Von Timo Kotowski
Die Datenberge wachsen bei Deutschlands Telekommunikationsanbietern. Spätestens seit zu Jahresbeginn eine Übergangsfrist ausgelaufen ist, horten sie Verbindungsinformationen ihrer Kunden - wie es das Telekommunikationsgesetz fordert, das die Vorratsdatenspeicherung regelt.
Doch nicht alle Firmen beteiligen sich gehorsam an der Speicheraktion. Einige wehren sich gegen die Sammelpflicht. Mit Erfolg - wie ein weiterer nun vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichter Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zeigt.
Mobilcom, Debitel einschließlich Talkline, Klarmobil und Callmobile - alle Tochtergesellschaften des Anbieters Freenet - haben erwirkt, dass die Bundesnetzagentur sie einstweilen nicht zum Speichern auf Vorrat zwingen darf. Wie die 27. Kammer des Berliner Gerichts am 16. Januar beschlossen hat, darf die Behörde den Firmen keine Sanktionen auflegen, wenn sie Informationen zu Verbindungen ihrer Handy-Kunden nicht sechs Monate aufbewahren.
Diese Pflicht zum Datenaufbewahren besteht seit Anfang 2008, seit Beginn dieses Jahres droht ein Bußgeld, wenn nicht gespeichert wird. Mit dem Berliner Beschluss bleibt jedoch die zusammenzutragende Datensammlung unvollständig. Zudem sind die Mobilfunkdienstleister aus dem Haus Freenet nicht die ersten, die sich vorerst dem Speicherzwang widersetzen dürfen.
Verfassungsgericht muss entscheiden
Zum Aufatmen ist es für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung zu früh. Mit den Berliner Beschlüssen ist die Vorratsdatenspeicherung nicht erledigt. Das Verwaltungsgericht entschied nämlich nicht, ob sie insgesamt dem Grundgesetz widerspricht. Vielmehr ging es vor dem Verwaltungsgericht darum, ob Telekommunikationsanbieter das Anlegen der Datenberge selbst bezahlen müssen.
Auch diese Frage muss zunächst das Verfassungsgericht klären. Dort hatte das Berliner Gericht den 2008 zuerst behandelten Fall von BT Germany vorgelegt. Erst nach einem Spruch aus Karlsruhe will das Gericht abschließend entscheiden. Solange müssen die Unternehmen, die in der Hauptstadt einen Beschluss erwirkt haben, keine Kosten für die Speicherung übernehmen und die Daten auch nicht aufbewahren.
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