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29.01.2009
 

Diebstahl im Onlinespiel

Polizei fahndet nach Phönixschuhen

Von Frank Patalong

Die Bochumer Polizei ermittelt in einem Fall von Diebstahl: Ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang wurden gestohlen. Das ist lustig, aber auch ein bemerkenswerter Präzedenzfall in Deutschland: das Opfer ist ein Avatar, der Tatort liegt im Cyberspace.

Die Zeit, in der man auf Polizeiwachen auf blankes Unverständnis stieß, wenn man Dinge zur Anzeige bringen wollte, die nur virtuell existieren, sind augenscheinlich vorbei. Zumindest in Bochum scheint klar zu sein, dass es bei einem Diebstahl von Himmels-Tränenbändern und Phönixschuhen um ernstzunehmende Eigentumsdelikte geht.

Phönixschuhe zum Beispiel gibt es in verschiedenen Versionen, die - zumindest im Online-Fantasyspiel Metin2 von Gameforge - teils erheblichen Wert haben. So kostet schon ein paar von den Schlappen, mit denen man sich gerade mal sechs Level aufwertet, stolze zwei Froschzungen und 30.000 Yang. Für ein paar +9-Level-Phoenixschuhe muss man dagegen unglaubliche zwei Fangzähne eines Tigers, eine blutrote Perle sowie 150.000 Yang hinlegen! Wenn einem so etwas geklaut wird, ist das natürlich bitter.

Zumal, wenn man den virtuellen Kram eben nicht in Froschzungen, Fangzähnen und Yang bezahlt, sondern mit Euro: Satte 1000 ganz reale Euro ließ sich ein 45 Jahre alter Spieler aus dem Ruhrgebiet den Aufbau seines Avatars kosten. Zwei Jahre brauchte er dafür - und dann, "am 27.01.09, gegen 15:00 Uhr", wie die Bochumer Polizei berichtet, stellt er fest, "dass sein Spielcharakter plötzlich bar aller Ausrüstungsgegenstände ist".

Was ist ein Diebstahl?

Das wollte der Spieler sich natürlich nicht gefallen lassen und zeigte den Diebstahl an. Er hatte das Glück, auf eine offenkundig Zock-affine Polizistin zu stoßen: Die "junge Kollegin auf der Wache Bochum Linden" - so ein Sprecher der Polizei - nahm die Anzeige an. In dem Fall, ließ die Bochumer Polizei wissen, werde nun "im Cyberspace" ermittelt. Die erste zu klärende Frage ist dabei offenbar, ob dem Avatar die Ausrüstungsgegenstände durch einen Hacker oder durch eine Fehlfunktion abhanden kamen.

Das klingt wie eine Steilvorlage, um mal ein bisschen zu lästern und zu spotten: Ob sich das vor Ort wohl klären lässt? Und ob man besser als Krieger, Ninja oder Schamane ermittelt? Und hat man ohne genügend Yang in der Tasche überhaupt eine Chance, wo man doch den Teleporter bezahlen muss, um von A nach B zu kommen? Eine einfache Ermittlung wird das nicht.

Dass so etwas Spott herausfordert, ist wohl auch den Bochumer Beamten klar. Doch die haben sich dabei durchaus etwas gedacht: "Greifbare Werte oder nur Einsen und Nullen? Manch einer wird es als Spinnerei abtun, doch für Millionen von Spielern sind diese Werte so greifbar wie das Besteck in der Schublade", erfährt man in einer Pressemitteilung zu dem Fall.

Natürlich ist das auch für die Behörde eine willkommene Gelegenheit, werbewirksam öffentliche Aufmerksamkeit zu ernten: "Aber auch in der Welt diesseits des Computerbildschirms gibt es Hilfe - die Polizei."

Die Sache ist ernst

Virtuelle Werte können längst echte Sachwerte für Menschen bedeuten. Wer 1000 Euro in eine Online-Karriere investiert und um dieses Geld gebracht wird, darf sich zu recht bestohlen und geschädigt fühlen.

So sieht das auch die Bochumer Polizei. Dort ist man sich darüber bewusst, dass man einen potentiellen Täter nicht wirklich wegen Diebstahls wird belangen können: Paragraph 242 Abs. 1 StGB definiert den Diebstahl als Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Das wird bei Pixelschuhen ziemlich schwer.

Was aber durchaus vorliegen könnte, glaubt man bei der Bochumer Polizei, ist ein Computervergehen auf der Linie von Datenausspähung und -veränderung. Laut Paragraph 303a StGB ein Vergehen, für das ein Täter mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden könnte. Außerdem: Bestehe wirklich ein Unterschied darin, ob jemand bei einem Online-Pokerspiel um Geld betrogen wird oder in einem Fantasy-Spiel um geldwerte virtuelle Gegenstände? Abgesehen davon, dass letzteres legal ist, ersteres als Geldspiel nicht.

Es bewegt sich was

Bisher gibt es in Deutschland noch keinen Fall, in dem jemand wegen Diebstahls virtueller Gegenstände belangt worden wäre. Anderenorts ist man da nur ein kleines bisschen weiter: In Japan wurde schon 2005 ein chinesischer Täter, der im Rollenspiel Lineage 2 einen virtuellen Raubzug veranstaltet hatte, zumindest verhaftet - zu einem Prozess kam es nicht. Den gab es auch in den USA nicht, als 2007 gleich eine ganze Gruppe von Second-Life-Nutzern gegen einen Cyber-Dieb klagte. Allerdings endete hier die Klage mit einem außergerichtlichen Vergleich, der Täter kam also nicht schadlos davon.

Im letzten Jahr dann machte ein niederländisches Gericht weltweit Schlagzeilen mit einer ersten Verurteilung wegen virtuellen Diebstahls: Zwei minderjährige Täter kassierten eine Strafe in Form von Sozialstunden, weil sie einen Jungen zur Übergabe virtueller Gegenstände genötigt hatten. Das Gericht nutzte eben diesen Tatbestand der Nötigung, um eine Strafe zu ermöglichen: Virtuellen Diebstahl gibt es auch im Recht unserer Nachbarn noch nicht.

Im Onlinespiel-Wunderland Südkorea ist das anders: Dort gab es schon mehrere Verurteilungen wegen virtueller Diebstähle. Mehr Strafen wegen solcher Delikte würde auch die European Network and Information Security Agency (Enisa) begrüßen: Sie würde das gern geändert sehen.

Die EU-Organisation hat Ende 2008 einen Bericht über wachsende Kriminalität in Onlinewelten ("Virtual worlds, real money", Download PDF) veröffentlicht, der diese als Problem thematisiert, das zunehmende Schäden verursache. Sie bemängelt, dass virtuelle Gegenstände in zu wenigen EU-Ländern überhaupt rechtlich zu schützen wären: Ein Copyright darauf gäbe es nirgendwo, ein Eigentumsrecht an etwas real nicht Existentem wiederum wäre schwer durchsetzbar.

Ob es im Bochumer Fall je zu einer Verhaftung, Klage und Verurteilung kommen wird, darf bezweifelt werden. Das Versprechen, es werde "im Cyberspace" ermittelt, ist nicht umzusetzen - und ist natürlich ein kleiner PR-Gag.

In Wahrheit ermitteln die Beamten ganz klassisch: Sie haben die Betreiberfirma angesprochen. Die, erklärt ein Sprecher der Bochumer Polizei, verweise bisher nur auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese schließen eine Haftung für virtuelle Schäden durch technische Probleme aus. Ob die Server des Unternehmens gehackt wurden, ist noch nicht geklärt.

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insgesamt 115 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
14.04.2009 von engel17171: Diebstahl im Online-Spiel aufgeklärt

Nach einem Auskunftsersuchen der Polizei wurde der Betreiber Gameforge umgehend tätig und trug mit sachdienlicher Hilfe zur Aufklärung des Falls bei. So konnte die Polizei mehrere Personen aus dem Online-Umfeld des Spielers [...] mehr...

03.03.2009 von engel17171: Es gibt einen....

....Support welcher sich aber nicht weiter bemüht seine Kunden zu halten wenn so ein Vorfall statt fand. Dieses ist von den Betreibern auch nicht gewollt, denn es würde unnötige Kosten verursachen und den Jährlichen Gewinn [...] mehr...

01.03.2009 von mac4ever: virtueller Diebstahl --> virtuelle Anzeige

Hat denn das Spiel keine (virtuelle) Polizeistation, wo man den (virtuellen) Schaden melden kann? Wenn nicht, ist das ein echtes Manko! mehr...

01.03.2009 von VT614: Polizei fahndet nach Phönixschuhen

ich hoffe, dass sich jetzt alles gegen die GameForge stellt, sodass die sich überhaupt nicht äußern will und dann für Kriminell erklärt wird, dass würde VIELE SPIELER sehr freuen... mehr...

01.02.2009 von Motorpsycho: Daten der Inventarliste wurden verändert

Es kommt nicht darauf an, ob die Schuhe verändert wurden, sondern darauf, ob Daten rechtswidrig verändert wurden. Und die Inventarliste des Spieler sind Daten und diese wurden zweifelsfrei verändert. Im einfachen Fall steht in [...] mehr...

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