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30.12.2008
 

Vorratsdatenspeicherung

Provider beklagen Unklarheiten bei E-Mail-Überwachung

Ab Januar müssen deutsche Provider für den Staat die E-Mail-Verbindungsdaten auf Vorrat speichern. Wie genau, ist unklar - die technische Richtlinie liegt noch nicht vor.

Am 1. Januar tritt die nächste Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft - dann müssen auch Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten protokollieren, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert und das Internet genutzt hat.

Nun klagen die Internet-Provider, dass sie noch immer keine technische Richtlinie zur Umsetzung der Bestimmungen hätten. "Wir wissen zwar, was wir speichern sollen, aber nicht, wie wir das tun sollen", sagt der Sprecher des Internet-Anbieters 1&1, Andreas Maurer. "Wir werden die gesetzlichen Anforderungen umsetzen, obwohl die technischen Rahmenbedingungen dafür fehlen."

Vermittlungsschränke der Telekom (Archiv-Bild): Von 2009 an sollen auch Internet-Provider Verbindungsdaten für den Staat auf Vorrat speichern
DPA

Vermittlungsschränke der Telekom (Archiv-Bild): Von 2009 an sollen auch Internet-Provider Verbindungsdaten für den Staat auf Vorrat speichern

Die "Technische Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation", kurz TR TKÜ genannt, enthält in der aktuellen Ausgabe der Bundesnetzagentur vom Februar 2008 noch keine Vorgaben, auf welche Weise die geforderten Daten gespeichert werden sollen.

Dazu gehören ab 1. Januar nach dem Gesetzeswortlaut bei den "Diensten der elektronischen Post" auch "die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht" sowie "die Zeitpunkte der ... Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit". Hinzu kommen die IP-Adressen jedes Internet-Nutzers, die Anschlusskennung des Providers und Zeiten der Internet-Nutzung, einschließlich der Verbindungsdaten von Internet-Telefonaten.

Bereits seit einem Jahr müssen die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und Mobilfunk für die Dauer von sechs Monaten aufgehoben werden. Bei einem begründeten Verdacht schwerer Straftaten müssen die Daten dann den Strafverfolgungsbehörden vorgelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einer Entscheidung zu einem Eilantrag gegen das Gesetz so vorgeschrieben.

Die Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung wird in Karlsruhe in der ersten Hälfte des neuen Jahres erwartet. Die Provider müssen die Verbindungsdaten aber ab dem Neujahrstag speichern und vorrätig halten. "Das sind unglaubliche Datenmengen, die da zusammenkommen", sagt Firmensprecher Maurer. Allein bei 1&1 sind das nach seinen Angaben täglich mehr als drei Millionen DSL-Verbindungsdaten und monatlich die Daten von fünf Milliarden E-Mails.

Für die Anforderungen der Vorratsdatenspeicherung hat der Internet-Provider spezielle Hardware angeschafft und arbeitet mit Software-Dienstleistern zusammen. Da dabei auch eine Backup-Lösung erforderlich ist, muss darauf geachtet werden, dass die Originaldaten mit den Backup-Daten synchron gehalten und nicht länger als sechs Monate aufbewahrt werden. "Das ist technisch gar nicht mehr so trivial", sagt Maurer.

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Vorratsdatenspeicherung

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Seit Anfang 2008 müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat. mehr auf der Themenseite

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Bei 1&1 werden die Investitionen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung mit mehr als einer Million Euro beziffert.

Geld vom Staat soll es nur dann geben, wenn die Behörden beim Provider auch eine Anfrage nach Daten stellen. Der Vorsitzende des Provider-Verbands Eco, Michael Rotert, kritisiert einen Gesamtaufwand der Branche von 332 Millionen Euro "für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ... und das, obwohl es wegen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ungewiss ist, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand hat".

Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Wer soll diese Informationen nutzen dürfen?

Weiterführende Links

Bei der Bundesnetzagentur heißt es, dass eine technische Richtlinie für "automatisierte Abfragen" der Strafverfolgungsbehörden bei den Providern geplant sei. Dafür gebe es aber noch nicht den Auftrag des Gesetzgebers, da die Überarbeitung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie noch nicht abgeschlossen sei.

Was aber, wenn die technische Richtlinie andere Anforderungen stellt, als sie das Internet-Unternehmen jetzt praktiziert? "Dann hätten wir ein Problem", sagt Maurer. "Dann wären die Investitionen alle für die Katz."

Peter Zschunke, AP

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