• Drucken
  • Senden
  • Feedback
10.02.2009
 

Datenschutz

EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab

Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abgewiesen.

Brüssel - Das umstrittene Gesetz sei auf korrekter Rechtsgrundlage erlassen worden, erklärte der EuGH in Luxemburg.

Lauscherskulptur: Der Staat lässt Handy-Verbindungen speichern
DPA

Lauscherskulptur: Der Staat lässt Handy-Verbindungen speichern

"Die Richtlinie wurde zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft", erklären die Richter in der Pressemitteilung zum Urteil.

Zu Fragen des Datenschutzes oder anderen inhaltlichen Aspekten der Richtlinie, die die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten aller EU-Bürger vorschreibt, äußerte sich das Gericht nicht.

Die Bestimmungen der Richtlinie würden vor allem die "Tätigkeiten der Diensteanbieter" regeln, aber nicht "den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten", argumentieren die Richter.

Daher brächten die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen selbst keine Strafverfolgung durch die Behörden der Mitgliedstaaten mit sich. Deshalb reguliere die Richtlinie vor allem den Binnenmarkt, nicht aber polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.

Der Gerichtshof gelangt folglich zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft.

Die Klage war von der irischen Regierung, unterstützt durch die Slowakei, eingereicht worden. Die Kläger waren der Meinung, die Richtlinie sei nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden.

Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Wer soll diese Informationen nutzen dürfen?

Weiterführende Links

lis/AP

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Web
alles zum Thema Vorratsdatenspeicherung

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP