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17.04.2009
 

Verschleierungstaktik

Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere

Von Holger Bleich und Axel Kossel

Was kann die geplante Sperre von Kinderporno-Web-Seiten wirklich ausrichten? Wie sinnvoll ist sie und welche Gefahren birgt sie? Experten der Computerzeitschrift "c't" beleuchten die Hintergründe der Sperrlisten-Technik.

Die Sperrung von illegalen Webinhalten scheint in Deutschland wieder en vogue zu sein. Neu ist sie nicht. Bereits 2001 hatte der Regierungspräsident der Düsseldorfer Bezirksregierung eine bundesweit einheitliche Kontrolle des Internet gefordert, die solche Sperren erlaubt. 2002 ließ er in Nordrhein-Westfalen tätigen Providern Verfügungen zustellen, um den Zugang zu zwei Neonazi-Seiten im Ausland zu sperren.

Stopp-Schild: Soll künftig angezeigt werden, wenn ein Internetnutzer versucht eine gesperrte Seite zu erreichen
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DPA

Stopp-Schild: Soll künftig angezeigt werden, wenn ein Internetnutzer versucht eine gesperrte Seite zu erreichen

Einige Provider klagten dagegen, bis 2005 schließlich das zuständige Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Sperrverfügungen bestätigte. Eine Analyse der Sperrmaßnahmen ergab allerdings, dass alle Provider zu viel filterten und viele gleichzeitig zu wenig. Außerdem ließ sich die Sperre technisch einfach umgehen. Sie sei "eigentlich schwachsinnig" und treffe höchstens "Fritzchen Doof", meinte der Techniker eines Providers damals. Die Idee bundesweiter Internet-Sperren schien vom Tisch.

Bis Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sie im vergangenen November wiederentdeckte, diesmal zur Bekämpfung von Kinderporno-Webseiten. Der juristisch einigermaßen sichere Weg über Verfügungen durch Aufsichtsbehörden oder Gerichte erscheint ihr zu lang. Sie will das Bundeskriminalamt (BKA) ermächtigen, ermittelte Kinderporno-Seiten unmittelbar durch Eintrag in eine Liste sperren zu lassen, die werktäglich an Provider übermittelt wird.

Dieses Vorgehen scheint auf den ersten Blick in Ordnung, schließlich darf die Polizei zur Gefahrenabwehr ohne richterliche Anordnung tätig werden. Doch normalerweise muss danach eine Prüfung stattfinden, die im Falle der Internet-Sperren nicht vorgesehen ist. Im Gegenteil: Da die Liste Links auf Kinderpornografie enthält, muss sie geheim bleiben. Weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten dürfen nach gesperrten Seiten suchen oder die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen.

Niemand kann kontrollieren, ob die gesperrten Seiten nach Entfernung der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden. Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist bedenklich, weil die Sperrmaßnahmen Grundrechte wie Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte berühren.

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