formal ja ok, aber in der Praxis ein einziges Loch. Wer etwas kreiert kann selbst entscheiden wie die Verwendung erlaubt sein soll (Cretive Commons usw.) Wenn dafür Cash [...] mehr...

19.01.2009 von Kurt G: Vom Unfug des Urheberrechts.....

....in der gegenwärtigen Form weiss auch dieser Bericht zu erzählen: http://www.helge.at/2009/01/wie-wir-aus-unseren-kindern-gesetzesbrecher-machen/ mfG Kurt G mehr...

12.12.2008 von inci:

anscheinend doch nur ein sturm im wasserglas: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,596152,00.html kleine bitte an die SPON-redakteure, können sie nicht den peinlichen rechenfehler korrigieren, es sind 26 jahre von 1982 [...] mehr...

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