Von Frank Patalong
Der Platz ist das, was man in Fußballerkreisen einen Acker nennt: Ein pockennarbiges, schlammiges Areal, für das die Bezeichnung "Fläche" äußerst schmeichelhaft wäre. 22 Fußballspieler in weißen und blauen Trikots bewegen sich darauf mal mehr, meist aber weniger, die Kameraperspektive offenbart nur zwei-, dreimal sehr kurz, dass auch ein Ball im Spiel ist. Man ahnt mehr als man sieht, dass da einer der Spieler den Ball tatsächlich am verdeckt stehenden Keeper vorbei ins Netz bringt.
Keine Frage, es handelt sich um Laienfußball, und der Mitschnitt ist Laien-TV der handverwackelten Sorte. Dennoch sind die Aufnahmen so wichtig, dass sie seit Ende 2007 für einen Rechtsstreit sorgen, bei dem es allen Seiten um Grundsätzliches geht:
Der Streit geht am Donnerstag in die Verlängerung: Nachdem das Landgericht Stuttgart in erster Instanz im Mai 2008 dem Verband Recht gab, versuchten die Hartplatzhelden Ende 2008 den Ausgleich vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG). Im Dezember pfiff das OLG die Verhandlung mit der Aufforderung ab, die streitenden Parteien sollten sich doch auf der Grundlage eines Schlichtungsvorschlages des Gerichtes einigen.
Oliver Fritsch, Sportjournalist und Hartplatzhelden-Mitbegründer, sieht darin schon einen Punktsieg: Der Vorschlag des Gerichtes habe dem Start-up ein auf Werbung basierendes Geschäftsmodell zugestanden, gebunden an "inhaltliche und formale Vorgaben".
Uneigennützig ist niemand: Alle wollen das Geschäft machen
Mitte Februar unterbreiteten die Helden dem Fußballverband einen Vorschlag, in dem sie die Selbstbeschränkungen ihrer Berichterstattung konkretisierten, im Gegenzug ihr Recht auf Werbeschaltungen bekräftigten.
Denn dass Hartplatzhelden kommerzielle Interessen verfolgt, bestreiten die Betreiber gar nicht. Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE sagt Oliver Fritsch, dass die Seite zwar bisher keine schwarzen Zahlen schreibe: "Wir haben mit dem Prozess jetzt ja auch einen Klotz am Bein. Und natürlich wollen wir irgendwann damit Gewinn machen." Die Hartplatzhelden wollen das mit den Videos schaffen, die den Privatleuten gehörten - und nicht dem Verband.
Der sieht das anders. Auf den Kompromissvorschlag antwortete der Verband nach nur drei Tagen. "Eine Einigung", heißt es da, werde "nicht weiter verfolgt" und dass die "in Ihrem Schreiben aufgeführten Vermarktungsmöglichkeiten" dem Verband "in diesem Ausmaß gar nicht bewusst" gewesen seien. Man ziehe eine endgültige Klärung vor Gericht vor, hieß es auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE.
Der Verband: Wollen, was man nicht kann?
Die Grundhaltung des Verbands ist bereits einer Pressemitteilung aus dem Oktober 2007 zu entnehmen: "Mit der Klage möchte der wfv eine grundsätzliche Klärung der Frage erreichen, ob kommerziell ausgerichtete Unternehmen Leistungen des Amateurfußballs zum Zwecke der Gewinnerzielung nutzen dürfen, ohne eine Gegenleistung zu erbringen."
Die Berliner Kanzlei Härting, die die Hartplatzhelden vertritt, fragt dagegen: "Hat ein Fußballverband Exklusivrechte an den Amateur- und Jugendfußballspielen der Vereine aus seinem Verbandsbereich? Kann der Verband die Veröffentlichung privater Videoaufnahmen von einzelnen Spielszenen auf einer eigens dafür eingerichteten Internet-Plattform untersagen? Hat der Verband ein Zentralvermarktungsrecht für alle Bildmaterialien?"
In der Öffentlichkeit sind die Sympathien klar verteilt: Die Fans wittern gierige Funktionäre. Auch viele Medien kommentierten, jetzt wolle der DFB auch noch die Hobbykickerei zu Geld machen.
Aber ist das wirklich so einfach? Grätscht da ein gieriger Verband kreativen Web-Aktiven unfair in die Beine?
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Die lokale Rockband steht auch nicht im Status der Gemeinnützigkeit und bekommt ihre Spieleinrichtungen bezuschusst. Was der Verband hier eventuell erreicht ist ein Schuss ins eigene Knie. Wenn der BGH eine letztinstanzliche [...] mehr...
Das Recht am bewegten Bild von einer sportlichen Veranstaltung unterliegt in Deutschland -anders als in vernünftigen Ländern oder z.B. für Bewegtbilder von Kunst- keinem originären Urheberrecht, da Fußball in Deutschland nicht [...] mehr...
Die Sportplätze gehören den Gemeinden und werden von den Vereinen genutzt, oder gehören direkt den Vereinen. Alle im DFB organisierten Vereine haben das Recht, Bewegtbilder von auf diesen Plätzen gezeigten Spielen zu vermarkten [...] mehr...
Da schreibt der Spiegel: "In der Öffentlichkeit sind die Sympathien klar verteilt: Die Fans wittern gierige Funktionäre. Auch viele Medien kommentierten, jetzt wolle der DFB auch noch die Hobbykickerei zu Geld [...] mehr...
Es wird dabei nicht verboten zu filmen oder zu fotografieren. Wenn das die Zuschauer machen, dann haben die Zuschauer das Urheberrecht und können das dort veröffentlichen, wo sie wollen. Vielleicht haben die gefilmeten Spieler [...] mehr...
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