Datenschutz
EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab
Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abgewiesen.
Brüssel - Das umstrittene Gesetz sei auf korrekter Rechtsgrundlage erlassen worden, erklärte der EuGH in Luxemburg.
DPA
Lauscherskulptur: Der Staat lässt Handy-Verbindungen speichern
"Die Richtlinie wurde zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft", erklären die Richter in der
Pressemitteilung zum Urteil.
Zu Fragen des Datenschutzes oder anderen inhaltlichen Aspekten der Richtlinie, die die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten aller EU-Bürger vorschreibt, äußerte sich das Gericht nicht.
Die Bestimmungen der Richtlinie würden vor allem die "Tätigkeiten der Diensteanbieter" regeln, aber nicht "den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten", argumentieren die Richter.
Daher brächten die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen selbst keine Strafverfolgung durch die Behörden der Mitgliedstaaten mit sich. Deshalb reguliere die Richtlinie vor allem den Binnenmarkt, nicht aber polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Der Gerichtshof gelangt folglich zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft.
Die Klage war von der irischen Regierung, unterstützt durch die Slowakei, eingereicht worden. Die Kläger waren der Meinung, die Richtlinie sei nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden.
Vorratsdatenspeicherung
Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.
Kritiker fürchten, dass das Gesetz die Bürger unter Generalverdacht stellt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht das Gesetz sogar als Bedrohung der Bürgerrechte. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht. Die Verfassungsrichter müssen nun über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden.
Die EU-Richtlinie, auf der das deutsche Gesetz basiert, verbietet klar, dass Inhalte von E-Mails, Telefonaten und Web-Recherchen gespeichert werden. Es dürfen auch "keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben, auf Vorrat gespeichert werden". Allerdings ist bei den Protokollen einiger Dienste, etwa E-Mail, technisch nicht ohne weiteres sauber zwischen Inhalten (etwa Betreffzeile) und Transportdetails (E-Mail-Adressen) zu trennen.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können auf die Daten zugreifen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ohne richterliche Anordnung dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst auf die gespeicherten Daten zurückgreifen.
Auf den
Web-Seiten des Bundesdatenschutzbeauftragen gibt es umfangreiche Informationen über das Thema Vorratsdatenspeicherung.
Die Initiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" des Foebud e.V., der auch die Big Brother Awards verleiht, betreibt ebenfalls
eine umfangreiche Website zum Thema.
lis/AP
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