Von Frank Patalong
Man kann das so sehen. Von der anderen Seite her grätschen allerdings auch die Hartplatzhelden. In der Mitte, vor Gericht, trifft man sich dann mit einem gemeinsamen Interesse: Der Kommerzialisierung des Hobbyfußballs.
Denn auch die Hartplatzhelden sind nicht die Verteidiger der Fan-Kultur, die manche in ihnen sehen. Sie fordern dazu auf, "Videosequenzen von Amateurspielen" auf ihrer "über Werbebanner vermarkteten Internetplattform zu veröffentlichen" (Zitat wfv). Es sind die Nutzer, in diesem Fall also die Vereine selbst, die Eltern, Freunde und Fans der Hobbykicker, die hier die Videokamera schwenken und nachher kurze Film-Häppchen bei den Hartplatzhelden veröffentlichen. Dabei sind es oft die skurrilsten Szenen, die kleinen Wochenend-Lacher, die die größte Popularität erreichen.
Der Verband würde sich das alles sachlicher wünschen, professioneller - wie eine Sportschau aus der Kreisliga. Für alle Beteiligten aber geht es um die Klärung der Frage, wer das Recht hat, daran zu verdienen.
"Wir", sagt Heiner Baumeister, Sprecher des Württembergischen Verbandes, "haben noch nie einen Vater verklagt, der seinen Sohn auf dem Platz filmt." Aber mit den Hartplatzhelden habe man auch inhaltlich ein Problem: "Am Anfang hatten die so eine Rubrik 'Blutgrätsche der Woche'. Sowas kann man als Verband, der für Fairplay steht, nicht mittragen."
Vielleicht kamen sie schon deshalb nicht zueinander, Verband und Start-up? Schon im Vorfeld, sagt Fritsch von den Hartplatzhelden, habe man das Gespräch über Kooperationen gesucht, der Verband habe kein Interesse gehabt. Schon im Vorfeld, sagt Baumeister vom Verband, habe man versucht, über Tantiemen aus Werbegeldern zu reden. Das Start-up hätte das abgelehnt. Das, sagt Fritsch, stimme gar nicht. Es ist kein Zufall, dass sich die Parteien am Donnerstag erneut vor Gericht treffen.
Der Verband wird dort argumentieren, dass die Hartplatzhelden unautorisiert tun, was der Verband selbst leisten wolle. Es gehe nicht darum, irgendjemandem das private Filmen und Fotografieren zu verbieten, das Einstellen solcher Dinge auf Vereinsseiten oder Ähnliches, sagt Sprecher Baumeister. Es ginge darum, dass jemand unautorisiert solches Material vermarkten wolle. Bereits seit zwei Jahren, erklärt er, biete schließlich auch der Verband Videos über seine Seite an.
Das offizielle Videoangebot sieht so aus:
Die Aufnahmen sind also nicht auf den Seiten des Verbandes zu finden, sondern eben auf denen eines kommerziellen Anbieters, der nicht nur im Umfeld Werbung serviert, sondern auch in den Videos selber. Damit hat der Verband offenbar kein Problem: Warum nicht?
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Die Erklärung ist einfach. Der Verband kooperiert mit dem Berliner Web-Dienstleister DieLigen GmbH - einem Konkurrenten der Hartplatzhelden. Auch bei DieLigen lassen sich Laien-Mitschnitte hochladen und dann in Vereinsseiten einbinden. Der Anbieter leistet aber noch mehr: Er vermarktet die Videos der Spiele auch an die jeweilige Lokalpresse. Ein Anteil der so generierten Umsätze fließt zurück an die Verbände.
Genau so wünschen sich die Verbände das: Sie sind Nutznießer der an DieLigen angeschlossenen Web-Angebote. Das Recht dazu leiten sie daraus ab, dass sie nicht nur Besitzer der Spielstätten und Ausrichter der Ereignisse seien, sondern all das mit Vereins-Mitgliedsbeiträgen und viel ehrenamtlicher Arbeit erst ermöglichten. Sie meinen, damit die Lufthoheit über den vermeintlich öffentlichen Raum Fußballplatz zu haben.
Dort stehen bei Sonnenschein und Nieselregen ganze Heerscharen von Kameraleuten. Sie filmen mit digitalen Film- und Fotoapparaten, mit Handys und anderen Gadgets. Ist das interessant, landen ihre Bilder bei YouTube, bei Hartplatzhelden oder anderen Seiten, wo sich so etwas witzig und locker und übersichtlich präsentieren lässt - also nicht unbedingt bei DieLigen.de.
Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur für den Württembergischen Fußballverband interessant. Sie könnte auch etliche tausend andere Eventveranstalter, Gebäude- oder Infrastrukturbesitzer interessieren. Es ist eine der Grundfragen des digitalen Zeitalters: Wem gehört das, was digital jedermann von jedermann zugänglich gemacht wird?
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