• Drucken
  • Senden
  • Feedback
 

Hartplatzhelden-Videos Showdown um die Sportschau der Kreisliga

2. Teil: Das Geschäft wird längst gemacht - es geht auch um Konkurrenz

Man kann das so sehen. Von der anderen Seite her grätschen allerdings auch die Hartplatzhelden. In der Mitte, vor Gericht, trifft man sich dann mit einem gemeinsamen Interesse: Der Kommerzialisierung des Hobbyfußballs.

Hartplatzhelden-Videos: Fußball-Bilder von der Basis - und teils deutlich anders, als sich ein Verband das wünscht

Hartplatzhelden-Videos: Fußball-Bilder von der Basis - und teils deutlich anders, als sich ein Verband das wünscht

Denn auch die Hartplatzhelden sind nicht die Verteidiger der Fan-Kultur, die manche in ihnen sehen. Sie fordern dazu auf, "Videosequenzen von Amateurspielen" auf ihrer "über Werbebanner vermarkteten Internetplattform zu veröffentlichen" (Zitat wfv). Es sind die Nutzer, in diesem Fall also die Vereine selbst, die Eltern, Freunde und Fans der Hobbykicker, die hier die Videokamera schwenken und nachher kurze Film-Häppchen bei den Hartplatzhelden veröffentlichen. Dabei sind es oft die skurrilsten Szenen, die kleinen Wochenend-Lacher, die die größte Popularität erreichen.

Der Verband würde sich das alles sachlicher wünschen, professioneller - wie eine Sportschau aus der Kreisliga. Für alle Beteiligten aber geht es um die Klärung der Frage, wer das Recht hat, daran zu verdienen.

"Wir", sagt Heiner Baumeister, Sprecher des Württembergischen Verbandes, "haben noch nie einen Vater verklagt, der seinen Sohn auf dem Platz filmt." Aber mit den Hartplatzhelden habe man auch inhaltlich ein Problem: "Am Anfang hatten die so eine Rubrik 'Blutgrätsche der Woche'. Sowas kann man als Verband, der für Fairplay steht, nicht mittragen."

Vielleicht kamen sie schon deshalb nicht zueinander, Verband und Start-up? Schon im Vorfeld, sagt Fritsch von den Hartplatzhelden, habe man das Gespräch über Kooperationen gesucht, der Verband habe kein Interesse gehabt. Schon im Vorfeld, sagt Baumeister vom Verband, habe man versucht, über Tantiemen aus Werbegeldern zu reden. Das Start-up hätte das abgelehnt. Das, sagt Fritsch, stimme gar nicht. Es ist kein Zufall, dass sich die Parteien am Donnerstag erneut vor Gericht treffen.

Der Verband wird dort argumentieren, dass die Hartplatzhelden unautorisiert tun, was der Verband selbst leisten wolle. Es gehe nicht darum, irgendjemandem das private Filmen und Fotografieren zu verbieten, das Einstellen solcher Dinge auf Vereinsseiten oder Ähnliches, sagt Sprecher Baumeister. Es ginge darum, dass jemand unautorisiert solches Material vermarkten wolle. Bereits seit zwei Jahren, erklärt er, biete schließlich auch der Verband Videos über seine Seite an.

Das offizielle Videoangebot sieht so aus:

  • Ein Klick auf "Video" öffnet eine Seite mit einem Bild und einem Link: "Sehen Sie Bewegtbilder von Spielen aus dem Bereich des wfv in unserem Video-Portal"
  • Ein Klick auf "Video-Portal" öffnet ein kleines Popup-Fenster, in dem eine Übersicht über Spielergebnisse der letzten Spieltage zu sehen ist.
  • Ein Klick auf die kleinen Video-Screenshots führt jeweils zu einem Link einer Lokalzeitung, bei der dann das Video zu finden sein soll.
  • Ein Klick auf diesen Link öffnet die Seite der jeweiligen Zeitung. Bei Stichproben war das versprochene Video stets schnell gefunden.

Die Aufnahmen sind also nicht auf den Seiten des Verbandes zu finden, sondern eben auf denen eines kommerziellen Anbieters, der nicht nur im Umfeld Werbung serviert, sondern auch in den Videos selber. Damit hat der Verband offenbar kein Problem: Warum nicht?

Teilen, teilen, das macht Spaß

Die Erklärung ist einfach. Der Verband kooperiert mit dem Berliner Web-Dienstleister DieLigen GmbH - einem Konkurrenten der Hartplatzhelden. Auch bei DieLigen lassen sich Laien-Mitschnitte hochladen und dann in Vereinsseiten einbinden. Der Anbieter leistet aber noch mehr: Er vermarktet die Videos der Spiele auch an die jeweilige Lokalpresse. Ein Anteil der so generierten Umsätze fließt zurück an die Verbände.

Genau so wünschen sich die Verbände das: Sie sind Nutznießer der an DieLigen angeschlossenen Web-Angebote. Das Recht dazu leiten sie daraus ab, dass sie nicht nur Besitzer der Spielstätten und Ausrichter der Ereignisse seien, sondern all das mit Vereins-Mitgliedsbeiträgen und viel ehrenamtlicher Arbeit erst ermöglichten. Sie meinen, damit die Lufthoheit über den vermeintlich öffentlichen Raum Fußballplatz zu haben.

Dort stehen bei Sonnenschein und Nieselregen ganze Heerscharen von Kameraleuten. Sie filmen mit digitalen Film- und Fotoapparaten, mit Handys und anderen Gadgets. Ist das interessant, landen ihre Bilder bei YouTube, bei Hartplatzhelden oder anderen Seiten, wo sich so etwas witzig und locker und übersichtlich präsentieren lässt - also nicht unbedingt bei DieLigen.de.

Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur für den Württembergischen Fußballverband interessant. Sie könnte auch etliche tausend andere Eventveranstalter, Gebäude- oder Infrastrukturbesitzer interessieren. Es ist eine der Grundfragen des digitalen Zeitalters: Wem gehört das, was digital jedermann von jedermann zugänglich gemacht wird?

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live
insgesamt 6 Beiträge
lingelee 19.03.2009
---Zitat--- Das Recht dazu leiten sie daraus ab, dass sie nicht nur Besitzer der Spielstätten und Ausrichter der Ereignisse seien, sondern all das mit Vereins-Mitgliedsbeiträgen und viel ehrenamtlicher Arbeit erst ermöglichten. [...]
---Zitat--- Das Recht dazu leiten sie daraus ab, dass sie nicht nur Besitzer der Spielstätten und Ausrichter der Ereignisse seien, sondern all das mit Vereins-Mitgliedsbeiträgen und viel ehrenamtlicher Arbeit erst ermöglichten. ---Zitatende--- Wäre mir neu, dass den Fußballverbänden die Sportplätze gehören.
edgar12345 19.03.2009
Es wird dabei nicht verboten zu filmen oder zu fotografieren. Wenn das die Zuschauer machen, dann haben die Zuschauer das Urheberrecht und können das dort veröffentlichen, wo sie wollen. Vielleicht haben die gefilmeten Spieler [...]
Es wird dabei nicht verboten zu filmen oder zu fotografieren. Wenn das die Zuschauer machen, dann haben die Zuschauer das Urheberrecht und können das dort veröffentlichen, wo sie wollen. Vielleicht haben die gefilmeten Spieler ein recht Aufnahmen zu verbieten.
twalk 19.03.2009
Da schreibt der Spiegel: "In der Öffentlichkeit sind die Sympathien klar verteilt: Die Fans wittern gierige Funktionäre. Auch viele Medien kommentierten, jetzt wolle der DFB auch noch die Hobbykickerei zu Geld [...]
Da schreibt der Spiegel: "In der Öffentlichkeit sind die Sympathien klar verteilt: Die Fans wittern gierige Funktionäre. Auch viele Medien kommentierten, jetzt wolle der DFB auch noch die Hobbykickerei zu Geld machen." Kann man schlechter recherchieren? Auf www.fussball.de werden jede Woche mehr Amateurvideos hochgeladen als auf www.hartplatzhelden.de im Jahr.... Die Fans stimmen ab, mit den Füssen. Ein Geschäft ist die Präsentation von Fanvideos aktuell für niemand, es geht darum, wem die Präsentation des Fußballs künftig nützen soll, dem Fussball selbst, oder Trittbrettfahrern, alles andere ist Nebelwerfen. Warum der Spiegel auf diese hartplatzente des diese Site betreibenden Kollegen Sportberichterstatter hereinfällt, statt selbst vernünftig zu recherchieren, bleibt unklar. Eine Ente hackt der andere nicht ins Auge, möchte man meinen.
twalk 19.03.2009
Die Sportplätze gehören den Gemeinden und werden von den Vereinen genutzt, oder gehören direkt den Vereinen. Alle im DFB organisierten Vereine haben das Recht, Bewegtbilder von auf diesen Plätzen gezeigten Spielen zu vermarkten [...]
Zitat von lingeleeWäre mir neu, dass den Fußballverbänden die Sportplätze gehören.
Die Sportplätze gehören den Gemeinden und werden von den Vereinen genutzt, oder gehören direkt den Vereinen. Alle im DFB organisierten Vereine haben das Recht, Bewegtbilder von auf diesen Plätzen gezeigten Spielen zu vermarkten an den jeweiligen Verband abgetreten, das ist ein zentraler Bestandteil jeder Spielordnung. Bundesliga oder Kreisliga C, kein Unterschied. Sonst könnten ja nie Rechte vermarktet werden.
twalk 19.03.2009
Das Recht am bewegten Bild von einer sportlichen Veranstaltung unterliegt in Deutschland -anders als in vernünftigen Ländern oder z.B. für Bewegtbilder von Kunst- keinem originären Urheberrecht, da Fußball in Deutschland nicht [...]
Zitat von edgar12345Es wird dabei nicht verboten zu filmen oder zu fotografieren. Wenn das die Zuschauer machen, dann haben die Zuschauer das Urheberrecht und können das dort veröffentlichen, wo sie wollen. Vielleicht haben die gefilmeten Spieler ein recht Aufnahmen zu verbieten.
Das Recht am bewegten Bild von einer sportlichen Veranstaltung unterliegt in Deutschland -anders als in vernünftigen Ländern oder z.B. für Bewegtbilder von Kunst- keinem originären Urheberrecht, da Fußball in Deutschland nicht als geschütztes "Werk" gilt. Das Bewegtbild vom Fußball hat also mehrere Rechtsquellen: 1. Das Hausrecht des Veranstalters (er dürfte den Filmer rauswerfen) 2. Das Recht am Gewerbetrieb des Veranstalters (er darf von Trittbrettfahrern an seiner Veranstaltung Schadenausgleich verlangen). 3. Das Urheberrecht des Filmers, soweit durch Schneiden, Kommentieren etc. ein "Werk" entsteht. 4. Ggf. den Persönlichkeitsrechten der Dargestellten, soweit diese keine Personen der Zeitgeschichte sind. All diese 4 Rechte braucht man um bewegte Bilder vom Fußball KOMERZIELL nutzen zu dürfen. Diese Rechte sind einzeln oder insgesamt übertragbar. Sind nicht all diese 4 Rechte beisammen und werden Bilder benutzt, können der Veranstalter und ggf. die Personen Unterlassung bzw. Schadenersatz verlangen. Aus genau diesem Grund geben Spieler mit Vertrag Ihrem Verein regelmäßig die Vermarktungsrechte an Ihrem Auftritt als Spieler ab und aus genau diesem Grund lassen sich die Verbände von den teilnehmenden Vereinen an Ihren Wettbewerben all diese Rechte übertragen. Das ist nicht ganz einfach zu verstehen, aber doch nicht unzumutbar kompliziert. Seltsamerweise würde wohl niemand zweifeln, dass da was faul ist, wenn ich von einer lokalen Rockband unauthorisiert ein Video machte und dies auf meiner komerziellen Website veröffentlichte. Mit dem Thema Fußball zusammen und etwas Nebel die rechtlichen Verhältnisse betreffend wird das plötzlich eine Story, die es auf www.spiegel.de schafft. fussball verkauft halt Aufmerksamkeit, das ist die ganze Story. TWalk
Diskussion geschlossen - lesen Sie die Beiträge! zum Forum...
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Web

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP