Von Richard Meusers
iTunes ist ein toller Laden, da gibt es Filme, Computerspiele und jede Menge Musik. Für jeden Geschmack und beinah jeden Geldbeutel.
In China sogar für absolut jeden Geldbeutel: Dort floriert der Handel mit geknackten Gutschein-Codes. Wie "Outdustry" berichtet, ist es chinesischen Hackern gelungen, den Algorithmus zu knacken, mit dem Apple die Gutschein-Codes erzeugt. Mit einem eigenen Keygenerator fabrizieren sie dann neue Codes, die dann zum Dumpingpreis an die interessierte Kundschaft abgegeben werden.
Die tummelt sich vor allem auf Taobao, Chinas größter Secondhand-Plattform, auf der Privatleute Geschäfte aller Art miteinander abwickeln. Ein iTunes-Gutschein im Wert von 200 Dollar wird dort für umgerechnet nicht mehr als 2,60 Dollar angeboten. Bezahlt wird über das in China weit verbreitete Bezahlsystem Alipay.
Für Apple besonders ärgerlich: Der Unterhaltungselektroniker aus Cupertino wird nicht nur durch die entgangenen Einnahmen geschädigt, er muss sogar noch draufzahlen. Denn für jeden Song, der über den virtuellen Tresen geht, werden Tantiemen fällig, die an die Musikindustrie abgeführt werden müssen.
Die ganz große Katastrophe dürfte trotzdem ausbleiben, auch wenn in China die Zahl der potentiellen Kunden für die gefälschten Gutscheine beängstigend groß ist. Viel lieber nämlich als wenig Geld aufzuwenden, geben die Chinesen gar nichts aus. Und werden sich auch zukünftig mehr für das Gratisangebot entscheiden, das ihnen durch MP3-Suchmaschinen wie die von Baidu gemacht wird. Das dürfte das erste Mal sein, dass Raubkopien dabei helfen, die Verluste eines legal agierenden Händlers einzudämmen.
Ebay: Mitglied haftet auch für Missbrauch seines Accounts
Inhaber eines Mitgliedskontos bei Ebay haften unter Umständen, wenn Dritte das Konto zum Verkauf von Markenimitaten verwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass ein Ehemann grundsätzlich haftet, wenn dessen Frau auf seinem Ebay-Konto ein imitiertes Cartier-Halsband angeboten hat.
Der Ehemann hatte argumentiert, er habe von dem Handeln seiner Frau nichts gewusst. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hatte ihn deshalb von einer Urheberrechtsverletzung freigesprochen.
Dieses Urteil hob der BGH jetzt auf. Wenn der Kontoinhaber die Kontrolldaten nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter sichere, müsse er sich so behandeln lassen, als habe er das Angebot selbst geschaltet. Der Fall wurde zur weiteren Aufklärung an das OLG Frankfurt zurück verwiesen.
(AZ: Bundesgerichtshof I ZR 114/08)
AP
Berlusconis Online-Enzyklopädie ist pleite
Nur zwei Jahre alt wurde Silvio Berlusconis Traum von einer eigenen Online-Enzyklopädie in italienischer Sprache. Jetzt wurde beim Ovopedia genannten Projekt der Stecker gezogen, zwei Monate vor dem offiziellen Starttermin im Mai.
Die Wikipedia-Konkurrenz sollte eigentlich mit vielen Videoclips den Italienern die Welt erklären, natürlich so, wie Berlusconi sie sieht. Dabei hätte der Betrachter sich die Filmchen auch auf einem der Berlusconi-eigenen TV-Sender ansehen können. Der Schwerpunkt sollte auf historischen Ereignissen und Personen liegen. Seit der Ankündigung wurden in dem Projekt fünf Millionen Euro versenkt, die nun auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind. In Italien hatte unter anderem auch der Umstand für Kritik und Erheiterung gesorgt, dass personelle Verbindungen zu einer in den neunziger Jahren in Italien aktiven Sekte namens " Verband zur Ontopsychologie" bestanden.
Schäuble sauer aufs Bundesverfassungsgericht
Der Bundesinnenminister ist für den Schutz von Recht und Ordnung zuständig, und da fühlt er sich von den wiederholten Korrekturen durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Wirken beeinträchtigt. Also betreibt Wolfgang Schäuble Richterschelte und beschwert sich über die seiner Ansicht nach übertriebene Einmischung der Juristen in die Arbeit der Legislative.
In einem heute in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" veröffentlichten Streitgespräch (nur Print) mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Wilfried Hassemer hielt er seinen Kritikern in der Richterrobe entgegen: "Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden."
Da wird Schäuble sicher keinen Widerspruch ernten. Wohl aber den Hinweis, künftig vielleicht etwas sorgfältiger an der Verfertigung von mit dem Grundgesetz kompatiblen Gesetzen mitzuwirken. Denn dass die Verfassungsrichter aufhören werden, Gesetze zu kassieren, die mit der Verfassung kollidieren, ist wenig wahrscheinlich: Dafür sind sie schließlich da.
Kreml-Jugendorganisation: Wir waren's!
Die Jugendorganisation des Kreml "Naschi" hat sich zu den Sabotageakten gegen Websites von estnischen Behörden vor zwei Jahren bekannt. "Ich würde es nicht Cyber-Attacke nennen, es war eine Cyber-Verteidigung", sagte ein "Kommissar" der Organisation, Konstantin Goloskokow, der britischen Zeitung "Financial Times". "Wir haben dem estnischen Regime die Lehre erteilt, dass, wenn es illegal handelt, wir in angemessener Weise reagieren."
Seine Organisation habe nichts Illegales getan. "Wir haben nur verschiedene Internet-Seiten so lange besucht, bis sie nicht mehr arbeiteten." Eine Anweisung des Kremls habe es nicht gegeben; alles sei auf "Eigeninitiative" der Naschi geschehen.
Die Erklärung ist kaum plausibel: Um Webserver durch reine Seitenaufrufe zum Absturz zu bringen, hätte es der absolut gleichzeitigen Teilnahme von Tausenden von Blockierern bedurft. Wahrscheinlicher ist, dass die Verursacher der Attacken hier Skripte für eine Denial-of-Service-Attacke einsetzten, bei denen Rechner für ein Gewitter von gleichzeitigen Seitenanforderungen sorgen.
Die Internet-Angriffe vom April und Mai 2007 hatten zu einer vorübergehenden Schließung von estnischen Regierungsseiten geführt und die Geschäfte führender Unternehmen behindert. Die Attacken kamen, nachdem die estnischen Behörden entschieden hatten, ein sowjetisches Kriegerdenkmal aus dem Zentrum der Hauptstadt Tallinn auf einen weiter entfernten Militärfriedhof zu verlegen. Dies führte im April 2007 zu schweren Ausschreitungen in Tallinn. Die Baltenrepublik hatte sich nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 unabhängig erklärt und war 2004 der Nato beigetreten.
pat/AFP
Google intensiviert Behavioral Targeting
Dass Suchmaschinist Google ein einziger großer Datenstaubsauger ist, der das Surfverhalten seiner Nutzer formal wie inhaltlich aufzeichnet und nach Schlüsselbegriffen kategorisiert, ist in der Netzgemeinde längst eine Binse. Je nach Suchbegriff bekommt der Google-User die passenden Reklameschnipsel präsentiert.
Jetzt soll diese personalisierte, auf den Einzelnen zugeschnittene Werbung noch weiter ausgebaut werden. Google offeriert Werbekunden ein ganzes Netzwerk an Reklamemöglichkeiten. So kann einem Surfer nach dem Besuch der Website eines Werbekunden später zum Beispiel auf YouTube eine weitere Anzeige desselben Kunden gezeigt werden. Dieses sogenannte Behavioral Targeting gilt in der Reklamezunft immer noch als der Stein der Weisen, weil so die Reklame ohne große Streuverluste auf die Interessen des Verbraucher zugeschnitten serviert wird. Social Networks wie Facebook nutzen diese Verdienstmöglichkeit schon seit längerem zur Refinanzierung ihrer Angebote.
GEZ-Mahnbescheid für Adam Ries
Es dürfte hierzulande kaum jemanden geben, der nicht schon einmal Ärger mit Zahlungsbescheiden von der GEZ hatte. Entweder mahnen die Gebühreneintreiber schon längst angemeldete und bezahlte Geräte an, ignorieren beharrlich Anmeldungen und warnen und drohen weiter, selbst wenn man zahlt - und ignorieren dann natürlich auch Abmeldungen, selbst wenn die schon Jahre zurückliegen. Dass dabei auch Tote keine Ruhe vor der GEZ finden, ist absolut üblich und noch nicht einmal Stoff für eine GEZ-Anekdote. Doch natürlich produziert das Vorgehen, in dem Penetranz angeblich als Tugend gilt, auch Geschichten, die so doof sind, dass man sich unwillkürlich fragt: "Hey, gucken die eigentlich nur doofes Privatfernsehen?"
Das aktuellste Beispiel: Ein besonders hartnäckiger Mitarbeiter der Behörde verschickte jetzt einen Bescheid an einen des ARD- oder ZDF-Konsums garantiert unverdächtigen Zeitgenossen, allerdings nicht von uns, sondern von Christoph Kolumbus oder Elisabeth I. Der prominente Adressat war niemand geringerer als der deutsche Rechenkünstler Adam Ries, der allerdings schon vor 450 Jahren im sächsischen Annaberg für immer die Augen schloss.
Der Bescheid landete beim dort beheimateten Adam-Ries-Museum. Dessen Direktorin Anngret Münch hatte ihre liebe Mühe, die GEZ vom Ableben des potentiellen Gebührenzahlers zu überzeugen, denn trotz ihrer Erklärungen kam nach wenigen Wochen sogar noch eine Mahnung an.
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