Sonntag, 22. November 2009

Netzwelt



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18.04.2009
 

Sperrlisten für Kinderpornografie

Mini-Provider müssen nicht filtern

Der geplante Kinderpornofilter des BKA wird löchrig: Etliche Internet-Provider und öffentliche Einrichtungen sollen nach SPIEGEL-Informationen aus dem Sperrlistengesetz ausgenommen werden. Die Zahl der dadurch aus der Sperre entbundenen Netznutzer ist riesig.

Über Sinn und Unsinn der geplanten Filterlisten gegen Kinderpornografie im Internet ist schon viel diskutiert worden. Experten stellen die grundsätzliche Durchführbarkeit der Filtertechnik in Frage, während einige Internet-Anbieter noch vor der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes dem BKA vertraglich ihre Zusammenarbeit zusichern.

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Foto Frank Wartenberg für den SPIEGEL; Illustration Jean- Pierre Kunkel für den SPIEGEL
Jetzt zeigt sich nach SPIEGEL-Informationen, dass die Bundesregierung offenbar zahlreiche Internet-Provider von der Verpflichtung ausnehmen will, künftig Zugänge zu kinderpornografischen Websites zu sperren.

Nach einem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird, sollen nur Anbieter, die mindestens für 10.000 Nutzer in der Regel gegen Entgelt den Zugang zum Internet ermöglichen, "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen" ergreifen - zum Beispiel die Sperrung von entsprechenden Seiten und die Weiterleitung auf sogenannte Stoppseiten.

Dem Gesetzentwurf zufolge müssten alle staatlichen Dienste wie Hochschulnetze und Behörden-Provider sowie Hunderte regionale Netzwerkanbieter aufgrund dieser Einschränkungen nicht tätig werden. Experten schätzen, dass hierzulande mittlerweile mehrere Millionen Internet-Nutzer über solche Dienstanbieter im Web surfen.

Sollte der Passus, der Mini-Anbieter von der Sperrpflicht ausnimmt, tatsächlich Bestandteil des Gesetzes werden, wäre dies Wasser auf die Mühlen der Kritiker. Darüber, dass Kinderpornografie im höchsten Maße verwerflich ist und mit allen nur denkbaren Mitteln bekämpft werden muss, sind sich auch die Kritiker einig. Eine im Gesetz verankerte Ausnahmereglung aber würde ihr Argument, dass sich die geplanten Maßnahmen mit vergleichweise geringem Aufwand aushebeln lassen, noch weiter untermauern.

mak

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