Von Frank Patalong
Über Werbefenster wird der Nutzer zu Download-Seiten geführt, über die Produkte bekannter legaler Anbieter wie Adobe, DivX oder Veoh angeboten werden, die aber bei Anbietern wie Opendownload (mit Servern in Österreich und Firmensitz in Mannheim) liegen (siehe Bildergalerie).
Da wird dann beispielsweise der neue DivX-7-Player angepriesen - auch dann, wenn der Nutzer den schon installiert hat. Vor dem Download aber kommt die Registrierung - mit allen Adressdaten. Interessant ist das Kleingedruckte am Seitenrand. Ganz offen und ehrlich ist da zu lesen: "Lizenz: Freeware (Freeware ist Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird)".
Zu Deutsch: Dieses Programm ist gratis!
Darüber aber steht zart weiß auf Hellblau: "Durch Drücken des Buttons 'Anmelden' entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit: 2 Jahre."
Vertrag ist Vertrag
Und ein Vertrag, sagt Martin Wieler von der Verbraucherzentrale, ist das zumindest aus Sicht der Firmen durchaus. Ob der allerdings wirklich rechtlich bindend ist, muss aus Sicht der Verbraucherschützer erst einmal geprüft werden. Wer volljährig ist und so etwas ausfüllt, es abschickt und dann noch bestätigt, hat jedenfalls ein Problem. Man sollte sich auf keinen Fall auf Bestätigungen, vorschnelle Diskussionen oder gar Zahlungen einlassen: Entweder, man widerspricht dem angeblichen Vertragsschluss in adäquater Form oder informiert sich besser noch erst, bevor man tätig wird.
Denn diese Serviceangebote sind nicht prinzipiell illegal: Das ist wie bei den Anbietern, die Geld für den Zugang zu eigentlich kostenfreien Wikipedia-Inhalten verlangen. Nur ihre Methoden sorgen dafür, dass sie den Verbraucherschützern immer wieder auffallen.
Oft landen die Betreiber vor Gericht, ohne dass dies viel ändert: Man kann niemanden daran hindern, heiße Luft zu verkaufen. Man kann nur beanstanden, wenn er dies mit unfairen oder illegalen Mitteln versucht.
So wurde die Content Services Ltd., der Betreiber von Opendownload, "wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher durch AGB sowie fehlender Endpreisangabe abgemahnt. Zudem wurde ein Verfahren wegen der Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern eingeleitet (...). Die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärungen wurde verweigert", heißt es weiter in einem Dokument der Verbraucherzentralen, "Unterlassungsklage in Vorbereitung".
Viele solche Prozesse enden damit, dass der Betreiber seine Seite umformuliert oder anders gestaltet. An den geschlossenen Verträgen ist nicht immer zu rütteln. Wichtig, sagt Wieler, sei es, dass man reagiert: Wenn man Chancen hat, vom Vertrag zurückzutreten, dann innerhalb enger zeitlicher Grenzen (Anleitung: siehe Linkverzeichnis).
Unproblematischer sind dagegen Verträge, die von Jugendlichen abgeschlossen werden - denn die dürfen das gar nicht. Auch hier aber gilt, sich einerseits nicht einschüchtern zu lassen, andererseits die Sache aber auch nicht einfach auszusitzen. Wieler: "Manche von denen versuchen es auch schon mal mit Mahnbescheiden."
Handeln muss man
Noch ist es nicht passiert, dass einer der Anbieter versucht hätte, so einen Bescheid auch bis zum Ende durchzudrücken - bis zu Vollstreckungsbescheid und Gerichtsvollzieher. Theoretisch denkbar aber ist es. Gefährlich könnte es werden, wenn Kinder oder Jugendliche beispielsweise verschweigen, dass ihnen da ein Malheur passiert ist.
Denn die schlimmsten Akteure aus der Finsterecke arbeiten mit Anwaltsbriefen, angedrohten Abmahnungen und sogar mit Einschüchterungen. Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, als der Sprössling seinen Vertrag abschloss. Gerade bei Alleinerziehenden gebe es unbegründete Ängste vor auf diese Weise begründeten Verfahren, meint Wieler, die mitunter dazu führen könnten, dass jemand lieber zahle.
Man sollte also präventiv das Gespräch mit dem Nachwuchs suchen, bevor der erste Mahnbrief eintrifft: Von Jugendlichen geschlossene Verträge dieser Art lassen sich per Formbrief kündigen. Besser ist es, wenn es gar nicht so weit kommt: Schon Kinder müssen lernen, dass man Klarnamen und Adressen nicht einfach so im Internet angibt - und man illegale und bedenkliche Angebote im Web besser meiden sollte.
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Ich denke, jeder, der schonmal auf kino.to war weiß, dass dieser Artikel völliger Blödsinn ist. Mir ist bewusst, dass es sich bei kino.to um ein illegales Angebot handelte und es gerechtfertigt war, dieses aus dem Netz zu nehmen. [...] mehr...
gier auf den aktuellen blockbuster mit angelina jolie? da geht das hirn in den standby-mode (wenn es nicht vorher schon da war). mehr...
Abmahnbriefe einfach in die Tonne kloppen, dann passiert auch nix. Die Zunft lebt von den 40%, die sich einschüchtern lassen. Bei mir amen 4 Mahnungen an, eine höher als die andere. Ab in die Tonne. Dann kam noch eine Mail, auf [...] mehr...
Ich frag mich was an Kino.to ABZOCKE ist. Das ist doch nur lästiges verkaufen wollen. Auf allen Seiten die geöffnet werden steht klar und deutlich das dies was kostet. Ich finde bei kino.to nur lästig das die ständig diese [...] mehr...
Man sollte Leute aber auch nicht in Watte packen, wenn sie mit dem einschalten des Rechners ihr Hirn ausschalten. Der Zeno Verlag wollte die Wikipedia ausdrucken und verkaufen- ABZOCKE. Oder doch nicht? Wieso regen sie sich [...] mehr...
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